Kleine Anfrage - KA/0403/IX  

 
 
Nummer:KA/0403/IXEingang:01.06.2023
Eingereicht durch:Heimerl, Alexandra
Weitergabe:01.06.2023
Fraktion:Fraktion Bündnis 90/Die GrünenFälligkeit:15.06.2023
Antwort von:BzStRin BiKuSpBeantwortet:30.06.2023
Parlament:Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von BerlinErledigt:11.07.2023
  Fristverlängerung:06.07.2023
 
Betreff:Bestimmung der Einschulungsbereiche
Anlagen:
KA 0403-IX Fristverlängerung PDF-Dokument
BA Antwortschreiben PDF-Dokument
   

Kleine Anfragen Eingangstext

 

Das Bezirksamt wird um folgende Auskunft gebeten:

 

 

  1. Nach welchen Kriterien bestimmt das Schulamt die Einschulungsbereiche von Grundschulen in Lichtenberg? 
  2. Wenn es konfliktäre Kriterien gibt, welche Kriterien haben Priorität und weshalb (Beantwortung bitte mit Auflistung der Kriterien und Gewichtung der Prioritäten)?
  3. Inwiefern ist das Kriterium der Schulwegsicherheit relevant für die Veränderung der Einzugsbereiche?
  4. Wie begründet das Schulamt eine höhere Gewichtung der Schulwegsicherheit gegenüber der Auslastung von Schulen?
  5. lt das Schulamt es nicht für notwendig, überbeanspruchte Schulstandorte zu entlasten, was durch die Veränderung der Einschulungsbereiche in der Schulplanungsregion 2 (SPR2) bezweckt worden wäre?
  6. Falls nein, warum nicht?
  7. Falls doch, wie sollen Standortentlastungen anderweitig erreicht werden?
  8. Sind weiteren Änderungen der Einschulungsbereiche für das kommende Schuljahr geplant? Wenn ja, welche?

 

Kleine Anfragen Antworttext

 

Das Bezirksamt wurde um folgende Auskunft gebeten:

 

  1. Nach welchen Kriterien bestimmt das Schulamt die Einschulungsbereiche von Grundschulen in Lichtenberg?

 

  1. Wenn es konfliktäre Kriterien gibt, welche Kriterien haben Priorität und weshalb (Beantwortung bitte mit Auflistung der Kriterien und Gewichtung der Prioritäten)?

 

  1. Inwiefern ist das Kriterium der Schulwegsicherheit relevant für die Veränderung der Einzugsbereiche?

 

  1. Wie begründet das Schulamt eine höhere Gewichtung der Schulwegsicherheit gegenüber der Auslastung von Schulen?

 

  1. Hält das Schulamt es nicht für notwendig, überbeanspruchte Schulstandorte zu entlasten, was durch die Veränderung der Einschulungsbereiche in der Schulplanungsregion 2 (SPR2) bezweckt worden wäre?

 

  1. Falls nein, warum nicht?

 

  1. Falls doch, wie sollen Standortentlastungen anderweitig erreicht werden?

 

  1. Sind weiteren Änderungen der Einschulungsbereiche für das kommende Schuljahr geplant? Wenn ja, welche?

 

 

 

Das Bezirksamt teilt Folgendes mit:

Zu 1.):

Bei der Veränderung bzw. Neubildung von ESB werden Wegebeziehungen und Schulwegsicherheit betrachtet. Dies geschieht unter Einbeziehung des Schulentwicklungsplanes.

 

Zu 2.):

Eine Prüfung nach Kriterien und nach deren Gewichtung erfolgt durch den Schulträger nicht. Es erfolgt eine ganzheitliche Betrachtung wie die Ausgewogenheit des Schulnetzes, Entfernung und Schulwegsicherheit.

 

Zu 3.):

Bei der Veränderung oder Neubildung von ESB hat die Schulwegsicherheit eine große Bedeutung. So wird grundsätzlich geprüft ob es möglich ist, bspw. die Querung von Hauptverkehrsstraßen zu vermeiden. Es gibt Beratungen in der AG Schulwegsicherheit, mit den Verkehrssicherheitsberatern und Einschätzungen zur Unfallhäufigkeit.

 

Zu 4.):

Die Schulwegsicherheit nimmt eine hohe Priorität ein und wird mit der Auslastung der Schulen abgewogen.

 

Zu 5.):

Die Festlegung der Schuleinzugsgebiete ist ein stetig sich in Anpassung befindlicher Prozess. Weiteres: Siehe 1.).

 

Zu 6.):

Entfällt.

 

Zu 7.):

Standortentlastungen sind, außer durch Veränderung der ESB und Schulnetzerweiterungen, nicht möglich.

 

Zu 8.):

Für das Schuljahr 2024/25 sollen in der SPR 1,2 und 4 die Einzugsbereiche der Schule im Ostseekarree, der Schule am Faulen See, der 35. Grundschule in der Sewanstraße, der Bernhard-Grzimek-Schule, der Friedrichsfelder Schule, der Schmetterlings-Grundschule und der Gemeinschaftsschule „Paul-und-Charlotte-Kniese-Schule“ erfolgen.

 

 
 

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