Kleine Anfrage - KA/0305/IX
Das Bezirksamt wird um folgende Auskunft gebeten:
1. Wann fand das Gespräch mit dem Investor des an der Rummelsburger Bucht geplanten Aquariums statt, welches Stadtrat Hönicke nach der Katastrophe im Aquarium „Aquadom“ angekündigt hatte?
2. Was waren Inhalt und Ergebnis des Austausches?
3. Welche Notfallpläne des Investors sind dem Bezirksamt bekannt für den Fall, dass Schäden an den Aquarienbecken auftreten, deren Ausmaß eine unverzügliche Rettung der Fische erfordern würde?
4. Wie bewertet das Bezirksamt die Notfallpläne, insbesondere aus tierschutzrechtlicher Perspektive?
5. Wurde vom Investor mittlerweile ein Antrag gemäß § 11 Tierschutzgesetz beim Bezirksamt gestellt? Wenn ja, wann ist dieser eingegangen und wie ist der Bearbeitungsstand? Das Bezirksamt wurde um folgende Auskunft gebeten:
1. Wann fand das Gespräch mit dem Investor des an der Rummelsburger Bucht geplanten Aquariums statt, welches Stadtrat Hönicke nach der Katastrophe im Aquarium „Aquadom“ angekündigt hatte?
2. Was waren Inhalt und Ergebnis des Austausches?
3. Welche Notfallpläne des Investors sind dem Bezirksamt bekannt für den Fall, dass Schäden an den Aquarienbecken auftreten, deren Ausmaß eine unverzügliche Rettung der Fische erfordern würde?
4. Wie bewertet das Bezirksamt die Notfallpläne, insbesondere aus tierschutzrechtlicher Perspektive?
5. Wurde vom Investor mittlerweile ein Antrag gemäß § 11 Tierschutzgesetz beim Bezirksamt gestellt? Wenn ja, wann ist dieser eingegangen und wie ist der Bearbeitungsstand?
Das Bezirksamt teilt Folgendes mit:
zu 1.: Am 23.12.2022 fand eine vom Bezirksamt organisierte Videokonferenz hierzu statt.
zu 2.: In dem Gespräch wurden mögliche Gefahrenlagen aus verwendeten Acrylscheiben im geplanten Wasserhaus erörtert. Zudem wurden mögliche Veränderungen der Aufteilungen der Becken sowie die Möglichkeit der Doppelverglasung besprochen. Eine Wassersäule, wie es sie bei dem Unglück in Berlin Mitte gab, ist in Lichtenberg nicht geplant.
zu 3.: Coral World Berlin hat mitgeteilt, dass es eigene, im Notfall automatisch einsatzbereite und zusätzlich täglich nach dem 4-Augen-Prinzip überprüfte Sicherungssysteme für die Fische hat, da das Tierwohl allerhöchste Priorität genießt.
zu 4.: Eine Überprüfung von Notfallplänen erfolgt mit der Prüfung des Antrages gemäß § 11 Tierschutzgesetz.
zu 5.: Coral World Berlin hat sich bereits mit dem Veterinäramt ausgetauscht, Baupläne eingereicht sowie Tierbesatz und Haltungsformen in Listen übermittelt. Das Verfahren wird derzeit auch mit Hilfe eines Fischsachverständigen bearbeitet, ein Antrag gemäß § 11 Tierschutzgesetz wurde bisher jedoch noch nicht gestellt. |
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