Drucksache - DS/2048/VIII  

 
 
Betreff: UN-Behindertenrechtskonvention wirksam, kommunalpolitisch und dauerhaft begleiten
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Gleichstellung und InklusionHaushalt und Personal
   
Drucksache-Art:BeschlussempfehlungBeschlussempfehlung
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
18.03.2021 
49. Sitzung in der VIII. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin überwiesen   
Gleichstellung und Inklusion mitberatend
07.04.2021 
43. Sitzung in der VIII. Wahlperiode des Ausschusses Gleichstellung und Inklusion vertagt   
05.05.2021 
44. Sitzung in der VIII. Wahlperiode des Ausschusses Gleichstellung und Inklusion erledigt   
Haushalt und Personal Entscheidung
14.04.2021 
53. Sitzung in der VIII. Wahlperiode des Ausschusses Haushalt und Personal vertagt   
12.05.2021 
54. Sitzung in der VIII. Wahlperiode des Ausschusses Haushalt und Personal mit Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
17.06.2021 
53. Sitzung in der VIII. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   

Sachverhalt
Anlagen:
BE GuI PDF-Dokument
Stellungnahme GuI PDF-Dokument
BE HP PDF-Dokument

Der Ausschuss Haushalt und Personal empfiehlt der Bezirksverordnetenversammlung die Annahme der Drucksache 2048/VIII in folgender geänderter Fassung:

 

Das Bezirksamt wird ersucht, die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) wirksam und dauerhaft zu begleiten sowie die dafür erforderlichen Mittel bereitzustellen. Der „Bezirksbeirat von und für Menschen mit Behinderung“ sowie die Beauftragte der Menschen mit Behinderung sind zu beteiligen.

 

Darüber hinaus wird das Bezirksamt ersucht, eine Kompetenz- und Koordinierungsstelle zur Umsetzung der UN-BRK zu schaffen. Aufgaben dieser Stelle sollen sein:

a)      Beratung und Unterstützung aller Ämter und Organisationseinheiten des Bezirks bei allen Entscheidungsprozessen, die Menschen mit Behinderungen betreffen,

sowie

b)      Sicherstellung der Partizipation von Menschen mit Behinderungen.

 

Der BVV ist regelmäßig, mindestens einmal jährlich, zum aktuellen Stand der Umsetzung der UN-BRK zu berichten.

 

Begründung:

Der Ausschuss hat sich der fachlichen Stellungnahme des Ausschusses für Gleichstellung und Inklusion mehrheitlich angeschlossen. Dieser befürwortet das Anliegen des Antrages.

Die Umsetzung der UN-BRK ist eine Querschnittsaufgabe aller Ämter. Dafür bedarf es ausreichend finanzieller und personeller Ressourcen. In der UN-BRK ist zudem die Schaffung einer Kompetenz- und Koordinierungsstelle zur Umsetzung der UN-BRK vorgesehen.

 

Text des Ursprungsantrags:

Das Bezirksamt wird ersucht folgende Maßnahmen zu ergreifen:

  1. Die Umsetzung der UN-BRK ist eine Querschnittsaufgabe, die von allen Ressorts umgesetzt wird.
  2. Es werden dauerhaft ausreichende finanzielle Mittel zu Verfügung gestellt, um den Prozess effektiv umzusetzen und zu evaluieren.
  3. Die nächste Evaluierung für die Umsetzung der Maßnahmen der UN-BRK beginnt im zweiten Quartal 2021, wird im gleichen Jahr abgeschlossen und der BVV zur Kenntnis vorgelegt.
  4. Jedes Amt bzw. jede Abteilung im Bezirksamt benennt bis zum 01.04.2021 eine Ansprechperson für die Umsetzung der UN-BRK.
  5. Jeder Ausschuss lässt sich einmal jährlich zusammen mit der Ansprechperson der UN-BRK des jeweiligen Ressorts, der Inhaberin oder dem Inhaber der Kompetenz- und Koordinierungsstelle und der Beauftragten für Menschen mit Behinderung über den aktuellen Stand schriftlich und mündlich informieren.
  6. Es gibt einen Ausschuss für Gleichstellung & Inklusion und dieser hat die Umsetzung der UN-BRK dauerhaft im Blick.
  7. Der Ausschuss für Gleichstellung & Inklusion ist befugt, sich die Ansprechpersonen der UN-BRK der jeweiligen Abteilungen und Ämter einzuladen und sich über den Stand der Umsetzung berichten zu lassen.
  8. Der Bezirksbeirat von und für Menschen mit Behinderung wird dauerhaft bei allen Belangen zur Umsetzung der UN-BRK einbezogen.
  9. Der Bezirksbeirat von und für Menschen mit Behinderung ist befugt, sich die Ansprechperson der UN-BRK der jeweiligen Abteilungen und Ämter einzuladen und sich über den Stand der Umsetzung berichten zu lassen und hat das Recht Anträge und Beschlussempfehlungen in die BVV Lichtenberg einzubringen.
  10. Eine dauerhafte Kompetenz- und Koordinierungsstelle wird geschaffen und die dafür nötigen finanziellen Mittel werden bereitgestellt. Der Inhaber oder die Inhaberin der Stelle soll
    1. die Ämter und Organisationseinheiten des Bezirks bei allen Entscheidungsprozessen beraten und unterstützen, die Menschen mit Behinderungen betreffen, sowie
    2. die geforderte Partizipation der Menschen mit Behinderungen z.B. durch Öffentlichkeits-Beteiligungsverfahren sicherstellen.

 

Abstimmungsergebnis: 9 / 2 / 4

 
 

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