Wichtige Änderungen ab Januar 2023

Arbeitsbedingungen transparenter und verlässlicher durch Gesetz

Bundestag und Bundesrat haben das Gesetz zur Umsetzung der EU-Richtlinie über transparente und vorhersehbare Arbeitsbedingungen in der Europäischen Union verabschiedet. Das Gesetz tritt zum 1. August 2022 in Kraft.
Arbeitgeber müssen künftig Arbeitnehmer*innen über wesentliche Vertragsbedingungen zeitnah und schriftlich unterrichten, wie zum Beispiel über die Möglichkeit zur Anordnung von Überstunden, bestehende Schichtsysteme oder auch über die Frist zur Erhebung einer Kündigungsschutzklage.

  • Was muss der Arbeitgeber mir zu Beginn meines Arbeitsverhältnisses mitteilen?
  • Was gilt bei Änderungen von den Vereinbarungen im Betrieb?
  • Bis wann muss mir der Arbeitgeber was mitteilen?
  • Was gilt für Arbeitnehmer*innen die im Ausland tätig sind?
  • Gelten die neuen Regelungen für alle Arbeitnehmer*innen? Was ist mit Auszubildenden?
  • Was passiert, wenn Arbeitgeber ihrer Nachweispflicht nicht nachkommen?
  • Was gilt bei bereits bestehenden Arbeitsverhältnissen?
  • Was gilt bei Arbeit auf Abruf?
  • Welche Neuerungen gibt es für befristet Beschäftigte?
  • Was gibt es Neues für Leiharbeitnehmer*innen?
  • Welche Änderungen gibt es bei Fortbildungen?

Auf diese Fragen gibt es hier Antworten.

Beitragsbemessungsgrenzen der Rentenversicherung:

Ab 1. Januar 2023 liegt die Beitragsbemessungsgrenze in der allgemeinen Rentenversicherung in den neuen Bundesländern bei 7.100 Euro im Monat (2022: 6.750 Euro) und in den alten Bundesländern bei 7.300 Euro im Monat (2022: 7.050 Euro).

Elektronische Krankschreibung

Ab 2023 übermittelt der Arzt Krankmeldungen für gesetzlich Versicherte direkt elektronisch an die Krankenkasse. Der Arbeitgeber kann sie dort abrufen. Arbeitnehmer sollten sich aber weiterhin vom Arzt eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung aushändigen lassen. Diese können sie bei möglichen Störfällen des elektronischen Verfahrens selbst dem Arbeitgeber vorlegen. Weitere Informationen

Entlastung für junge Menschen in Pflegefamilien oder Erziehungshilfe

Aktuell geben junge Menschen in der Kinder- und Jugendhilfe 25 Prozent ihres Einkommens an das Jugendamt ab. Die sogenannte Kostenheranziehung wird nun abgeschafft. Sie sollen sich in Zukunft nicht mehr aus ihrem Einkommen an den Kosten der Kinder- und Jugendhilfeleistung beteiligen müssen. Weitere Informationen

Entlastungspakete

Die Auswirkungen der Pandemie und steigende Lebenshaltungskosten treffen viele Menschen in Deutschland hart. Das dritte Entlastungspaket wird die Bürgerinnen und Bürger um 65 Milliarden Euro entlasten.
alles rund um Entlastungspakete

Hinzuverdienst bei Renten

Die Hinzuverdienstgrenze bei vorgezogenen Altersrenten entfällt. Bei Erwerbsminderungsrenten werden die Grenzen deutlich angehoben. Meldeverfahren werden digitalisiert. So verringert sich die Bürokratie. Erleichterungen gibt es auch in der Künstlersozialversicherung. Weitere Informationen

Kindergeld

Das Kindergeld steigt zum 1.Januar 2023 auf einheitlich 250 Euro pro Monat und Kind. Das bedeutet für das erste und zweite Kind ein Plus von 31 Euro und für das dritte Kind ein Plus von 25 Euro im Monat.

Kinderzuschlag

Der Kinderzuschlag (KiZ) für anspruchsberechtigte Familien steigt auf bis zu maximal 250,00 Euro pro Kind/Monat.

Kurzarbeitergeld

Mit der Verordnung den erweiterten Zugang zum Kurzarbeitergeld werden die Erleichterungen beim Zugang zum Kurzarbeitergeld und die Öffnung des Kurzarbeitergeldbezugs für Leiharbeitnehmerinnen und Leiharbeitnehmer bis zum 30. Juni 2023 verlängert.

FAQ

Midi-Job

Bei sogenannten Midi-Jobs steigt die Verdienstgrenze. Arbeitnehmer dieser Gruppe dürfen künftig 2.000 Euro statt 1.600 Euro verdienen. Bis zu dieser Grenze gilt, dass Beschäftigte geringere Sozialversicherungsbeiträge zahlen müssen. Weitere Informationen

Mindestausbildungsvergütung

Seit dem Jahr 2020 gilt für Auszubildende mit Ausbildungsverträgen, die außerhalb der Tarifbindung liegen eine Mindestausbildungsvergütung. Diese Vergütung erhöht sich im Jahr 2023. Wer in 2023 mit einer Ausbildung beginnt, erhält im ersten Ausbildungsjahr mindestens 620 Euro (bisher 585 Euro). Auch die Mindestausbildungsvergütungen für die höheren Ausbildungsjahre steigen entsprechend.
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Mindestlohn-Branchen

Mindestlohn Dachdecker steigt zum 1. Januar 2023 auf 13,30 Euro pro Stunde für ungelernte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, bzw. 14,80 Euro für Gesellinnen und Gesellen.

In der beruflichen Weiterbildung steigt der Mindestlohn zum 1. Januar 2023 auf 17,87 Euro pro Stunde für Pädagogische Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen, bzw. 18,41 Euro für Pädagogische Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen mit Bachelorabschluss.

Mindestlohn Maler/Lackierer steigt zum 1. April 2023 auf 14,50 Euro für Gesellen und Gesellinnen auf 12,50 Euro für Helfer und Helferinnen.

Für die Elektrohandwerker und Elektrohandwerkerinnen steigt der Mindestlohn zum 1.Januar 2023 auf 13,40 Euro pro Stunde.

Auch in der Leiharbeit und Zeitarbeit steigen die Mindestentgelte

Mindestlöhne in der Altenpflege

Pflegehilfskräfte:

  • ab 01.05.2023 13,90 €
  • ab 01.12.2023 14,15 €

qualifizierte Pflegehilfskräfte (Pflegekräfte mit einer mindestens 1-jährigen Ausbildung und einer entsprechenden Tätigkeit):

  • ab 01.05.2023 14,90 €
  • ab 01.12.2023 15,25 €

Pflegefachkräfte:

  • ab 01.05.2023 17,65 €
  • ab 01.12.2023 18,25 €

Wo der Pflegemindestlohn nicht zur Anwendung kommt (zum Beispiel in Privathaushalten), gilt der allgemeine gesetzliche Mindestlohn von aktuell 12 Euro pro Stunde.
FAQ zum Pflegemindestlohn

Mindestlohn und Minijob

Da der Mindestlohn zum 1. Oktober 2022 auf 12 Euro angehoben wurde, müssen Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber prüfen, ob die gesetzliche Verdienstgrenze von insgesamt 520 Euro in der jeweiligen Beschäftigung beziehungsweise bei mehreren geringfügigen Beschäftigungen durch die Erhöhung nicht überschritten wird. Die monatliche Höchstarbeitszeit für Minijobber (Mindestlohn pro Stunde gilt auch hier) liegt
  • ab 1.Oktober 2022 bei rund 43 Stunden (520 Euro: 12 Euro = 43,33 Stunden)

Wird weniger als der Mindestlohn gezahlt, dann droht nicht nur ein Bußgeld, sondern auch die Sozialversicherungsbeiträge müssen nachgezahlt werden.
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