Drucksache - DS/0748/IX
Die Bezirksverordnetenversammlung hat beschlossen:
Das Bezirksamt wird ersucht, zukünftig in den Kindertagesstättenentwicklungsplänen (KEP) auch die durch die Einrichtungen erhobenen Zusatzzahlungen zu erfassen. Des Weiteren wird das Bezirksamt ersucht, sich gegenüber dem Senat für die Angabe der Extrazahlungen auf der Berlin.de-Webseite bzw. im Kita-Navigator einzusetzen, so dass Eltern frühzeitig wissen, welche Beiträge auf sie zukommen könnten.
Das Bezirksamt bittet die Bezirksverordnetenversammlung, Folgendes zur Kenntnis zu nehmen:
Angebote, für die Berliner Kitas Zuzahlungen erheben, sind landesrechtlich geregelt. Dazu gehört auch die Informationspflicht der Kitaträger über Zuzahlungen. Diese sind gem. QV TAG jährlich an die betriebserlaubniserteilende Kitaaufsicht zu melden.
Die bezirklichen Jugendämter erhalten keine regelmäßigen Informationen darüber. Deshalb kann in der bezirklichen Kitaentwicklungsplanung keine Information über Zuzahlungen aufgenommen werden.
Das Bezirksamt hat sich gegenüber der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie für das Anliegen der Drucksache eingesetzt und die Senatorin gebeten, die vorgeschlagene gesamtstädtische Möglichkeit einer Information zu prüfen. Das Schreiben ist diesem Zwischenbericht als Anlage beigefügt.
Sobald eine Antwort der Senatsverwaltung vorliegt, wird der Bezirksverordnetenversammlung dazu berichtet.
a) Auswirkungen auf die Umsetzung des strategischen Zielsystems: b) Auswirkungen auf die Digitalisierung der Verwaltungsleistungen: c) Auswirkungen auf den Haushaltsplan: d) Auswirkungen auf die KLR und das Budget:
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