Drucksache - DS/2062/VIII  

 
 
Betreff: Zielvereinbarung zwischen Bürgern und Verwaltung
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion CDUBezirksamt
   
Drucksache-Art:Antrag zur BeschlussfassungVorlage zur Kenntnisnahme (Abb.)
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
18.03.2021 
49. Sitzung in der VIII. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin überwiesen   
Haushalt und Personal Entscheidung
14.04.2021 
53. Sitzung in der VIII. Wahlperiode des Ausschusses Haushalt und Personal vertagt   
12.05.2021 
54. Sitzung in der VIII. Wahlperiode des Ausschusses Haushalt und Personal vertagt   
09.06.2021 
55. Sitzung in der VIII. Wahlperiode des Ausschusses Haushalt und Personal vertagt   
11.08.2021 
56. Sitzung in der VIII. Wahlperiode des Ausschusses Haushalt und Personal mit Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
19.08.2021 
55. Sitzung in der VIII. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
25.08.2022 
9. Sitzung in der IX. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlagen:
Antrag CDU PDF-Dokument
Dringliche BE HP PDF-Dokument
VzK (Abb.) PDF-Dokument

Die Bezirksverordnetenversammlung hat das Bezirksamt ersucht,

 

Maßnahmen zu ergreifen, um die Leistungsfähigkeit des Standesamtes zu erhöhen. So sollen zukünftig unter anderem Geburts- und Sterbeurkunden durchschnittlich innerhalb von 3 Tagen ausgestellt werden.

Zusätzlich soll dargestellt werden mit welchen konkreten Maßnahmen dafür Sorge getragen wird,

um grundsätzlich Leistungen in einem Zeitraum zu erbringen, der sich an den Erwartungen an

Bürgerinnen und Bürger hinsichtlich der ihnen vorgegebenen Fristen orientiert.

 

Das Bezirksamt bittet die Bezirksverordnetenversammlung, Folgendes zur Kenntnis zu nehmen:

 

Die Bearbeitungszeiten im Standesamt konnten in der Vergangenheit bereits erheblich verringert werden. Zudem ist das Bezirksamt weiterhin bestrebt, die Bearbeitungszeiten kontinuierlich und dauerhaft zu verringern und möglichst gering zu halten.

Durch verschiedene Maßnahmen wurden vormals lange Bearbeitungszeiten für die Ausstellung von Geburts- und Sterbeurkunden derart verkürzt, dass derzeit (Juni 2022) die Beurkundungen innerhalb von einer bis hin zu wenigen Woche erfolgt.

 

Bei den Bearbeitungszeiten gilt es jedoch stets zu beachten, dass diese zum einen von der Mitwirkung der Antragstellenden abhängig ist, so dass sich die Bearbeitung durch mehrfache Nachforderung erforderlicher Unterlagen und Nachweise verzögern kann.

Zum anderen können fehlende Personaldokumente und das Hinzuziehen anderer Beteiligter, wie z.B. der Senatsverwaltung für Justiz, Vielfalt und Antidiskriminierung, der Senatsverwaltung für Inneres, Digitalisierung und Sport, dem Amtsgericht Schöneberg und dem Kammergericht, zu erheblichen Verlängerungen der Bearbeitungszeit beitragen. Diese erhöhten Bearbeitungszeiten können jedoch von den Standesbeamt:innen selbst nicht beeinflusst werden.

Zu den bereits ergriffenen Maßnahmen gehören die unverzügliche Neubesetzung freier Stellen sowie die Ausbildung und Einarbeitung neuer Standesbeamt:innen, eine Vereinfachung von Prozessen, die Stärkung des Teams des Standesamtes durch eine Teamentwicklungsmaßnahme, um die Gesundheitsquote und die Leistungsfähigkeit zu erhöhen, und zusätzlich der befristete Einsatz der berlinweit tätigen „Task Force“ des Standesamtes I, die die Bezirke bei der Abarbeitung von entstandenen Rückstände unterstützen soll.

 

Langfristig ist eine Stärkung der Personaldecke nötig, um einem erhöhten Arbeitsaufkommen gerecht zu werden. Das Bezirksamt setzt sich für eine bessere finanzielle Ausstattung durch das Land Berlin ein und appelliert insbesondere an die zuständige Senatorin für Inneres, Digitales und Sport, eine angemessene finanzielle Ausstattung des Standesamtes sicherzustellen.

Darüber hinaus muss auch der Beruf der Standesbeamt:innen eine größere Anerkennung erhalten, so dass sich für freie Stellen auch ausreichend Bewerbende finden. Ggf. ist hierfür ein berlinweit abzustimmendes Ausbildungsförderungsprogramm hilfreich.

 

 

 
 

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