Drucksache - DS/2079/VIII
Im Dezember 2020 wurde von Mitarbeiter/innen des Amtsgerichtes Lichtenberg berichtet, dass Schuldner bei Zwangsräumungen das Sozialamt nicht erreichen und so keine Möglichkeit haben, den drohenden Wohnraumverlust abzuwenden.
Das Bezirksamt wird um folgende Auskunft gebeten:
1. Ist das Bezirksamt inzwischen für Betroffene und Mitarbeiter:innen anderer Behörden (bzw. sozialer Träger) bei drohenden Wohnungsverlust wieder erreichbar?
2. Wohin können sich Menschen in dringenden Fällen wenden, wenn das Sozialamt nicht erreichbar ist? |
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