Mindestlohn Dachdecker steigt zum 1. Januar 2026 auf 14,96 Euro pro Stunde für ungelernte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, bzw. 16,60 Euro für Gesellinnen und Gesellen.
In der beruflichen Weiterbildung steigt der Mindestlohn zum 1. Januar 2026 auf 20,24 Euro pro Stunde für Pädagogische Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen, bzw. 20,86 Euro für Pädagogische Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen mit Bachelorabschluss.
Für die Elektrohandwerker und Elektrohandwerkerinnen steigt der Mindestlohn zum 1. Januar 2026 auf 14,93 Euro pro Stunde.
Der Mindestlohn für gewerblich Beschäftigte in der Gebäudereinigung steigt zum 1. Januar 2026 für die Lohngruppe 1 (Einstiegslohn) auf 15 Euro und Lohngruppe 6 (Fachkräfte Glas- und Fassadenreinigung) auf 18,40 Euro.
Auch in der Leiharbeit steigen die Mindestentgelte.
Für
Sicherheitskräfte an Verkehrsflughäfen erhöht sich der Lohn:
- Entgeltgruppe II bis 31.03.2026 23,09 € | ab 01.04.2026 24,09 €
- Entgeltgruppe III bis 31.03.2026 21,24 € | ab 01.04.2026 22,24 €
- Entgeltgruppe IV bis 31.03.2026 17,21 € | ab 01.04.2026 18,21 €
Mindestlohn im Gerüstbauhandwerk ab 01. Januar 2026 in 14,35 Euro.
Mindestlohn im
Maler und Lackierhandwerk für gelernte Arbeitnehmer*innen (Gesellen/Gesellinnen)
- bis 30.06.2026 15,55 €
- ab 01.07.2026 16,13 €