Drucksache - DS/0124/IX  

 
 
Betreff: Festlegung von Einzugsbereichen an den Lichtenberger Schulen mit sonderpädagogi-schen Förderbedarf (BSN 11S02, 11S04, 11S06, 11S07, 11S08, 11S12) ab dem Schuljahr 2022/23
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BezirksamtSchule und Sport
Verfasser:BzStRin SchSpoFM 
Drucksache-Art:Vorlage zur BeschlussfassungDringliche Beschlussempfehlung
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
17.02.2022 
5. Sitzung in der IX. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin überwiesen   
Schule und Sport Entscheidung
03.03.2022 
3. Sitzung in der IX. Wahlperiode des Ausschusses Schule und Sport ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
17.03.2022 
6. Sitzung in der IX. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen (Beratungsfolge beendet)   

Sachverhalt
Anlagen:
VzB PDF-Dokument
Anlage - Festlegung von Einzugsbereichen PDF-Dokument
Dringl. BE SchSp PDF-Dokument

Der Ausschuss Schule und Sport empfiehlt der Bezirksverordnetenversammlung die Annahme der Drucksache 0124/IX:

 

Das Bezirksamt bittet die Bezirksverordnetenversammlung, Folgendes zu beschließen:

 

Für die folgenden Schulstandorte sollen zur Gewährleistung der Versorgung der altersadäquaten Wohnbevölkerung des Bezirks Lichtenberg Einzugsbereiche festgesetzt werden (siehe Anlage), um die betreffenden Schülerinnen und Schüler mit einem erhöhten sonderpädagogischen Förder- und Betreuungsbedarf vorrangig aufnehmen zu können.

 

11S02 Schule am Fennpfuhl     Alfred-Jung-Str. 19, 10369 Berlin

11S04 Paul-und-Charlotte-Kniese-Schule  Erich-Kurz-Str. 6-10, 10319 Berlin

11S06 Selma-Lagerlöf-Schule    Rüdiger Str. 76, 10365 Berlin

11S07 Carl-von-Linné-Schule     Paul-Junius-Str. 15, 10367 Berlin

11S08 Schule Am Breiten Luch    Am Breiten Luch 19, 13053 Berlin

11S12 Nils-Holgersson-Schule    Otto-Marquardt-Str. 12-14, 10369 Berlin

 

Bezüglich der 11S07 Carl-von-Linné-Schule ist darauf hinzuweisen, dass diese Schule im regionalen Verbund solche Schülerinnen und Schüler versorgt, die in den angrenzenden Bezirken Marzahn-Hellersdorf, Treptow-Köpenick und Friedrichshain-Kreuzberg auf Grund fehlender Schulen mit sonderpädagogischen Förderschwerpunkt „Körperliche-motoirische Entwicklung“ nicht versorgt werden können.

 

1. Begründung

Die Schüler*innenzahlen werden in ganz Lichtenberg in den kommenden Jahren im Bereich der Schulen mit sonderpädagogischem Förderschwerpunkt stetig steigen. Gründe dafür:

 

Demographische Entwicklung verbunden mit einem Geburtenanstieg im Bezirk; proportional mehr Kinder und Jugendliche mit diagnostiziertem sonderpädagogischen Förderbedarf

 

  • Umfangreicher Wohnungsneubau; anteilig steigt die Schüler*innenzahl mit diagnostiziertem sonderpädagogischen Förderbedarf
  • mehr Zuzüge als Wegzüge von Schüler*innen aus anderen Bezirken, Bundesländern und dem Ausland
  • Personalmangel und kapazitative Defizite an bestehenden Schulen

 

Auf Grund des stadtweiten defizitären Angebots an Schulplätzen in Schulen mit sonderpädagogischem Förderschwerpunkt (ehemals Förderzentren) für Schüler*innen mit einem von der Schulaufsichtsbehörde entsprechend bescheinigten Bedarfs im Land Berlin, legt der Bezirk Lichtenberg Einzugsbereiche für die betreffenden Schulen fest, um die vorrangige Aufnahme von Kindern und Jugendlichen aus der bezirklichen Wohnbevölkerung zu sichern. 

 

Es handelt sich um schulpflichtige Kinder und Jugendliche, die sonderpädagogischer Hilfen bedürfen, deren Erziehungsberechtigte den Besuch an einer Schule mit sonderpädagogischem Förderschwerpunkt wünschen und wegen fehlender Voraussetzungen in der allgemeinbildenden Schule nicht hinreichend gefördert werden können (in Anlehnung an § 4 Abs. 5 SopädVO). Die Aufnahme erfolgt nach Rangfolge entsprechend den Bedürfnissen der sonderpädagogischen Förderbedarfe der Schulpflichtigen unter Berücksichtigung der personellen, sächlichen und organisatorischen Möglichkeiten an den entsprechenden Schulen (in Anlehnung an § 34 Abs. 4 Satz 3 SopädVO).

 

2. Verfahren

 

I

Die Anhörung des Bezirksschulbeirates (BSB) fand gemäß § 111 Absatz 3 Ziffern 2 und 6 SchulG am 13.01.2022 statt. Der BSB stimmte der Bildung der Einzugsbereiche zu.

 

II

Die Bildung der Einzugsbereiche wird auf der Internetseite des Schul- und Sportamtes zur Information für die Eltern veröffentlicht. Sie gelten ab dem Schuljahr 2022/23.

 

Begründung

Der Ausschuss wurde vom Bezirksamt über die Inhalte der Drucksache informiert und hatte die Möglichkeit zu Rückfragen. Die Drucksache wird der Bezirksverordnetenversammlung einstimmig zur Annahme empfohlen.

 

Begründung der Dringlichkeit

Die Dringlichkeit ergibt sich aus dem Anmeldezeitraum und damit verbundenen Fristen.

 

Abstimmungsergebnis Beschlussempfehlung: 14 – 0 – 0 (Ja – Nein – Enthaltung)

Abstimmungsergebnis Dringlichkeit: 14 – 0 – 0 (Ja – Nein – Enthaltung)

 

 
 

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