Kleine Anfrage - KA/0404/IX  

 
 
Nummer:KA/0404/IXEingang:01.06.2023
Eingereicht durch:Ehlers, Daniela
Weitergabe:01.06.2023
Fraktion:Fraktion Bündnis 90/Die GrünenFälligkeit:15.06.2023
Antwort von:BzBm/PersFinWiBeantwortet:16.06.2023
Parlament:Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von BerlinErledigt:21.06.2023
  Fristverlängerung:
 
Betreff:Rücknahme von Vorlagen des Bezirksamtes
Anlagen:
BA Antwortschreiben PDF-Dokument
   

Kleine Anfragen Eingangstext

Das Bezirksamt wird um folgende Auskunft gebeten:

 

 

  1. Unter welchen Umständen nnen Vorlagen zur Kenntnisnahme (VzK) allgemein zurückgezogen werden?

 

  1. Bedarf es r bereits vom Bezirksamt beschlossene Vorlagen zur Kenntnisnahme eines weiteren BA-Beschlusses r die cknahme einer Vorlage zur Kenntnisnahme?

 

  1. Wann hat das Bezirksamt die DS/0734/IX „Veränderung von Einschulungsbereichen (ESB) an Grundschulen“ ursprünglich beschlossen?

 

  1. In welcher Sitzung hat das Bezirksamt beschlossen die DS/0734/IX wie dem Ältestenrat am 24.05.2023 mitgeteilt, zurückzuziehen?

 

  1. nnen der Bezirksbürgermeister oder andere Mitglieder des Bezirksamtes, Beschlüsse des Bezirksamtes eigenständig, ohne vorherige Absprache mit dem Bezirksamt zurückziehen?

 

  1. Ist der Bezirksbürgermeister berechtigt, ohne einen expliziten Beschluss des Bezirksamtes im Namen des Bezirksamtes zu sprechen?

 

Kleine Anfragen Antworttext

Das Bezirksamt wurde um folgende Auskunft gebeten:

 

1. Unter welchen Umständen können Vorlagen zur Kenntnisnahme (VzK) allgemein zurückgezogen werden?

 

2. Bedarf es für bereits vom Bezirksamt beschlossene Vorlagen zur Kenntnisnahme eines weiteren BA-Beschlusses für die Rücknahme einer Vorlage zur Kenntnisnahme?

 

3. Wann hat das Bezirksamt die DS/0734/IX „Veränderung von Einschulungsbereichen (ESB) an Grundschulen“ ursprünglich beschlossen?

 

4. In welcher Sitzung hat das Bezirksamt beschlossen die DS/0734/IX wie dem Ältestenrat am 24.05.2023 mitgeteilt, zurückzuziehen?

 

5. Können der Bezirksbürgermeister oder andere Mitglieder des Bezirksamtes, Beschlüsse des Bezirksamtes eigenständig, ohne vorherige Absprache mit dem Bezirksamt zurückziehen?

 

6. Ist der Bezirksbürgermeister berechtigt, ohne einen expliziten Beschluss des Bezirksamtes im Namen des Bezirksamtes zu sprechen?

 

 

 

Das Bezirksamt teilt Folgendes mit:

 

Zu 1.:

 

Formell können gemäß § 30 der Geschäftsordnung der BVV Vorlagen des Bezirksamts bis zum Beginn der Abstimmung zurückgezogen werden.

 

Zu 2.:

 

Hierbei muss zwischen dem Zurückziehen einer VzK zur Kenntnisnahme nach § 30 GO BVV und der Rücknahme einer VzK im Sinne einer Aufhebung des entsprechenden Beschlusses unterschieden werden. In der GO des Bezirksamts gibt es zum Zurückziehen einer VzK bisher keine explizite Regelung. Das Bezirksamt plant, dies bei der nächsten Änderung zu regeln.

 

Zu 3.:

 

Die DS 734/IX (BA-Vorlage 103/2023) wurde am 18.04.2023 beschlossen (Beschluss-Nr.: 9/098/2023).

 

Zu 4.:

 

Am 6. Juni 2023 hat das Bezirksamt die beschlossene Drucksache 734/IX (BA-Vorlage Nummer 103/2023; BA-Beschluss-Nr.: 9/098/2023) aufgehoben. Im Zuge des Wechsels in der Leitung des Geschäftsbereichs wurde die Datenlage erneut geprüft, was zu einer anderen Bewertung führte.

 

Zu 5.:

 

Siehe Ausführungen zu 2.

 

Zu 6.:

 

In der Ressortverantwortung sprechen die Mitglieder des Bezirksamts im Namen und für das Bezirksamt.

 

 
 

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