Im Bezirk Lichtenberg gibt es 36 Kleingartenanlagen, die sich vollständig oder teilweise auf dem Grund und Boden des Landes Berlin befinden. Sie erstrecken sich vom Landschaftspark Barnim bis nach Karlshorst. Die landeseigenen Flächen (ca. 195 Hektar) werden vom Straßen- und Grünflächenamt, Fachbereich Verwaltung verwaltet. Die Vorgaben zur Nutzung der Parzellen beruhen auf dem Bundeskleingartengesetz und auf den vertraglichen Regelungen zwischen dem Verpächter (Bezirksamt) und dem Pächter (Zwischenpächter, die Bezirksverbände).
Die Verpachtung der einzelnen Kleingartenparzellen erfolgt über den Bezirksverband der Kleingärtner Berlin-Hohenschönhausen e.V. für den Bereich Lichtenberg Nord, ehemals Berlin-Hohenschönhausen sowie mit dem Bezirksverband Berlin-Lichtenberg der Gartenfreunde e.V. für den Bereich Lichtenberg Süd, ehemals Lichtenberg.
Zwischen dem Bezirk und den einzelnen Pächtern ist der jeweilige Bezirksverband als Zwischenpächter geschaltet. Dieser schließt auch mit den einzelnen Unterpächter*innen die Pachtverträge ab.
Die Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt regelt Angelegenheiten des Kleingartenwesens von gesamtstädtischer und ministerieller Bedeutung. Dazu zählen Leitungsaufgaben wie Planung, Grundsatzangelegenheiten, Aufsicht und Steuerung. Alle weiteren Aufgaben werden durch die Bezirke wahrgenommen.
Weitere Infos rund um das “Kleingärtnern” finden Sie auch beim Landesverbands Berlin der Gartenfreunde e.V.