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Betreff |
Drucksache |
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Ö 1 |
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Mitteilungen und Festsetzung der Tagesordnung |
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Ö 2 |
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Wahl |
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Ö 2.1 |
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einer / eines Vorsitzenden |
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Ö 2.2 |
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einer / eines stellvertretenden Vorsitzenden |
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Ö 2.3 |
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einer / eines Schriftführerin / Schriftführes |
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Ö 2.4 |
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einer / eines stellvertretenden Schriftführerin / Schriftführers |
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Ö 3 |
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Genehmigung der Niederschrift der letzten Sitzung |
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Ö 4 |
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Beratung von Drucksachen |
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Ö 4.1 |
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Änderung § 27 VIII GO |
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0169/XX |
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Ö 4.2 |
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Mündliche Nachfrage zu Vorlagen zur Kenntnisnahme (Änderung § 28 GO) |
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0178/XX |
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08.02.2017 - Bezirksverordnetenversammlung Reinickendorf |
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Ö 11.2 - überwiesen |
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Es wird folgender Beschluss gefasst: Überweisung an den Geschäftsordnungsausschuss Sachverhalt / Begründung: Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Geschäftsordnung der BVV wird in § 28 II und III wie folgt gefasst: § 28 Bezirksamtsvorlagen (2) Die Bezirksverordneten können in der ordentlichen Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung bis zu drei mündliche Nachfragen zu Vorlagen zur Kenntnisnahme beim jeweiligen Punkt der Tagesordnung an das Bezirksamt richten. Die Nachfragen beantwortet das Bezirksamt mündlich. Fragen zu Gegenständen, die an anderer Stelle auf der Tagesordnung stehen oder deren Dringlichkeit widersprochen wurde, sind nicht zulässig. (3) Zu Vorlagen zur Kenntnisnahme kann für eine Stellungnahme unabhängig davon das Wort durch je eine/n Redner/in das Wort ergriffen werden.
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22.02.2017 - Geschäftsordnungsausschuss |
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Ö 4.2 - vertagt |
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Es wird folgender Beschluss gefasst: vertagt Sachverhalt / Begründung: Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Geschäftsordnung der BVV wird in § 28 II und III wie folgt gefasst: § 28 Bezirksamtsvorlagen (2) Die Bezirksverordneten können in der ordentlichen Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung bis zu drei mündliche Nachfragen zu Vorlagen zur Kenntnisnahme beim jeweiligen Punkt der Tagesordnung an das Bezirksamt richten. Die Nachfragen beantwortet das Bezirksamt mündlich. Fragen zu Gegenständen, die an anderer Stelle auf der Tagesordnung stehen oder deren Dringlichkeit widersprochen wurde, sind nicht zulässig. (3) Zu Vorlagen zur Kenntnisnahme kann für eine Stellungnahme unabhängig davon das Wort durch je eine/n Redner/in das Wort ergriffen werden.
Abstimmungsergebnis: dafür: 12 (CDU/SPD/AfD/B90/Grüne/FDP)dagegen: 0Enthaltung: 0
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22.03.2017 - Geschäftsordnungsausschuss |
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Ö 3.1 - vertagt |
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Es wird folgender Beschluss gefasst: Sachverhalt: Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Geschäftsordnung der BVV wird in § 28 II und III wie folgt gefasst: § 28 Bezirksamtsvorlagen (2) Die Bezirksverordneten können in der ordentlichen Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung bis zu drei mündliche Nachfragen zu Vorlagen zur Kenntnisnahme beim jeweiligen Punkt der Tagesordnung an das Bezirksamt richten. Die Nachfragen beantwortet das Bezirksamt mündlich. Fragen zu Gegenständen, die an anderer Stelle auf der Tagesordnung stehen oder deren Dringlichkeit widersprochen wurde, sind nicht zulässig. (3) Zu Vorlagen zur Kenntnisnahme kann für eine Stellungnahme unabhängig davon das Wort durch je eine/n Redner/in das Wort ergriffen werden. vertagt
Abstimmungsergebnis: dafür: 11 (CDU/SPD/AfD/B90/Grüne/Linke)dagegen: 1 (FDP)Enthaltung: 0
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07.12.2017 - Geschäftsordnungsausschuss |
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Ö 4.2 - vertagt |
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Es wird folgender Beschluss gefasst: Sachverhalt / Begründung: Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Geschäftsordnung der BVV wird in § 28 II und III wie folgt gefasst: § 28 Bezirksamtsvorlagen (2) Die Bezirksverordneten können in der ordentlichen Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung bis zu drei mündliche Nachfragen zu Vorlagen zur Kenntnisnahme beim jeweiligen Punkt der Tagesordnung an das Bezirksamt richten. Die Nachfragen beantwortet das Bezirksamt mündlich. Fragen zu Gegenständen, die an anderer Stelle auf der Tagesordnung stehen oder deren Dringlichkeit widersprochen wurde, sind nicht zulässig. (3) Zu Vorlagen zur Kenntnisnahme kann für eine Stellungnahme unabhängig davon das Wort durch je eine/n Redner/in das Wort ergriffen werden. vertagt
Abstimmungsergebnis: dafür: 11 (4 CDU/SPD/AfD/B90/Grüne/FDP) dagegen: 1 (Linke) Enthaltung: 1 (CDU)
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29.01.2018 - Geschäftsordnungsausschuss |
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Ö 3.1 - im Ausschuss abgelehnt |
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Es wird folgender Beschluss gefasst: Sachverhalt / Begründung: Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Geschäftsordnung der BVV wird in § 28 II und III wie folgt gefasst: § 28 Bezirksamtsvorlagen (2) Die Bezirksverordneten können in der ordentlichen Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung bis zu drei mündliche Nachfragen zu Vorlagen zur Kenntnisnahme beim jeweiligen Punkt der Tagesordnung an das Bezirksamt richten. Die Nachfragen beantwortet das Bezirksamt mündlich. Fragen zu Gegenständen, die an anderer Stelle auf der Tagesordnung stehen oder deren Dringlichkeit widersprochen wurde, sind nicht zulässig. (3) Zu Vorlagen zur Kenntnisnahme kann für eine Stellungnahme unabhängig davon das Wort durch je eine/n Redner/in das Wort ergriffen werden. Ablehnung mit Mehrheit
Abstimmungsergebnis: dafür: 0 dagegen: 7 (CDU/AfD) Enthaltung: 6 (SPD//B90/Grüne/FDP/Linke)
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14.02.2018 - Bezirksverordnetenversammlung Reinickendorf |
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Ö 10.1 - vertagt |
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Es wird folgender Beschluss gefasst: Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Geschäftsordnung der BVV wird in § 28 II und III wie folgt gefasst: § 28 Bezirksamtsvorlagen (2) Die Bezirksverordneten können in der ordentlichen Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung bis zu drei mündliche Nachfragen zu Vorlagen zur Kenntnisnahme beim jeweiligen Punkt der Tagesordnung an das Bezirksamt richten. Die Nachfragen beantwortet das Bezirksamt mündlich. Fragen zu Gegenständen, die an anderer Stelle auf der Tagesordnung stehen oder deren Dringlichkeit widersprochen wurde, sind nicht zulässig. (3) Zu Vorlagen zur Kenntnisnahme kann für eine Stellungnahme unabhängig davon das Wort durch je eine/n Redner/in das Wort ergriffen werden. Vertagung
Abstimmungsergebnis: dafür: CDU/SPD/AfD/B90/Grüne/FDP/Linke dagegen: 0 Enthaltung: 0
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14.03.2018 - Bezirksverordnetenversammlung Reinickendorf |
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Ö 5.4 - in der BVV abgelehnt |
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Es wird folgender Beschluss gefasst: Sachverhalt / Begründung: Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Geschäftsordnung der BVV wird in § 28 II und III wie folgt gefasst: § 28 Bezirksamtsvorlagen (2) Die Bezirksverordneten können in der ordentlichen Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung bis zu drei mündliche Nachfragen zu Vorlagen zur Kenntnisnahme beim jeweiligen Punkt der Tagesordnung an das Bezirksamt richten. Die Nachfragen beantwortet das Bezirksamt mündlich. Fragen zu Gegenständen, die an anderer Stelle auf der Tagesordnung stehen oder deren Dringlichkeit widersprochen wurde, sind nicht zulässig. (3) Zu Vorlagen zur Kenntnisnahme kann für eine Stellungnahme unabhängig davon das Wort durch je eine/n Redner/in das Wort ergriffen werden. Ablehnung mit Mehrheit
Abstimmungsergebnis: dafür: / dagegen: CDU/AfD Enthaltung: SPD/B90/Grüne/FDP/Linke
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Ö 5 |
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Mitberatung von Drucksachen |
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Ö 5.1 |
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Offenes Rathaus
Federführung: Hauptausschuss |
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0009/XX |
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Ö 6 |
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Besprechungspunkte |
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Ö 6.1 |
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Redezeiten in der BVV-Sitzung
(vertagt am 22.11.2016) |
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Ö 6.2 |
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§ 31 a (2) - Ton- und Bildaufnahmen
(vertagt am 22.11.2016) |
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Ö 6.3 |
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BVV-Live-Stream |
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Ö 6.4 |
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Sitzungsende der BVV |
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Ö 6.5 |
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§ 36 (4) - Genehmigung von Zitationen durch Vorsteher |
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Ö 6.6 |
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Stellvertreterregelung in Ausschüssen |
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Ö 6.7 |
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Zusammensetzung des Ältestenrates |
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Ö 6.8 |
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§ 24 GO - Große Anfragen per Dringlichkeit |
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Ö 7 |
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Beschlussfassung über die vorläufige Geschäftsordnung der Bezirksverordnetenversammlung Reinickendorf von Berlin
vertagt am: 04.11.2016 und 22.11.2016 |
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0001/XX |
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Ö 8 |
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Verschiedenes |
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