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Sonderfahrdienst für Menschen mit Behinderung

Informationen
Die Verordnung über die Vorhaltung eines besonderen Fahrdienstes (VO-VbF) wurde am 22. Juni 2005 geändert und trat mit diesen Änderungen am 1. Juli 2005 in Kraft.
Vo Fahrdienst

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Im § 13 enthält die Neufassung der VO-VbF die Ziffer 10

Für Härtefälle und ehrenamtlich Aktive, die berechtigt sind, den besonderen Fahrdienst zu nutzen, wird ein gedeckelter Härtefonds eingerichtet.
Über den Nachweis als Härtefall oder der Ehrenamtlichkeit und die Verwendung der Mittel des Härtefonds entscheidet der Landesbeirat für Behinderte nach Maßgabe einer mit der für Soziales zuständigen Senatsverwaltung abgestimmten Regelung zur Eigenbeteiligung von Härtefällen und von ehrenamtlich Aktive, die den besonderen Fahrdienst nutzen.
Härtefall- und Ehrenamtlichkeitsregelung
Für Härtefälle und für Ehrenamtliche ist eine Erstattung der erhöhten Eigenbeteiligung als freiwillige Leistung möglich. Sie ist nicht durch Widerspruch oder Klage einklagbar. Die Geschäftsstelle des Landesbeirates für Menschen mit Behinderung hat die Umsetzung der Regelung übernommen.

Hier steht Ihnen Herr Steffen Petzerling - LfB 2 - seit dem 10. August 2005 zur Mobilitätsberatung und Klärung aller mit diesem Verfahren im Zusammenhang stehenden Anfragen und Problemen zur Verfügung.

Er ist für Sie montags bis freitags von 9.00 bis 14.00 Uhr erreichbar;
Fon: 9028-1657, Fax: 9028-2166,
E-Mail
Post: Geschäftsstelle des Landesbeirates für Menschen mit Behinderung - LfB 2 - , Oranienstraße 106, 10969 Berlin.

Zudem arbeitet Herr Petzerling der beim Landesbeirat für Menschen mit Behinderung gebildeten Härtefallkommission zu, die über Ihre Anträge auf Erstattung der erhöhten Eigenbeteiligung entscheiden wird.
Das Verfahren
  1. Es müssen zunächst alle Beförderungsleistungen des Sonderfahrdienstes auf der Grundlage der Monatsabrechnung bezahlt werden. Die mögliche Erstattung der erhöhten Eigenbeteiligung - also ohne die für Sie zutreffende Grund-Eigenbeteiligung in Höhe von 2,05 ¤ bzw. 1,53 ¤ - ist monatlich zu beantragen, durch einen formlosen Antrag an die Geschäftstelle des Landesbeirates für Menschen mit Behinderung spätestens 14 Tage nach Erhalt der Monatsrechnung sowie mindestens vor Erhalt der nächsten Monatsrechnung.
  2. Im Antrag muss der Härtefall für Menschen, die aus sozialen, besonderen behinderungspolitischen oder aus ihrer Wohnlage oder -situation bedingten Gründen mehr als 8 Fahrten in Anspruch nehmen müssen, möglichst durch ein ärztliches Attest oder eine gleichartige Bescheinigung einer sozialen Einrichtung belegt werden.
    Für den Ehrenamtlichen ist die Bestätigung der Mitgliedschaft und Funktion in Gremien oder Vorständen von Organisationen und Initiativen, die sich für die Belange behinderter Menschen einsetzen, und - wenn möglich - die besondere soziale Bedürftigkeit beizulegen. Dies betrifft auch die Einladungen zu den jeweiligen Sitzungen.
    Die Angaben der persönlichen Bankleitzahl und Kontonummer sowie der Kundennummer sind unbedingt erforderlich.
  3. Dieser Antrag wird dann in der Härtefallkommission behandelt. Im Falle eines positiven Bescheides erfolgt eine sofortige Überweisung des Betrages auf das von Ihnen angegebene Konto. Lediglich eine ablehnende Entscheidung wird Ihnen von der Geschäftsstelle des Landesbeirates für Behinderte mitgeteilt.
  4. Für zugelassene Nutzer des Taxikontos trifft das Verfahren unter Berücksichtigung der Antragsbedingungen unter 2. ebenfalls zu.
  5. Ein nachgewiesener Missbrauch des Verfahrens führt sofort zum Verlust künftiger Antragsmöglichkeiten.
Weitere Informationen
zum Berliner SonderFahrDienst (SFD) für Menschen mit Behinderung finden Sie in der Website des Landesamtes für Gesundheit und Soziales Berlin in der Rubrik "Menschen mit Behinderung"

Kontakt

Der Landesbeirat für Menschen mit Behinderung

Zimmer-Nr. E 010
Oranienstr. 106
10969 Berlin
Telefax (030) 9028-2166

Geschäftsstelle
Heike Schwarz-Weineck
Telefon (030) 9028-2838
E-Mail

Sekretariat
Telefon (030) 9028-2918
E-Mail

Härtefond des SFD
Steffen Petzerling
Telefon (030) 9028-1657
E-Mail

Verknüpfung zur

Webseite des Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderung

Adresse

Oranienstraße 106
10969 Berlin

Stadtplan

Fahrverbindungen

S-Bahnhof:
Anhalter Bahnhof:
S 1, 2, 25, dann Bus M29

U-Bahnhof:
U 6, Kochstraße:
Bus M29
U 2, Mendelssohn- Bartholdy-Park:
Bus M29
U 7, 8, Hermannplatz:
Bus M29
U 2 Spittelmarkt:

U 8 Moritzplatz:
Bus M29

Bushaltestelle:
Waldeckpark, Kommandantenstraße:
M29, 248, N 42