Ein Minijob ist eine sogenannte geringfügige Beschäftigung. Der Verdienst darf dabei im Monat eine bestimmte Grenze nicht übersteigen oder die Beschäftigung darf nur kurzzeitig sein.
Mit dem Anstieg des Mindestlohns, im Januar 2026 auf 13,90 €, steigt auch die Verdienstgrenze für Minijobs auf 603 €. Minijobs sind normale Arbeitsverhältnisse. Sie unterliegen bis auf sozialversicherungs- und steuerrechtlichen Besonderheiten genau denselben gesetzlichen Bestimmungen wie andere Arbeitsverhältnisse. Vor dem Gesetz sind Minijobs, Teilzeit- oder Vollzeitjobs gleichgestellt.
Es gibt also auch für den Mini-Job einen klaren rechtlichen Rahmen. Es gilt das normale Arbeitsrecht. Aber: Viele Mini-Jobber und Mini-Jobberinnen kennen ihre Rechte nicht. Mehr zu Ihren Rechten im Mini-Job erfahren Sie in den hier zur Verfügungen stehenden Downloads.
Oder: Gerne beantwortet die Beauftragte für Gute Arbeit Ihre Fragen zum Mini-Job. Beratung telefonisch, per E-Mail oder nach vorheriger Terminvereinbarung auch persönlich. Nehmen Sie Kontakt auf: Gemeinsam finden wir Lösungen und Antworten.