SonderFahrDienst SFD
Infobriefe zum Berliner SonderFahrDienst
-
Infobrief Nr. 1 zum Berliner SonderFahrDienst laden »
(79557 Bytes)
-
Infobrief Nr. 2 zum Berliner SonderFahrDienst laden »
(80546 Bytes)
-
Infobrief Nr. 3 zum Berliner SonderFahrDienst laden »
(2586802 Bytes)
-
Infobrief Nr. 4 zum Berliner SonderFahrDienst laden »
(87113 Bytes)
-
Infobrief Nr.5 zum Berliner SonderFahrDienst laden »
(688253 Bytes)
-
Auswertung der Kundenbefragung 2007 laden »
(329096 Bytes)
-
Auswertung der Kundenbefragung 2008 laden »
(615640 Bytes)
-
Auswertung der Kundenbefragung 2010 laden »
(461770 Bytes)
-
SonderFahrDienst laden »
(5104816 Bytes)
Informationen zum Berliner SonderFahrtDienst für Menschen mit Behinderung
Für Menschen mit Behinderung gibt es in Berlin
für Freizeitfahrten einen SonderFahrDienst.
Der SonderFahrDienst soll Menschen, die in ihrer Mobilität erheblich eingeschränkt sind, Gelegenheit geben, am gesellschaftlichen Leben teilzuhaben.
Diesen Tür-zu-Tür-Service ermöglicht die Mobilitätszentrale
"SFD-Berlin" unter dem Betreiber Wirtschaftsgenossenschaft Berliner Taxibesitzer eG (WBT), Genthiner Str. 36, 10785 Berlin. Dazu gehören auch Assistenzleistungen wie die mit der Fahrt verbundene erforderliche Treppenhilfe.
Für Ihre Fragen gibt es im Versorgungsamt ein
Kundentelefon zum SonderFahrDienst
Telefon:(030:) 90229 - 6433
Sprechzeiten:
Montag, Dienstag 9.00 - 15.00 Uhr
Donnerstag 9.00 - 18.00 Uhr
Freitag 9.00 - 13.00 Uhr
Sie können uns auch per E-Mail erreichen
E-Mail:
sonderfahrdienst@lageso.berlin.de
Seitenanfang
Der SonderFahrDienst ist ausschließlich für private Fahrten im Rahmen von Freizeit und Erholung zuständig.
Die Nutzung der Fahrzeuge sollte denen vorbehalten bleiben, die körperlich nicht in der Lage sind, den öffentlichen Personennahverkehr oder „normale“ Taxen zu benutzen, bzw. deren Wohnort oder Ziel nicht barrierefrei erreichbar ist.
Prüfen Sie, ob das Fahrtziel für Sie nicht auch mit öffentlichen Verkehrsmitteln erreicht werden könnte.
Hier wär sicher auch der kostenlose Bus & Bahn-Begleitservice des Verkehrsverbundes Berlin-Brandenburg hilfreich. Sie werden von Montags bis Freitags von 9 bis 19 Uhr bei vereinbahrtem Termin von der Wohnungstür bis zum Fahrtziel begleitet. Sie erreichen diesen Service unter der Telefonnummer 25 414 414. (Internet:
http://www.vbbonline.de/begleitservice
)
Auskunft und Beratung erhalten Sie außerdem von der BVG (BerlinerVerkehrbetriebe) unter der Telefonnummer: 19449.
Seitenanfang
Wer kann den SonderFahrDienst nutzen?
Einziges Zugangskriterium zum SonderFahrDienst ist das Merkmal „T“ (Teilnahmeberechtigung zum SonderFahrDienst): Dieses Merkmal erhalten
- Personen mit einer außergewöhnlichen Gehbehinderung (Merkzeichen "aG" im Ausweis), einem mobilitätsbedingten Grad der Behinderung von mindestens 80 und nachgewiesenen Fähigkeitsstörungen beim Treppensteigen.
- Personen, bei denen eine Krankenkasse oder ein anderer Leistungsträger aufgrund einer ärztlichen Verordnung die Kosten für einen Rollstuhl oder für einen Rollator übernommen hat, erhalten auf Antrag zunächst eine befristete Berechtigung für die Dauer des ersten Feststellungsverfahrens über die Zuerkennung des Merkmals"T".
Der/Die Antragstellende muss seinen Wohnsitz im Land Berlin haben.
Für die Durchführung des Berechtigungsverfahrens zur Erlangung des Merkmals "T" und für das Abrechnungsverfahren und die Erstattung im Rahmen eines Taxikontos ist ausschließlich das
Landesamt für Gesundheit und Soziales Berlin zuständig.
Seitenanfang
Wie kann man den SonderFahrDienst nutzen?
Für die Teilnahme am SonderFahrDienst ist eine personenbezogene Magnetkarte notwendig.
Die Magnetkarte enthält den Namen und die Kundennummer. Diese Kundennummer ist gleichzeitig das "Aktenzeichen" für die Abrechnung der Eigenbeteiligung.
Die Ausstellung der Magnetkarte erfolgt (bei Vorliegen des Merkmals „T“) auf Antrag beim
Landesamt für Gesundheit und Soziales
- III E 2 -
Postfach 31 09 29, 10639 Berlin
Mit der Magnetkarte werden Fahrtbeginn und Fahrtende registriert und automatisch zur Abrechnung weitergeleitet. Der Nutzer erhält eine monatliche Auflistung der durchgeführten Fahrten, so dass er stets über einen aktuellen Überblick verfügt.
Seitenanfang
Wie können die Fahrten bestellt werden?
Fahrten werden von der Berliner Mobilitätszentrale „SFD-Berlin“ vermittelt.
Dieses Beförderungsangebot (Zeitraum der Nutzung) besteht täglich in der Zeit von 5.00 Uhr morgens bis 1.00 Uhr nachts.
Fahrten sollen 2 bis 14 Tage vor dem eigentlichen Fahrtag angemeldet werden.
Fahrtenwünsche können mit Angabe der Kundennummer von 7.00 – 17.00 Uhr angemeldet werden unter:
Telefonnummer:(030) 26 10 23 00
Telefax: (030) 26 10 23 99
Für Rückfragen, Spontanfahrten und Stornierungen steht diese Telefonnummer auch in der Zeit von 17.00 – 7.00 Uhr zur Verfügung. Spontanfahrten sind Fahrten, die am Vortag bis 9.00 Uhr oder am Fahrtag bestellt werden sollen.
Sie können Ihre Fahrten auch per E-Mail anmelden:
order@sfd-berlin.de(nur Bestellungen)
Im Internet finden Sie die Mobilitätszentrale "SFD-Berlin" unter http://www.sfd-berlin.de
.
Da zu diesem Tür-zu-Tür-Service auch die mit der Fahrt verbundene erforderliche Treppenhilfe gehört, sind bei der ersten Buchung alle zur Auftragsvermittlung wichtigen Angaben ( Treppenlift, E-Rolli und ähnliches ) zu machen. Diese werden dann für weitere Buchungen gespeichert. Änderungen müssen rechtzeitig mitgeteilt werden.
Für die Fahrtanmeldung können Sie auch das unter dem folgenden Link für http://sfd.wbt-berlin.com/wp-content/uploads/2008/12/faxformular_sfd.pdf
eingestellte Formular verwenden und als Fax (030) 26 10 23 99 oder per Post versenden an WBT.
Seitenanfang
Was kostet der SonderFahrDienst?
Grundsätzlich muss jeder Nutzer des SonderFahrDienstes eine Eigenbeteiligung entrichten.
Ausgenommen von der Eigenbeteiligung sind Heimbewohner/innen, die einen Barbetrag ( Taschengeld ) vom Sozialhilfeträger erhalten.
Seitenanfang
Wie hoch ist die Eigenbeteiligung?
Die Eigenbeteiligung beträgt monatlich pro Fahrt:
- 1. - 8. Fahrt 2,05 € je Fahrt
- 9. - 16. Fahrt 5,00 € je Fahrt
- ab der 17. Fahrt 10,00 € je Fahrt
Eine ermäßigte Eigenbeteiligung entrichten
- Sozialhilfeempfänger (SGB XII)
- Empfänger der Grundsicherung (SGB XII)
- Empfänger von Leistungen nach SGB II ("Hartz IV")
Die ermäßigte Eigenbeteiligung beträgt monatlich pro Fahrt:
- 1. - 8. Fahrt 1,53 € je Fahrt
- 9. - 16. Fahrt 3,50 € je Fahrt<</li>
- ab der 17. Fahrt 7,00 € je Fahrt
Für mehr als eine Begleitperson je Berechtigten wird eine Kostenbeteiligung von 2,00 € pro Fahrt erhoben.
Beförderungen über die Landesgrenze hinaus (bis zu 5 km) kosten zusätzlich pauschal 3,00 € pro Person.
Für Stornierungen von bestellten Fahrten am Fahrtag wird eine Aufwandsentschädigung von 2,05 € erhoben.
Die einzelnen Fahrten werden durch die Magnetkarte erfasst. Die
Eigenbeteiligung wird dann vom Landesamt für Gesundheit und Soziales - III E 2 – monatlich mit den Berechtigten abgerechnet.
Nutzer/innen, die die Rechnung über die Eigenbeteiligung auch nach der zweiten Mahnung nicht bezahlen, werden vorübergehend von der Nutzung des Fahrdienstes ausgeschlossen und die Magnetkarte wird gesperrt. Dieser Ausschluss erfolgt bis zur Zahlung der rückständigen Beträge.
Nach zweimaligem vorübergehenden Ausschluss erfolgt der Dauerausschluss für die Teilnahme am gesamten SonderFahrDienst (Beförderung und Taxikonto).
Seitenanfang
Was ist ein Taxikonto?
SonderFahrDienstberechtigte Personen, die aufgrund ihrer körperlichen Verfassung dazu in der Lage sind, können auch jedes andere Taxi nutzen und über ein Taxikonto abrechnen.
Die Taxirechnungen sind vom Berechtigten im Taxi zu begleichen (Vorkasse).
Die Taxiquittungen können jeweils für einen Monat gesammelt zur Abrechnung an das
Landesamt für Gesundheit und Soziales
- III E 2 -
Sächsische Str. 28, 10707 Berlin
(Postanschrift: Postfach 31 09 29, 10639 Berlin)
gesandt werden.
Für ein möglichst reibungsloses Abrechnungsverfahren ist es notwendig, beim erstmaligen Einreichen der Taxiquittungen die aktuelle Kontoverbindung anzugeben und die Nachweise beizufügen, sofern eine reduzierte oder keine Eigenbeteiligung geltend gemacht wurde. Später reicht dann die Kundennummer, die mit der ersten Abrechnung mitgeteilt wird.
Nutzer/innen, die eine Eigenbeteiligung bei Sonderfahrten zahlen, erhalten pro Monat für eingereichte Taxiquittungen (bis zu 150 €) nach Abzug der monatlichen Eigenbeteiligungspauschale von 40 € den Restbetrag als Zuschuss (maximal 110 €).
Sozialhilfeempfänger, Empfänger der Grundsicherung nach dem SGB XII oder Empfänger von Leistungen nach SGB II - Arbeitslosengeld II - (ermäßigte Eigenbeteiligung), erhalten für eingereichte Taxiquittungen (maximal 130 € pro Monat) nach Abzug einer Eigenbeteiligungspauschale in Höhe von 20 € monatlich einen Zuschuss bis zu 110 €.
Nutzer, die von einer Eigenbeteiligung befreit sind, erhalten für eingereichte Taxiquittungen einen monatlichen Zuschuss bis zu 110 €.
Seitenanfang
Bearbeitungsstand von Taxiquittungen
Bearbeitungsstand/ Erstattung von Taxiquittungen
|
17. Woche
|
Letzte Aktualisierung 27.04.2012
|
Das bedeutet, alle bis zu dieser Woche eingegangenen Taxi-Quittungen sind abgearbeitet und die Erstattungssumme müsste in den nächsten Tagen auf Ihrem Konto eingehen. Da die Zahlbarmachung über die Landeshauptkasse Berlin läuft, ist eine genaue Zeitangabe nicht möglich!
Seitenanfang
Notfallnummer
Die Mobilitätszentrale hat eine Notfall-Telefonnummer eingerichtet:
(030) 26 10 22 30
Diese Nummer darf jedoch
nur in folgenden Fällen verwendet werden:
- Rollstuhl defekt!
- Bestelltes Fahrzeug des SonderFahrDienstes ist nach 20 Minuten Wartezeit nicht erschienen!
- Nachts ist eine Weiterbeförderung durch den öffentlichen Personennahverkehr nicht mehr möglich!
- Kurzfristige Stornierung am Fahrtag wegen Erkrankung!
Die Bestellung von Fahrten oder die Annahme von Beschwerden ist über diese Nummer nicht möglich!!!
Härtefonds beim Landesbeirat für Menschen mit Behinderung
Nutzer/innen, die wegen ihrer besonderen wirtschaftlichen oder persönlichen Verhältnisse nicht in der Lage sind die Eigenbeteiligung zu entrichten, können beim Landesbeirat für Menschen mit Behinderung (Härtefonds/SonderFahrDienst) einen Zuschuss beantragen. Auch für Fahrten im Rahmen der Ausübung eines Ehrenamtes kann ein Antrag auf Erstattung der Eigenbeteiligung gestellt werden. In beiden Fällen muss jedoch zunächst die vom Versorgungsamt in Rechnung gestellte Eigenbeteiligung vollständig bezahlt werden, bevor die Härtefonds-Kommission des Landesbeirats einen Zuschuss beziehungsweise eine Erstattung bewilligen kann.
Hier steht Ihnen Herr Steffen Petzerling - LfB 2 - zur Mobilitätsberatung und Klärung aller mit diesem Verfahren im Zusammenhang stehenden Anfragen und Problemen zur Verfügung.
Er ist für Sie montags bis freitags von 9.00 bis 14.00 Uhr erreichbar;
Tel: (030) 90 28 - 16 57, Fax:(030) 90 28 - 21 66,
E-Mail: steffen.petzerling@senias.berlin.de;
Postanschrift: Geschäftsstelle des Landesbeirats für Menschen mit Behinderung, Oranienstrasse 106, 10969 Berlin.
Seitenanfang
Link zur Verordnung über die Vorhaltung eines Fahrdienstes laden »
(, 0 KB)
Seitenanfang
Fahrdienste außerhalb des Freizeitbereichs
Nutzungskosten für notwendige Fahrdienste, die nicht in den Freizeitbereich fallen, können unter bestimmten Voraussetzungen von anderen Trägern übernommen werden, teilweise auch mit einer geringen Eigenbeteiligung:
- Die Kosten für Fahrten zur Arbeit, Schule und Ausbildung übernimmt für Arbeitnehmer und Angestellte der jeweils zuständige Rentenversicherungsträger.
- Für Selbstständige und Beamte das Integrationsamt, wenn ein Mensch mit Behinderung wegen Art und Schwere seiner Behinderung zum Erreichen des Arbeits- oder Ausbildungsplatzes keine öffentlichen Verkehrsmittel nutzen kann.
- Für notwendige Fahrten zum Arzt und zu ambulanten Behandlungen und Therapien übernimmt die Kosten unter bestimmten Voraussetzungen in der Regel die zuständige Krankenkasse.
Bitte informieren Sie sich bei den jeweiligen Stellen.
-
A000013 laden »
(5104816 Bytes)
Den kompletten Film finden Sie unter Unser Amt - Presse und Service
© Landesamt für Gesundheit und Soziales (LAGeSo)