Kleine Anfrage - KA/0403/IX
Das Bezirksamt wird um folgende Auskunft gebeten:
Das Bezirksamt wurde um folgende Auskunft gebeten:
Das Bezirksamt teilt Folgendes mit: Zu 1.): Bei der Veränderung bzw. Neubildung von ESB werden Wegebeziehungen und Schulwegsicherheit betrachtet. Dies geschieht unter Einbeziehung des Schulentwicklungsplanes.
Zu 2.): Eine Prüfung nach Kriterien und nach deren Gewichtung erfolgt durch den Schulträger nicht. Es erfolgt eine ganzheitliche Betrachtung wie die Ausgewogenheit des Schulnetzes, Entfernung und Schulwegsicherheit.
Zu 3.): Bei der Veränderung oder Neubildung von ESB hat die Schulwegsicherheit eine große Bedeutung. So wird grundsätzlich geprüft ob es möglich ist, bspw. die Querung von Hauptverkehrsstraßen zu vermeiden. Es gibt Beratungen in der AG Schulwegsicherheit, mit den Verkehrssicherheitsberatern und Einschätzungen zur Unfallhäufigkeit.
Zu 4.): Die Schulwegsicherheit nimmt eine hohe Priorität ein und wird mit der Auslastung der Schulen abgewogen.
Zu 5.): Die Festlegung der Schuleinzugsgebiete ist ein stetig sich in Anpassung befindlicher Prozess. Weiteres: Siehe 1.).
Zu 6.): Entfällt.
Zu 7.): Standortentlastungen sind, außer durch Veränderung der ESB und Schulnetzerweiterungen, nicht möglich.
Zu 8.): Für das Schuljahr 2024/25 sollen in der SPR 1,2 und 4 die Einzugsbereiche der Schule im Ostseekarree, der Schule am Faulen See, der 35. Grundschule in der Sewanstraße, der Bernhard-Grzimek-Schule, der Friedrichsfelder Schule, der Schmetterlings-Grundschule und der Gemeinschaftsschule „Paul-und-Charlotte-Kniese-Schule“ erfolgen.
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