Auszug - Keine übereilte Verlagerung der Geistigbehindertenschule  

 
 
53. Sitzung in der V. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin
TOP: Ö 12.5
Gremium: Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Beschlussart: mit Änderungen in der BVV beschlossen
Datum: Mi, 24.05.2006 Status: öffentlich
Zeit: 17:00 - 21:55 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Mehrzwecksaal
Ort: Große-Leege-Str. 103, 13055 Berlin
DS/1851/V Keine übereilte Verlagerung der Geistigbehindertenschule
   
 
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Bildung und SportFraktion Die Linke.PDS
   
Drucksache-Art:BeschlussempfehlungÄnderungsantrag
 
Wortprotokoll
Beschluss

Zu dieser Drucksache lag ein Änderungsantrag der Fraktion Die Linke

Zur Drucksache lag ein Änderungsantrag der Fraktion Die Linke.PDS vor.

 

Herr Gredka beantragte für den Ausschuss Bildung und Sport eine Auszeit.

Die Sitzung der BVV wurde von 19:34 bis 19:47 Uhr unterbrochen.

 

Im Ergebnis der Beratung unterbreitete der Ausschuss Bildung und Sport einen neuen Beschlusstext.

Zu diesem Beschlusstext gab es von allen Fraktionen und den BVO der FDP Zustimmung.

 

Der Änderungsantrag der Fraktion Die Linke.PDS wurde damit gegenstandslos.

 

Die Beschlussempfehlung wurde in der geänderten Fassung einstimmig bei 1 Enthaltung beschlossen.

Beschluss:

Beschluss:

Das Bezirksamt wird ersucht unter konzeptioneller Mitwirkung des Ausschusses für Bildung und Sport eine Anhörung zu den Vorschlägen zur Standortfindung der Geistigbehindertenschule durchzuführen und dazu insbesondere Mitglieder der Ausschüsse Jugendhilfe, Bildung und Sport, Bauen und Verkehr, Stadtentwicklung, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung, die Schulleiter/innen und Elternvertreter/innen der betroffenen Schulen, den Behindertenbeirat und externe Experten einzuladen. Im Ergebnis der Anhörung werden die Ausschüsse gebeten ihrerseits Vorschläge für eine Beschlussempfehlung an den Ausschuss Bildung und Sport zu richten. Der Ausschuss wird dann nach Rücksprache eine Beschlussempfehlung in die BVV einbringen.

Bis zu diesem  Zeitpunkt ist durch das Bezirksamt kein Beschluss für einen neuen Standort für die Geistigbehindertenschule zu fassen.

 

 

 
 

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