Tagesordnung - 3. öffentliche Sitzung des Geschäftsordnungsausschusses  

 
 
Bezeichnung: 3. öffentliche Sitzung des Geschäftsordnungsausschusses
Gremium: Geschäftsordnungsausschuss
Datum: Mi, 22.02.2017 Status: öffentlich
Zeit: 17:05 - 18:55 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Raum 230, SPD-Fraktionszimmer Rathaus Reinickendorf (Altbau)
Ort: Eichborndamm 215, 13437 Berlin

TOP   Betreff Drucksache

Ö 1  
Mitteilungen und Festsetzung der Tagesordnung      
Ö 2     Wahl      
Ö 2.1  
einer / eines Vorsitzenden      
Ö 2.2  
einer / eines stellvertretenden Vorsitzenden      
Ö 2.3  
einer / eines Schriftführerin / Schriftführes      
Ö 2.4  
einer / eines stellvertretenden Schriftführerin / Schriftführers      
Ö 3  
Genehmigung der Niederschrift der letzten Sitzung      
Ö 4     Beratung von Drucksachen      
Ö 4.1  
Änderung § 27 VIII GO  
0169/XX  
    08.02.2017 - Bezirksverordnetenversammlung Reinickendorf
    Ö 11.1 - überwiesen
   

Es wird folgender Beschluss gefasst:

 

Überweisung an den Geschäftsordnungsausschuss

 

Sachverhalt / Begründung:

 

Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:

 

Jeder und jede Bezirksverordnete der BVV Reinickendorf ist berechtigt, im Anschluss an die Fragestunde in einer bis zu fünfzehnminütigen Spontanfragestunde ohne vorherige schriftliche Einreichung eine mündliche Anfrage an das Bezirksamt zu richten (spontane Anfragen).

Die Anfragen sind durch den zuständigen Stadtrat zu beantworten. Sie müssen ohne Begründung kurz gefasst und von allgemeinem Interesse sein sowie eine kurze Beantwortung ermöglichen. Sie dürfen nicht in Unterfragen gegliedert sein.

 

Der Vorsteher weist Anfragen zurück, die diesen Anforderungen nicht genügen.

   
    22.02.2017 - Geschäftsordnungsausschuss
    Ö 4.1 - vertagt
   

Es wird folgender Beschluss gefasst:

 

vertagt

 

Sachverhalt / Begründung:

 

Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:

 

Jeder und jede Bezirksverordnete der BVV Reinickendorf ist berechtigt, im Anschluss an die Fragestunde in einer bis zu fünfzehnminütigen Spontanfragestunde ohne vorherige schriftliche Einreichung eine mündliche Anfrage an das Bezirksamt zu richten (spontane Anfragen).

Die Anfragen sind durch den zuständigen Stadtrat zu beantworten. Sie müssen ohne Begründung kurz gefasst und von allgemeinem Interesse sein sowie eine kurze Beantwortung ermöglichen. Sie dürfen nicht in Unterfragen gegliedert sein.

 

Der Vorsteher weist Anfragen zurück, die diesen Anforderungen nicht genügen.

 

Abstimmungsergebnis:

 

dafür: 13 (CDU/SPD/AfD/B90/Grüne/FDP/Linke)dagegen: 0Enthaltung: 0

   
    07.12.2017 - Geschäftsordnungsausschuss
    Ö 4.1 - im Ausschuss abgelehnt
   

Es wird folgender Beschluss gefasst:

 

Sachverhalt / Begründung:

 

Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:

 

Jeder und jede Bezirksverordnete der BVV Reinickendorf ist berechtigt, im Anschluss an die Fragestunde in einer bis zu fünfzehnminütigen Spontanfragestunde ohne vorherige schriftliche Einreichung eine mündliche Anfrage an das Bezirksamt zu richten (spontane Anfragen).

Die Anfragen sind durch den zuständigen Stadtrat zu beantworten. Sie müssen ohne Begründung kurz gefasst und von allgemeinem Interesse sein sowie eine kurze Beantwortung ermöglichen. Sie dürfen nicht in Unterfragen gegliedert sein.

 

Der Vorsteher weist Anfragen zurück, die diesen Anforderungen nicht genügen.

 

Ablehnung

Abstimmungsergebnis:

 

dafür: 0  dagegen: 13 (CDU/SPD/AfD/B90/Grüne/FDP/Linke)   Enthaltung: 0

   
    10.01.2018 - Bezirksverordnetenversammlung Reinickendorf
    Ö 10.3 - in der BVV abgelehnt
   

Es wird folgender Beschluss gefasst:

 

Sachverhalt / Begründung:

 

Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:

 

Jeder und jede Bezirksverordnete der BVV Reinickendorf ist berechtigt, im Anschluss an die Fragestunde in einer bis zu fünfzehnminütigen Spontanfragestunde ohne vorherige schriftliche Einreichung eine mündliche Anfrage an das Bezirksamt zu richten (spontane Anfragen).

Die Anfragen sind durch den zuständigen Stadtrat zu beantworten. Sie müssen ohne Begründung kurz gefasst und von allgemeinem Interesse sein sowie eine kurze Beantwortung ermöglichen. Sie dürfen nicht in Unterfragen gegliedert sein.

 

Der Vorsteher weist Anfragen zurück, die diesen Anforderungen nicht genügen.

 

Gemäß Konsensliste Ablehnung

Ö 4.2  
Mündliche Nachfrage zu Vorlagen zur Kenntnisnahme (Änderung § 28 GO)  
0178/XX  
Ö 5     Mitberatung von Drucksachen      
Ö 5.1  
Offenes Rathaus Federführung: Hauptausschuss  
0009/XX  
Ö 6     Besprechungspunkte      
Ö 6.1  
Redezeiten in der BVV-Sitzung (vertagt am 22.11.2016)      
Ö 6.2  
§ 31 a (2) - Ton- und Bildaufnahmen (vertagt am 22.11.2016)      
Ö 6.3  
BVV-Live-Stream      
Ö 6.4  
Sitzungsende der BVV      
Ö 6.5  
§ 36 (4) - Genehmigung von Zitationen durch Vorsteher      
Ö 6.6  
Stellvertreterregelung in Ausschüssen      
Ö 6.7  
Zusammensetzung des Ältestenrates      
Ö 6.8  
§ 24 GO - Große Anfragen per Dringlichkeit      
Ö 7  
Beschlussfassung über die vorläufige Geschäftsordnung der Bezirksverordnetenversammlung Reinickendorf von Berlin vertagt am: 04.11.2016 und 22.11.2016  
Enthält Anlagen
0001/XX  
Ö 8  
Verschiedenes      
                 
 
 

Legende

Ausschuss Tagesordnung Drucksache
Bezirksverordnete Aktenmappe Drucksachenlebenslauf
Fraktion Niederschrift Beschlüsse
Kommunalpolitiker/in Auszug Realisierung
   Anwesenheit Kleine Anfragen

Kontakt

Bezirksamt Reinickendorf

BVV-Büro

Verkehrsanbindungen