Auszug - Hausbesuche bei der Klienten-Prüfung zur Leistungsbeantragung des Pflege- und Betreuungsbedarfes
Es wird folgender Beschluss gefasst:
Gemäß Konsensliste Annahme
Sachverhalt:
Das Bezirksamt wird ersucht darauf hinzuwirken, dass die in seinem Auftrag durch Unternehmen durchgeführte Prüfung zur Feststellung des Pflege- und Betreuungsbedarfes folgende Kriterien einhält:
- rechtzeitige Ankündigung der Prüfung (Hausbesuche) - Vorlegen einer Berechtigung (Vollmacht), dass im Auftrag des Bezirksamtes die Prüfung erfolgt - Einhaltung des Datenschutzes nach SGB X - Einholung einer Einverständniserklärung (Klientel) zur Einsichtnahme seiner Pflegedokumentation und medizinischen Unterlagen. |
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