Tagesordnung - 3. öffentliche Sitzung des Geschäftsordnungsausschusses  

 
 
Bezeichnung: 3. öffentliche Sitzung des Geschäftsordnungsausschusses
Gremium: Geschäftsordnungsausschuss
Datum: Mi, 22.02.2017 Status: öffentlich
Zeit: 17:05 - 18:55 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Raum 230, SPD-Fraktionszimmer Rathaus Reinickendorf (Altbau)
Ort: Eichborndamm 215, 13437 Berlin

TOP   Betreff Drucksache

Ö 1  
Mitteilungen und Festsetzung der Tagesordnung      
Ö 2     Wahl      
Ö 2.1  
einer / eines Vorsitzenden      
Ö 2.2  
einer / eines stellvertretenden Vorsitzenden      
Ö 2.3  
einer / eines Schriftführerin / Schriftführes      
Ö 2.4  
einer / eines stellvertretenden Schriftführerin / Schriftführers      
Ö 3  
Genehmigung der Niederschrift der letzten Sitzung      
Ö 4     Beratung von Drucksachen      
Ö 4.1  
Änderung § 27 VIII GO  
0169/XX  
Ö 4.2  
Mündliche Nachfrage zu Vorlagen zur Kenntnisnahme (Änderung § 28 GO)  
0178/XX  
    08.02.2017 - Bezirksverordnetenversammlung Reinickendorf
    Ö 11.2 - überwiesen
   

Es wird folgender Beschluss gefasst:

 

Überweisung an den Geschäftsordnungsausschuss

 

Sachverhalt / Begründung:

 

Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:

 

Die Geschäftsordnung der BVV wird in § 28 II und III wie folgt gefasst:

 

§ 28

Bezirksamtsvorlagen

 

(2) Die Bezirksverordneten können in der ordentlichen Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung bis zu drei mündliche Nachfragen zu Vorlagen zur Kenntnisnahme beim jeweiligen Punkt der Tagesordnung an das Bezirksamt richten. Die Nachfragen beantwortet das Bezirksamt mündlich.

Fragen zu Gegenständen, die an anderer Stelle auf der Tagesordnung stehen oder deren Dringlichkeit widersprochen wurde, sind nicht zulässig.

 

(3) Zu Vorlagen zur Kenntnisnahme kann für eine Stellungnahme unabhängig davon das Wort durch je eine/n Redner/in das Wort ergriffen werden.

   
    22.02.2017 - Geschäftsordnungsausschuss
    Ö 4.2 - vertagt
   

Es wird folgender Beschluss gefasst:

 

vertagt

 

Sachverhalt / Begründung:

 

Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:

 

Die Geschäftsordnung der BVV wird in § 28 II und III wie folgt gefasst:

 

§ 28

Bezirksamtsvorlagen

 

(2) Die Bezirksverordneten können in der ordentlichen Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung bis zu drei mündliche Nachfragen zu Vorlagen zur Kenntnisnahme beim jeweiligen Punkt der Tagesordnung an das Bezirksamt richten. Die Nachfragen beantwortet das Bezirksamt mündlich.

Fragen zu Gegenständen, die an anderer Stelle auf der Tagesordnung stehen oder deren Dringlichkeit widersprochen wurde, sind nicht zulässig.

 

(3) Zu Vorlagen zur Kenntnisnahme kann für eine Stellungnahme unabhängig davon das Wort durch je eine/n Redner/in das Wort ergriffen werden.

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

dafür: 12 (CDU/SPD/AfD/B90/Grüne/FDP)dagegen: 0Enthaltung: 0

   
    22.03.2017 - Geschäftsordnungsausschuss
    Ö 3.1 - vertagt
   

Es wird folgender Beschluss gefasst:

 

Sachverhalt:

 

Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:

 

Die Geschäftsordnung der BVV wird in § 28 II und III wie folgt gefasst:

 

§ 28

Bezirksamtsvorlagen

 

(2) Die Bezirksverordneten können in der ordentlichen Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung bis zu drei mündliche Nachfragen zu Vorlagen zur Kenntnisnahme beim jeweiligen Punkt der Tagesordnung an das Bezirksamt richten. Die Nachfragen beantwortet das Bezirksamt mündlich.

Fragen zu Gegenständen, die an anderer Stelle auf der Tagesordnung stehen oder deren Dringlichkeit widersprochen wurde, sind nicht zulässig.

 

(3) Zu Vorlagen zur Kenntnisnahme kann für eine Stellungnahme unabhängig davon das Wort durch je eine/n Redner/in das Wort ergriffen werden.

 

vertagt

Abstimmungsergebnis:

 

dafür: 11 (CDU/SPD/AfD/B90/Grüne/Linke)dagegen: 1 (FDP)Enthaltung: 0

   
    07.12.2017 - Geschäftsordnungsausschuss
    Ö 4.2 - vertagt
   

Es wird folgender Beschluss gefasst:

 

Sachverhalt / Begründung:

 

Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:

 

Die Geschäftsordnung der BVV wird in § 28 II und III wie folgt gefasst:

 

§ 28

Bezirksamtsvorlagen

 

(2) Die Bezirksverordneten können in der ordentlichen Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung bis zu drei mündliche Nachfragen zu Vorlagen zur Kenntnisnahme beim jeweiligen Punkt der Tagesordnung an das Bezirksamt richten. Die Nachfragen beantwortet das Bezirksamt mündlich.

Fragen zu Gegenständen, die an anderer Stelle auf der Tagesordnung stehen oder deren Dringlichkeit widersprochen wurde, sind nicht zulässig.

 

(3) Zu Vorlagen zur Kenntnisnahme kann für eine Stellungnahme unabhängig davon das Wort durch je eine/n Redner/in das Wort ergriffen werden.

 

vertagt

Abstimmungsergebnis:

 

dafür: 11 (4 CDU/SPD/AfD/B90/Grüne/FDP)   dagegen: 1 (Linke)   Enthaltung: 1 (CDU)

   
    29.01.2018 - Geschäftsordnungsausschuss
    Ö 3.1 - im Ausschuss abgelehnt
   

Es wird folgender Beschluss gefasst:

 

Sachverhalt / Begründung:

 

Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:

 

Die Geschäftsordnung der BVV wird in § 28 II und III wie folgt gefasst:

 

§ 28

Bezirksamtsvorlagen

 

(2) Die Bezirksverordneten können in der ordentlichen Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung bis zu drei mündliche Nachfragen zu Vorlagen zur Kenntnisnahme beim jeweiligen Punkt der Tagesordnung an das Bezirksamt richten. Die Nachfragen beantwortet das Bezirksamt mündlich.

Fragen zu Gegenständen, die an anderer Stelle auf der Tagesordnung stehen oder deren Dringlichkeit widersprochen wurde, sind nicht zulässig.

 

(3) Zu Vorlagen zur Kenntnisnahme kann für eine Stellungnahme unabhängig davon das Wort durch je eine/n Redner/in das Wort ergriffen werden.

 

Ablehnung mit Mehrheit

Abstimmungsergebnis:

 

dafür: 0   dagegen: 7 (CDU/AfD)   Enthaltung: 6 (SPD//B90/Grüne/FDP/Linke)

   
    14.02.2018 - Bezirksverordnetenversammlung Reinickendorf
    Ö 10.1 - vertagt
   

Es wird folgender Beschluss gefasst:

 

Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:

 

Die Geschäftsordnung der BVV wird in § 28 II und III wie folgt gefasst:

 

§ 28

Bezirksamtsvorlagen

 

(2) Die Bezirksverordneten können in der ordentlichen Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung bis zu drei mündliche Nachfragen zu Vorlagen zur Kenntnisnahme beim jeweiligen Punkt der Tagesordnung an das Bezirksamt richten. Die Nachfragen beantwortet das Bezirksamt mündlich.

Fragen zu Gegenständen, die an anderer Stelle auf der Tagesordnung stehen oder deren Dringlichkeit widersprochen wurde, sind nicht zulässig.

 

(3) Zu Vorlagen zur Kenntnisnahme kann für eine Stellungnahme unabhängig davon das Wort durch je eine/n Redner/in das Wort ergriffen werden.

 

Vertagung

Abstimmungsergebnis:

 

dafür: CDU/SPD/AfD/B90/Grüne/FDP/Linke  dagegen: 0   Enthaltung: 0

   
    14.03.2018 - Bezirksverordnetenversammlung Reinickendorf
    Ö 5.4 - in der BVV abgelehnt
   

Es wird folgender Beschluss gefasst:

 

Sachverhalt / Begründung:

 

Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:

 

Die Geschäftsordnung der BVV wird in § 28 II und III wie folgt gefasst:

 

§ 28

Bezirksamtsvorlagen

 

(2) Die Bezirksverordneten können in der ordentlichen Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung bis zu drei mündliche Nachfragen zu Vorlagen zur Kenntnisnahme beim jeweiligen Punkt der Tagesordnung an das Bezirksamt richten. Die Nachfragen beantwortet das Bezirksamt mündlich.

Fragen zu Gegenständen, die an anderer Stelle auf der Tagesordnung stehen oder deren Dringlichkeit widersprochen wurde, sind nicht zulässig.

 

(3) Zu Vorlagen zur Kenntnisnahme kann für eine Stellungnahme unabhängig davon das Wort durch je eine/n Redner/in das Wort ergriffen werden.

 

Ablehnung mit Mehrheit

Abstimmungsergebnis:

 

dafür: /   dagegen: CDU/AfD   Enthaltung: SPD/B90/Grüne/FDP/Linke  

Ö 5     Mitberatung von Drucksachen      
Ö 5.1  
Offenes Rathaus Federführung: Hauptausschuss  
0009/XX  
Ö 6     Besprechungspunkte      
Ö 6.1  
Redezeiten in der BVV-Sitzung (vertagt am 22.11.2016)      
Ö 6.2  
§ 31 a (2) - Ton- und Bildaufnahmen (vertagt am 22.11.2016)      
Ö 6.3  
BVV-Live-Stream      
Ö 6.4  
Sitzungsende der BVV      
Ö 6.5  
§ 36 (4) - Genehmigung von Zitationen durch Vorsteher      
Ö 6.6  
Stellvertreterregelung in Ausschüssen      
Ö 6.7  
Zusammensetzung des Ältestenrates      
Ö 6.8  
§ 24 GO - Große Anfragen per Dringlichkeit      
Ö 7  
Beschlussfassung über die vorläufige Geschäftsordnung der Bezirksverordnetenversammlung Reinickendorf von Berlin vertagt am: 04.11.2016 und 22.11.2016  
Enthält Anlagen
0001/XX  
Ö 8  
Verschiedenes      
                 
 
 

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