Zuwendungsbereich

Herzlich willkommen auf den Seiten des Zuwendungsbereichs des LAGeSo Berlin

Wir sind Ihre Ansprechpartner/innen für Zuwendungsangelegenheiten für die Bereiche:
  • Integriertes Sozialprogramm (ISP) sowie der Spitzenverbandsförderung.
  • Infrastrukturförderprogramm Stadtteilzentren (IFP STZ)
  • EFRE – Förderung Stadtteilzentren III (STZ III)
  • Integriertes Gesundheitsprogramm (IGP)
  • Aktionsprogramm Gesundheit
  • Leistungen für die medizinische Versorgung von Asylsuchenden
  • Schwangerschafts-und Konfliktberatungsstellen
  • Angebote zur Unterstützung im Alltag gem. § 45 c und § 45 d SGB XI i.V.m. Pflegeunterstützungsverordnung (PuVO)
  • DZI – Deutsches Zentralinstitut für soziale Fragen
  • Förderprogramm Assistierte Reproduktion

Was sind Zuwendungen?

  • Zuwendungen werden nach §§ 23, 44 Landeshaushaltsordnung (LHO) bewilligt. Es handelt sich um Ausgaben für Leistungen an Stellen außerhalb der Verwaltung Berlins zur Erfüllung bestimmter Zwecke. Das Land Berlin muss an der Erfüllung durch solche Stellen ein erhebliches Interesse haben, das ohne Zuwendungen nicht oder nicht im notwendigen Umfang befriedigt werden kann.
  • Zuwendungen dienen der Erfüllung öffentlicher Aufgaben, sind zweckgebundene Geldleistungen und werden nur auf Antrag gewährt (zumeist an gemeinnützige Vereine oder gGmbH´s). Es besteht kein Rechtsanspruch.

Zu unseren Aufgaben gehören:

  • Beratung der Antragsteller in zuwendungsrechtlichen Fragen
  • Antragsentgegennahme/-bearbeitung/-prüfung
  • Bewilligung / Bescheiderteilung, Zahlbarmachung
  • kursorische Verwendungsnachweisprüfung
  • Rückforderung

Für die Antragstellung, Änderungsanträge, Verwendungsnachweisprüfung und die dazugehörigen Vordrucke verwenden Sie bitte unser Online-Portal Fazit Berlin Online.

Bei Fragen zu Fazit Online steht Ihnen die Hotline unter der Telefonnummer 90229-1555 oder per Mail unter zuwendungen@lageso.berlin.de zur Verfügung.
Unsere Fachverwaltungen sind für die Beantwortung von fachlichen und inhaltlichen Fragen der Projektförderung: und Schriftverkehr zuständig. Näheres finden Sie auf den Seiten der zuständigen Senatsverwaltungen:

Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales – Bereich Soziales

Senatsverwaltung für Gesundheit, Pflege und Gleichstellung – Bereich Gesundheit

Die Förderung gesamtstädtischer zuwendungsfinanzierter Angebote und Zentraler Aufgaben der Wohlfahrtverbände erfolgt durch den Rahmenfördervertrag. Den Rahmenfördervertrag mit seiner Zielsetzung, seinen Förderprogrammen, den Vertragspartnern und weiteren Informationen finden Sie bei den zuständigen Senatsverwaltungen.

Weitere Hinweise zur Zuwendungsförderung:

Zuwendungsdatenbank Senatsverwaltung für Finanzen

Transparenzdatenbank ‘bürgerAktiv’ bei der Senatskanzlei des Regierenden Bürgermeisters von Berlin

Leistungsgewährungsverordnung

  • Faltblatt zur Leistungsgewährungsverordnung (LGV) der Senatsverwaltung für Arbeit, Integration und Frauen

    PDF-Dokument (245.3 kB)

  • Merkblatt zur Umsetzung der Berliner Leistungsgewährungsverordnung (LGV) vom 15.11.2011 im Rahmen der Zuwendungsantragsstellung.

    DOC-Dokument (51.0 kB)

  • Verwaltungsvorschriften für Honorare im Bereich Soziales

    PDF-Dokument (2.1 MB)

  • Verwaltungsvorschriften für Honorare im Bereich Gesundheit

    PDF-Dokument (263.7 kB)

  • Nebenbestimmungen

    PDF-Dokument (136.5 kB) - Stand: 03/2023 - Barrierefrei

  • Vordruck Zahlungsabruf Excel-Version

    XLSX-Dokument (41.7 kB) - Stand: 05.07.2023