Drucksache - DS/2072/VIII  

 
 
Betreff: Bebauungsplan 11-57a – Erneute eingeschränkte Beteiligung der von der Ände-rung des Bebauungsplans betroffenen Behörden und Öffentlichkeit; Arbeitstitel: Wandlitzstraße I
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BezirksamtBezirksamt
Verfasser:BzStR StadtSozWiArb 
Drucksache-Art:Vorlage zur KenntnisnahmeVorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
18.03.2021 
49. Sitzung in der VIII. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin überwiesen   
Ökologische Stadtentwicklung und Mieterschutz Entscheidung
01.04.2021 
72. Sitzung in der VIII. Wahlperiode des Ausschusses Ökologische Stadtentwicklung und Mieterschutz zur Kenntnis genommen (Beratungsfolge beendet)   

Sachverhalt
Anlagen:
VzK PDF-Dokument
VzK - Anlage 1 PDF-Dokument
VzK - Anlage 2 PDF-Dokument
VzK - Anlage 3  
VzK - Anlage 4  
VzK - Anlage 5 PDF-Dokument
VzK - Anlage 6 PDF-Dokument
Kenntnisnahme ÖSM PDF-Dokument

Das Bezirksamt bittet die Bezirksverordnetenversammlung, Folgendes zur Kenntnis zu nehmen:

 

Das Bezirksamt hat beschlossen:

 

a)   das Ergebnis der Auswertung der erneuten, eingeschränkten Beteiligung der von der Änderung des Bebauungsplans betroffenen Öffentlichkeit sowie der berührten Behörden (einschließlich der betroffenen Fachämter des Bezirksamts) gemäß § 4a Absatz 3 in Verbindung mit § 3 Absatz 2 und § 4 Absatz 2 BauGB im Bebauungsplan-Verfahren 11-57a.

 

Anlage 1: Räumlicher Geltungsbereich

Anlage 2: Auswertung und Ergebnis

 

b)   in Kenntnis des städtebaulichen Vertrages vom 24. Juli 2018 sowie der 1. Ergänzung vom 27. November 2019 den sich aus der Abwägung ergebenden Bebauungsplan-Entwurf 11-57a vom 7. Dezember 2020 für eine Teilfläche des Grundstücks Wandlitzstraße 18, 22 im Bezirk Lichtenberg, Ortsteil Karlshorst, einschließlich der Begründung gemäß § 9 Absatz 8 BauGB.

 

Anlage 3: Bebauungsplanentwurf 11-57a, Zusammenzeichnung von Plan und Deckblatt

 vom 13.10.2020 (unverändert) als PDF-Datei

Anlage 4: Begründung zum Bebauungsplanentwurf 11-57a mit eingearbeiteten Ergänzungen aus der Abwägung 11-57a als PDF-Datei

Anlage 5: Wesentlicher Inhalt des städtebaulichen Vertrages vom 24. Juli 2018 sowie der 1. Ergänzung vom 27. November 2019

 

Eine PDF-Datei des Bebauungsplanentwurf 11-57a, Zusammenzeichnung von Plan und Deckblatt vom 13.10.2020 (unverändert), lag dem Bezirksamt während der BA-Sitzung vor. Das Original des Bebauungsplan-Entwurfs befindet sich zur Einsichtnahme im Fachbereich Stadtplanung.

 

c)   den Entwurf der Verordnung über die Festsetzung des Bebauungsplanes 11-57a

 

Anlage 6: Entwurf der Rechtsverordnung

 

 

d)   entsprechend dem vorhergenannten Ergebnis den Entwurf des Bebauungsplans 11-57a bei der für die verbindliche Bauleitplanung zuständigen Senatsverwaltung anzuzeigen.

 

e)   mit der Durchführung des Beschlusses zu e) den Fachbereich Stadtplanung zu beauftragen.

 

 

Begründung:

Da durch den Entwurf des Bebauungsplans dringende Gesamtinteressen Berlins nach § 7 Absatz 1 Satz 1 und 3 AGBauGB berührt werden, ist nach § 6 Absatz 2 AGBauGB seine Anzeige bei der für die verbindliche Bauleitplanung zuständigen Senatsverwaltung erforderlich. Voraussetzung hierfür ist der Beschluss des Bebauungsplanentwurfes durch das Bezirksamt gemäß § 6 Abs. 1 Satz 3 AGBauGB.

 

 
 

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