Die Integrationsfachdienste (IFD) werden im Auftrag der Integrationsämter oder der
Rehabilitationsträger tätig. Diese bleiben für die Ausführung der Leistungen verantwortlich. Eine
umfassende Beratung und Begleitung bedarf der vorherigen Klärung der Kostenträgerschaft. Die
Klärung der Kostenübernahme und Beauftragung regelt grundsätzlich der Integrationsfachdienst.
Rechtsgrundlagen für das Tätigwerden der Integrationsfachdienste: §§ 109 ff. Sozialgesetzbuch
Neuntes Buch (SGB IX).
In Berlin gibt es insgesamt 7 Integrationsfachdienste, die nach regionaler Zuständigkeit arbeiten.
Die IFD beinhalten die Fachbereiche Berufsbegleitung (BG) und Vermittlung (VM). Maßgebend für
die Bestimmung der örtlichen Zuständigkeit ist bzgl. des Fachbereiches BG der Arbeitsort des zu
begleitenden, bzgl. des Fachbereiches VM der Wohnort des zu vermittelnden (schwer-)behinderten
Menschen.
In einigen Integrationsfachdiensten Berlins wurden zusätzlich Fachberater benannt, die die
Beauftragungen durch Rehabilitationsträger bearbeiten.
Fahrverbindungen
U-Bahnhof:
Turmstr. :
U 9
Birkenstr.:
U 9 (kein Fahrstuhl vorhanden)
Bushaltestelle:
Havelberger Str.:
M 27
Turmstr./ Lübecker Str.:
101, 123, 187
U-Tumstr.:
245, TXL
