Drucksache - DS/1989/VIII  

 
 
Betreff: Bordsteinabsenkung in der Rheinsteinstraße an der Ecke zum "Marktplatz"
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion Die LinkeBezirksamt
   
Drucksache-Art:Antrag zur BeschlussfassungVorlage zur Kenntnisnahme (Abb.)
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
21.01.2021 
47. Sitzung in der VIII. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
18.03.2021 
49. Sitzung in der VIII. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlagen:
Antrag DIE LINKE. PDF-Dokument
VzK (Abb.) PDF-Dokument

Die Bezirksverordnetenversammlung hat beschlossen:

 

Das Bezirksamt wird ersucht zu prüfen, ob die Bordsteine in der Rheinsteinstraße am neu geschaffenen „Marktplatz“ Rheinsteinstraße / Ecke Treskowallee abgesenkt werden können und anschließend diese Maßnahme ggf. in die entsprechende Liste aufzunehmen.

 

Das Bezirksamt bittet die Bezirksverordnetenversammlung, Folgendes zur Kenntnis zu nehmen:

 

Das Bezirksamt Lichtenberg wird dem Anliegen der BVV aus Sicherheitsgründen nicht folgen. Die Rheinsteinstraße ist eine Straße auf der regulärer Kfz-Verkehr stattfindet und hat nicht den Charakter der Ehrenfelsstraße, die zwar plangleich am Marktplatz verläuft, aber auf der nur Busverkehre vorherrschen.

 

Eine gesicherte Querung der Rheinsteinstraße ist bereits an der Lichtsignalanlage Rheinsteinstraße/Treskowallee gegeben. Weitere Querungen sind daher nicht vorgesehen und werden im Zuge der Verkehrssicherheit nicht legitimiert. Eine Bordsteinabsenkung würde jedoch Sicherheit suggerieren. Auch vor dem Umbau des Marktplatzes waren keine weiteren Querungsmöglichkeiten vorhanden.

 

Wenn die „überbordende“ Flächeninanspruchnahme zu Marktzeiten auf die reguläre und somit genehmigte Marktfläche beschränkt und von den Marktständen eingehalten wird, können auch die Gehbereiche um den Marktplatz herum genutzt werden. Der Marktstandbetreiber wurde bereits darauf aufmerksam gemacht, dass die genehmigten Flächen für die Fußverkehre einzuhalten sind.

 

 
 

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