Drucksache - DS/2084/VIII  

 
 
Betreff: Bauvorhaben nach geltendem Recht beurteilen
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion SPDFraktion SPD
   
Drucksache-Art:DringlichkeitsantragDringlichkeitsantrag
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
18.03.2021 
49. Sitzung in der VIII. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin in der BVV abgelehnt   

Sachverhalt
Anlagen:
Dringlichkeitsantrag SPD PDF-Dokument

Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:

 

Das Bezirksamt wird ersucht, trotz zunehmenden Drucks von Anwohnenden, bei dem Bauvorhaben in der Atzpodienstraße sich weiterhin an § 34 Baugesetzbuch zu halten und ein genehmigungspflichtiges Vorhaben nicht zu verzögern. Der Paragraph erklärt eine Bebauung für zulässig, wenn sie sich in die Umgebung einfügt. Dies ist bei dem vorliegenden Bauvorhaben in der Atzpodienstraße klar gegeben.

 

Die BVV ersucht das Bezirksamt auch deshalb an dem Bau in der Atzpodienstraße festzuhalten, weil Lichtenberg damit einen sinnvollen Beitrag zur Wohnungsbaustrategie der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung - die hier auch konkret als weisungsberechtigter Gesellschafter der Howoge involviert ist - zur Dämpfung der Gesamtberliner Mietpreisentwicklung leistet. Die Hälfte der Wohnungen werden als dringend benötigte Sozialwohnungen der Bevölkerung zur Verfügung gestellt und damit den Personengruppen zugutekommen, die sie am dringendsten brauchen.

 

Begründung:

Baugenehmigung müssen nach geltendem Recht vergeben werden und dürfen nicht den Eindruck einer politischen Willkür erfahren.

Die BVV unterstützt die Howoge konsequent bei den nach § 34 BauGB umsetzbaren Bauvorhaben und ersucht das Bezirksamt, dies ebenso zu tun.

Bei Großbauvorhaben und schwierigen Erschließungsverhältnissen wurden und werden Bebauungsplanverfahren eröffnet. Diese Voraussetzungen treffen auf das Bauvorhaben in der Atzpodienstraße nicht zu.

Auch hat diese BVV beschlossen, die grünen Innenhöfe zu schützen, was durch die vorgesehene Vollendung und damit Beruhigung des Innenhofes und die Aufwertung des Spielplatzes erstmalig in Lichtenberg durch die Schließung einer Blockrandbebauung erfolgt.

Der Bezirk hat sich mit dem Bündnis für Wohnen schon seit beinahe 10 Jahren zum gemeinwohlorientierten Wohnungsbau verpflichtet. Drei verschiedene Bezirksbürgermeister*innen haben dies konsequent bestätigt und den Bündnisvertrag dahingehend erneuert und aktualisiert - zuletzt 2018. Immer wieder haben Bezirksverordnete aller Fraktionen in Sitzungen des Stadtentwicklungsausschusses die Bedeutung insbesondere des Sozialwohnungsbaus betont. Regelmäßig wird die Qualität der Arbeit unserer Lichtenberger Verwaltung von uns Bezirksverordneten im Ausschuss für Ökologische Stadtentwicklung und anderen Orten anhand der Zahlen für Baugenehmigungen und Baufertigstellungen bemessen und mit den Zahlen anderer Bezirke verglichen.

Diese gemeinsame Zielrichtung vernachlässigt die BVV auch nicht in Wahlkampfzeiten zugunsten kurzfristiger parteipolitischer Stimmungsmache bei Anwohnenden. Wir spielen nicht Anwohnende gegen Wohnungssuchende aus, sondern unterstützen Bauvorhaben mit hohem Sozialwohnungsanteil, die sich in die Umgebung einfügen und so den besten Kompromiss zwischen den Bedürfnissen beider Interessengruppen darstellen. Wir ersuchen das Bezirksamt darum, dieser Haltung zu folgen.

 

Begründung der Dringlichkeit:

Auf Grund der bekannten Pläne potenzieller Bauherren ist schnelles Handeln des Bezirksamts geboten.

 

 
 

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