Es wird folgender Beschluss gefasst:
Sachverhalt:
1. Gegenstand des Antrages:
Genehmigung der Bezirkshaushaltsrechnung und der über- und außerplanmäßigen Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen für das Haushaltsjahr 2015
2. Beschlussentwurf :
Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:
Die als Anlage beigefügte Bezirkshaushaltsrechnung sowie die im Haushaltsjahr 2015 in Anspruch genommenen über- und außerplanmäßigen Ausgaben und
Verpflichtungsermächtigungen werden genehmigt.
3. Begründung:
Nach § 12 Abs. 2 Nr. 3 Bezirksverwaltungsgesetz (BezVG) entscheidet die Bezirksverordnetenversammlung über die Genehmigung der Bezirkshaushaltsrechnung unbeschadet der Entlastung durch das Abgeordnetenhaus aufgrund der Haushalts- und Vermögensrechnung.
Das Haushaltsjahr 2015 hat mit einem positiven Ergebnis in Höhe von
6.759.563,70 Euro abgeschlossen. Das Ergebnis wird in das Haushaltsjahr 2017 vorgetragen.
Ebenso entscheidet die Bezirksverordnetenversammlung gemäß § 12 Abs. 2 Nr. 1 BezVG über die Genehmigung der über- und außerplanmäßigen Ausgaben und
Verpflichtungsermächtigungen (Anlage 6 und 7 der Bezirkshaushaltsrechnung).
In Summe wurden 802.568,84 Euro an über- und 3.887.504,36 Euro an außerplan
mäßigen Ausgaben zugelassen. Über- und außerplanmäßige Verpflichtungsermächtigungen wurden nicht in Anspruch genommen. In allen Fällen erfolgte die Zulassung mit Ausgleich (u. a. im Rahmen der Basiskorrektur).
4. Rechtsgrundlage:
§ 4 Abs. 3 und § 12 Abs. 2 Nr. 1 und 3 BezVG
Nr. 2.1 AV § 37 LHO und Nr. 9 AV § 80 LHO
5. Haushaltsmäßige Auswirkungen:
Siehe Anlage
Frank Balzer
Bezirksbürgermeister
Gemäß Konsensliste Zustimmung