Pandemiestab Lichtenberg informiert: Corona-Allgemeinverfügung mit Änderungen verlängert

Pressemitteilung vom 16.03.2021

Die bezirkliche Allgemeinverfügung zu den im Bezirk Lichtenberg geltenden Quarantänemaßnahmen ist verlängert worden. Sie gilt vorerst bis 30. April 2021 und enthält zusätzliche Regelungen für den Fall einer Erkrankung mit sogenannten besorgniserregenden SARS-CoV-2-Virusvarianten (variants of concern, VOC).

Bei Infektionen mit neuen Varianten des Coronavirus gelten veränderte Quarantäneregelungen. Die Länge der Quarantäne beträgt bei nachgewiesener Infektion mit besorgniserregenden SARS-CoV-2-Virusvarianten sowohl bei asymptomatischen als auch symptomatischen Krankheitsverläufen 14 Tage. Bei symptomatischen Verläufen muss auch hier zusätzlich 48 Stunden Symptomfreiheit bestehen. Sind Symptome vorhanden, verlängert sich die Quarantäne um vier Tage. Bei Kontaktpersonen der Kategorie I, die bereits positiv auf das ursprüngliche SARS-CoV-2 getestet wurden, gelten keine Ausnahmen bei den Quarantäneregelungen. Für sie gelten bei Verdacht auf Kontakt mit einer neuen Virusvariante wieder dieselben Quarantäneregelungen wie bei Kontaktpersonen, die noch nie an SARS-CoV-2 erkrankt sind.

Die Allgemeinverfügung regelt, welche Personengruppen sich wann in Quarantäne bzw. häusliche Isolation begeben müssen. Außerdem regelt sie, was auf das Coronavirus positiv getestete Personen, Verdachtspersonen und Kontaktpersonen in dieser Zeit tun müssen. Bürgerinnen und Bürger müssen sich in bestimmten Fällen selbstständig in Quarantäne begeben, ohne auf einen Bescheid des Gesundheitsamtes zu warten. Das Gesundheitsamt kontaktiert die Personen zu einem späteren Zeitpunkt. Die rechtlich verbindliche Allgemeinverfügung zur Eindämmung des Coronavirus gilt in Lichtenberg auf Beschluss des Bezirksamtes bereits seit dem 4. November 2020.

Ausführliche, rechtsverbindliche Informationen sind in der der Allgemeinverfügung nachzulesen. Die Verfügung finden Bürgerinnen und Bürger unter www.berlin.de/ba-lichtenberg/corona/. Dort finden sie auch Erläuterungen und Verhaltensregeln zur besseren Einordnung der Verfügung.

Wichtigste Bestandteile der Verfügung sind weiterhin:
Besteht der Verdacht auf eine Infektion mit dem Coronavirus und erfolgt aufgrund von Symptomen oder auf Veranlassung des Gesundheitsamtes oder einer Arztpraxis eine Testung, müssen sich die Getesteten bis zum Vorliegen eines negativen Testergebnisses in Quarantäne bzw. häusliche Isolation begeben.

Bei positiver Testung auf das Coronavirus besteht für alle Personen die Verpflichtung, sich umgehend in Quarantäne bzw. häusliche Isolation zu begeben. Hierzu bedarf es keiner gesonderten Anordnung des Gesundheitsamtes. Diese Personen sind angehalten, dem Gesundheitsamt per E-Mail an corona@lichtenberg.berlin.de das positive Testergebnis (PCR Test) anzuzeigen und eine Liste ihrer engen Kontaktpersonen mit Kontaktdaten zu übermitteln. Enge Kontaktpersonen sind alle Personen, die Betroffene zwei Tage vor dem Abstrichtest (PCR Test) bzw. zwei Tage vor dem Auftreten erster Symptome mindesten 15 Minuten, mit Abstand von weniger als 1,50m ohne Mundnasenschutz in Innenräumen getroffen haben.
Enge Kontaktpersonen der Kategorie I von positiv getesteten Personen sind verpflichtet, sich umgehend in Quarantäne bzw. häusliche Isolation zu begeben, sobald sie von einem Kontakt zu einer positiv getesteten Person informiert wurden.

Die Allgemeinverfügung regelt auch detailliert die Dauer der Quarantäne.
Der beste Weg, das Gesundheitsamt zu kontaktieren, ist per E-Mail: corona@lichtenberg.berlin.de

Die bezirkliche Corona-Hotline lautet: (030) 90296 7510 und (030) 90296 7511
Die Hotline dient der Klärung von Fragen, die auf unserer Webseite oder durch die Allgemeinverfügung bzw. die entsprechenden Informationen in leichter Sprache noch nicht beantwortet wurden. Sie ist nicht geeignet für allgemeine Corona-Informationen, sie dient ausschließlich dem Kontakt mit den direkt Betroffenen.

Bürgerinnen und Bürger, die keinen Internetzugang haben oder nicht über eine E-Mail-Adresse verfügen, können sich auch postalisch an das Gesundheitsamt wenden:
Gesundheitsamt / Abteilung Hygiene
Alfred Kowalke Str. 24
10315 Berlin Abteilung Hygiene

oder per Fax
030 90962 7553

Weitere Informationen:
Bezirksamt Lichtenberg
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Telefon: (030) 90296-3307
E-Mail