Trennung, Scheidung, Umgang

Als Mutter oder Vater haben Sie im Rahmen der Jugendhilfe Anspruch auf Beratung und Unterstützung bei Konflikten in der Partnerschaft, in Trennungs- und Scheidungssituationen und bei der Regelung des Umgangsrechtes des Kindes.

Im Falle der Trennung oder Scheidung bietet Ihnen das Jugendamt die Unterstützung zur Erarbeitung eines einvernehmlichen Konzepts für die Wahrnehmung der elterlichen Sorge an. Die betroffenen Kinder oder Jugendlichen werden dabei in angemessener Weise beteiligt. Wenn sich Eltern auf diese Weise einigen, entfällt eine gerichtliche Auseinandersetzung zum Sorge- und Umgangsrecht.

Falls Eltern beim Familiengericht Anträge zur Regelung der elterlichen Sorge oder zum Umgangsrecht stellen, wird das Jugendamt darüber informiert und mit einer fachlichen Einschätzung der Situation des Kindes beauftragt. Seit dem 01.09.2009 gilt gemäß § 155 des Gesetzes über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit das sogenannte Beschleunigungsgebot. Dabei sind alle am Verfahren beteiligten Professionen (Richter, Anwälte, Jugendamt, Gutachter) durch die zeitnahe Anberaumung eines Anhörungstermins bemüht, die Phase der Unsicherheit für das Kind und die damit verbundenen Loyalitätskonflikte gegenüber den Eltern so kurz wie möglich zu halten.

In Trennungs- und Scheidungssituationen geht es häufig auch um Absprachen zu Umgangsfragen. Das Jugendamt bietet an, Sie in Ihrer Elternverantwortung bei entsprechenden Vereinbarungen zu unterstützen.
Zur Regelung des Umgangs empfehlen wir Ihnen die zeitige Aufnahme des Kontaktes mit den Regionaldiensten oder der Erziehungs- und Familienberatung des Jugendamtes oder zu freien Beratungsstellen .