Auszug - Personalvertretung auch bei Freien Trägern
Vor dem
Hintergrund der Stellungnahme des Rechtsamts zum Antrag DS/0648/VI und im
Ergebnis der Debatte beschloss der Ausschuss: „Der
Ausschuss für Soziales/Mieterinteressen erklärt, dass das im Antrag vorgesehene
Verfahren zur Schaffung einer Personalvertretung für freie Träger im sozialen
Bereich gegenwärtig keine praktische Bedeutung hat und empfiehlt dem
federführenden Ausschuss für Haushalt, Personal und Verwaltungsmodernisierung
die Ablehnung dieses Antrags. Gleichwohl
sind auch Vereine bzw. freie Träger, die außerhalb der jeweiligen Vorstände
bzw. der Geschäftsführungen eine entsprechende Mitarbeiterzahl haben,
entsprechend § 1 Betriebsverfassungsgesetz verpflichtet, die Gründung einer
Personalvertretung durch die Belegschaft anzuerkennen, wenn diese es wünscht
und in diesem Sinne selbst tätig wird.“ Abstimmungsergebnis:
7 Ja, 1 Enthaltung |
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