Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts vom 5. März 2024 – OVG 4 S 53/23

Pressemitteilung vom 20.03.2024

Korrektur der Pressemitteilung vom 06.03.2024

Das Bezirksamt Lichtenberg nimmt die Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg vom Dienstag, 5. März 2024 zur Kenntnis, wonach für eine Freistellung nach § 39 Satz 1 Beamtenstatusgesetz erforderliche „zwingende dienstliche Gründe im Sinne von § 39 Satz 1 BeamtStG seit der Veröffentlichung des Briefinhalts durch den Tagesspiegel am 30. November 2023 nicht mehr anzunehmen“ seien. Nach Ansicht des Senats seien jedenfalls seit Verbreitung interner Dokumente durch den Tagesspiegel im Internet weder eine Verdunkelungsgefahr noch andere erhebliche Gefahren für den künftigen Dienstbetrieb zu besorgen. Herr Bezirksstadtrat Kevin Hönicke hat am Mittwoch, 6. März 2024 seine Dienstgeschäfte wiederaufgenommen.

Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg hat in diesem Eilverfahren keine Entscheidung über den Vorwurf des Geheimnisverrats getroffen. Zugunsten des Bezirksstadtrats gilt die Unschuldsvermutung. Das Disziplinarverfahren gegen den Bezirksstadtrat ist mit Datum vom 11. Januar 2024 eingeleitet und mit selbigem Datum mit Blick auf ein noch nicht abgeschlossenes Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft zunächst ausgesetzt worden.

Die Mitteilung zum Beschluss des Oberverwaltungsgerichts ist hier nachzulesen: https://www.berlin.de/gerichte/oberverwaltungsgericht/presse/pressemitteilungen/2024/pressemitteilung.1424545.php