Kleingartenanlage Wallensteinstraße bleibt

Pressemitteilung vom 16.11.2020

Das Bezirksamt Lichtenberg dementiert ausdrücklich Aussagen Dritter, dass es sich bei der Kleingartenanlage Wallensteinstraße um Bauerwartungsland handelt. Diese Aussage entspricht nicht dem derzeitigen Planungsstand.

Die von der Firma Wallenstein Living GmbH erworbenen Kleingarten-Flächen in der Wallensteinstraße in Berlin Lichtenberg, 10318 Berlin-Karlshorst, befinden sich in den Bebauungsplanverfahren-Verfahren 11-155, 11-119, und 11-106. Ziel dieses Verfahrens ist die langfristige Sicherung des Objekts als Dauerkleingartenanlage. Zusätzlich ist ein Umweltbericht in Arbeit.

Die Sicherung geht auf eine Initiative der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg zurück, die für die Lichtenberger Kleingärten Aufstellungsbeschlüsse zu deren dauerhafter Sicherung gefasst hat.

Lichtenbergs Bezirksbürgermeister Michael Grunst (Die Linke), der Stadtrat für Stadtentwicklung Kevin Hönicke (SPD) und Umweltstadtrat Martin Schaefer (CDU) unterstreichen: „Das Bezirksamt weist die Pächterinnen und Pächter explizit auf das B-Plan-Verfahren hin. Aufforderungen zur Abgabe der derzeitigen Verträge gegen eine Abfindung aufgrund einer falschen Behauptung sollten nicht für bare Münze genommen werden. Derzeitig ist kein Bauland auf dieser Fläche ausgewiesen. Die Kleingartenanlage Wallensteinstraße bleibt.“

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