Drucksache - 0320/XIX
Sachverhalt:
Text siehe Anlage
Bezirksamt Reinickendorf von Berlin 20.03.2013 Abt. Jugend, Familie und Soziales
An die Drucksache Nr. 0320 Bezirksverordnetenversammlung XIX. WP von Berlin-Reinickendorf
Vorlage zur Kenntnisnahme für die Bezirksverordnetenversammlung
Hausbesuche bei der Klienten-Prüfung zur Leistungsbeantragung des Pflege- und Betreuungsbedarfes
Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:
In der Erledigung des Beschlusses der Bezirksverordnetenversammlung vom 13.02.2013 - Drucksache Nr. 0320/XIX -:
"Das Bezirksamt wird ersucht darauf hinzuwirken, dass die in seinem Auftrag durch Unternehmen durchgeführte Prüfung zur Feststellung des Pflege- und Betreuungsbedarfes folgende Kriterien einhält:
- rechtzeitige Ankündigung der Prüfung (Hausbesuche)
- Vorlegen einer Berechtigung (Vollmacht), dass im Auftrag des Bezirksamtes die Prüfung erfolgt
- Einhaltung des Datenschutzes nach SGB X
- Einholung einer Einverständniserklärung (Klientel) zur Einsichtnahme seiner Pflegedokumentation und medizinischen Unterlagen."
wird gemäß § 13 BezVG berichtet:
Eine Begutachtung zur Feststellung des individuellen ambulanten Pflegebedarfs ist bei Erstanträgen auf ambulante Hilfe zur Pflege und bei Weiterbewilligungen notwendig.
Seit November 2012 erfolgen auch externe Begutachtungen zur Fertigung von Bedarfsgutachten; es handelt sich hierbei um die Firma "lexxmed". Die Firma erhält jedoch ausschließlich Aufträge für Wiederholungsgutachten.
Der dazu erforderliche Hausbesuch wird grundsätzlich angekündigt bzw. mit dem Klienten und ggf. dem/der Betreuer/in und der Sozialstation abgesprochen.
Mit der Firma "lexxmed" gibt es keine schriftliche Vereinbarung über die Vorlaufzeit einer entsprechenden Terminankündigung. Die Fa. "lexxmed" hat aber auf Nachfrage mitgeteilt, dass sie ihre Hausbesuche generell 4-5 Tage vorher per Fax oder telefonisch bei der zuständigen Sozialstation ankündigt. Im Falle einer Betreuung wird seit Januar 2013 auch der/die Betreuer/in telefonisch oder per Fax von der Fa. "lexxmed" über den Hausbesuch informiert. Diese Frist erscheint ausreichend, da die ambulanten Dienste auch am Wochenende arbeiten, und ohnehin bei den pflegebedürftigen Menschen "vor Ort" sind. Außerdem besteht jederzeit die Möglichkeit, einen anderen gemeinsamen Termin zu vereinbaren.
Weiterhin ist auch in begründeten Einzelfällen eine Begutachtung ohne Vorankündigung notwendig, um Leistungsmissbrauch zu prüfen und ggf. nachweisen zu können. Derartige unangekündigte Hausbesuche werden, falls notwendig, ausschließlich von den Dienstkräften des Amtes für Soziales durchgeführt.
Die Pflegebedarfsfeststeller/innen können sich grundsätzlich als Beauftragte des Bezirksamtes ausweisen.
Die datenschutzrechtlichen Bestimmungen nach dem SGB X werden eingehalten. Hierzu gibt es eine vertragliche Regelung ("§ 6 Verschwiegenheitspflicht, Datennutzung"). Demnach wird die Firma "lexxmed" unter Verweis auf die Strafbarkeit bei Pflichtverletzung zu Stillschweigen gegenüber Dritten und den Schutz der Sozialdaten verpflichtet.
Mit Schreiben vom 24.02.2011 hat die Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales die Anbieter ambulanter Pflegen über die "Einsichtnahme in die Pflegedokumentation durch Beauftragte des Sozialhilfeträgers" informiert.
Danach ist es "ausreichend, wenn die Betroffenen während des Hausbesuchs über die Einsichtnahme in Kenntnis gesetzt werden. In den Fällen einer gesetzlichen Betreuung wird der Betreuer / die Betreuerin im Vorfeld des Hausbesuches informiert. . Die Mitarbeiter der Sozial- und Gesundheitsämter sowie die sonstigen vom Sozialamt beauftragten Personen sind gehalten, möglichst keine Kopien zu fertigen; eine Kopie des Stammblattes wird in keinem Fall gefertigt. Datenschutzrechtliche Vorschriften werden mit diesem Verfahren, welches auch mit dem Berliner Datenschutzbeauftragten abgestimmt ist, nicht verletzt."
Wir bitten, die Drucksache Nr. 0320/XIX damit als erledigt zu betrachten.
Frank Balzer Andreas Höhne Bezirksbürgermeister Bezirksstadtrat
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