Drucksache - DS/1956/VIII  

 
 
Betreff: Zielvereinbarung zur qualitativen Verbesserung der Pflege und Unterhaltung der öffentlichen Grünanlagen in bezirklicher Verwaltung
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BezirksamtBezirksamt
Verfasser:BzStR SchulSpOrdUmVer 
Drucksache-Art:Vorlage zur KenntnisnahmeVorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
10.12.2020 
46. Sitzung in der VIII. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin zur Kenntnis genommen (Beratungsfolge beendet)   

Sachverhalt
Anlagen:
VzK PDF-Dokument
VzK - Anlage  

Das Bezirksamt bittet die Bezirksverordnetenversammlung, Folgendes zur Kenntnis zu nehmen:

 

I. Gesetzliche Grundlagen, Veranlassung

 

Öffentlichen Park- und Grünanlagen bieten den Berlinerinnen und Berlinern wie auch den Besucherinnen und Besuchern der Stadt wichtige Erholungs-, Freizeit- und Ruheorte. Durch Bevölkerungssteigerung und Tourismusentwicklung sind nicht nur die Ansprüche an die Nutzung der Park- und Grünanlagen gestiegen, sondern auch an eine nachhaltige Pflege und Unterhaltung dieser Anlagen.

 

Park- und Grünanlagen sind daneben auch als Lebensraum für Pflanzen und Tiere von unschätzbarem Wert und ebenso wichtig für Klima, Luft und Boden. Bäume spenden Schatten, Grün- und Wasserflächen kühlen, unversiegelte Böden nehmen Niederschläge auf. Die grüne Infrastruktur verfügt über diverse Möglichkeiten, die Folgen des Klimawandels und extremer Wetterereignisse zu lindern.

 

Mit Beschluss des Abgeordnetenhauses zum Haushaltsgesetz 2020/2021 wird den Bezirken ermöglicht, zahlreiche Sachverhalte zusätzlich zu finanzieren. Dem Bezirk wurden die in der Tabelle Nr. 1 dargestellten Mittel für öffentlichen Grün- und Parkanlagen für 2020 zur Verfügung gestellt. Die konkrete Summe für das Jahr 2021 ist noch nicht bekannt, wird aber nach Schlusszeichnung der Zielvereinbarung durch den Bezirk durch die zuständige Senatsfachverwaltung zeitnah mitgeteilt. Es wird erwartet, dass sich diese Summe in der Größenordnung wie 2020 bewegt.

 

Tabelle 1: Zusätzliche Mittel für die Grünanlagenpflege

Sachverhalt 

Ansatz 2020

Bemerkungen zum Doppelhaushaltsplan 2020/21

zusätzliche Mittel für die Grünflächenpflege

514.765 Euro

zur Erhöhung des Zuweisungspreises der Produkte:

80931 Hochwertige Grünanlagen

80932 Übliche Grünanlagen

80933 Einfache Grünanlagen

 

Der Senat und die Bezirke haben sich im Zukunftspakt Verwaltung bereits am 14. Mai 2019 darauf verständigt, für ihre Zusammenarbeit Zielvereinbarungen als kooperatives Steuerungsinstrument zu nutzen und die gesamtstädtische Verwaltungssteuerung zu verbessern. Mittelfristig sollen ressortübergreifende verbindliche Zielvereinbarungen (vgl. ZV Bäume) als bestimmendes Instrument gesamtstädtischer Verwaltungssteuerung etabliert werden.

 

Die Zielvereinbarung zur qualitativen Verbesserung der Pflege und Unterhaltung der öffentlichen Grünanlagen in bezirklicher Verwaltung (ZV Grünanlagen) steuert die Verwendung der zusätzlichen Mittel zunächst für die Pilotierungsphase 2020/2021. Als zwingende Voraussetzung für die tatsächliche Auszahlung dieser zusätzlichen Mittel an einen Bezirk in 2020 und 2021 ist dessen Beteiligung an der Zielvereinbarung (Unterzeichnung als Voraussetzung) im Rahmen des Zukunftspakts Verwaltung festgelegt worden. Seitens der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz (SenUVK) wird derzeit die Zielvereinbarung zur gesamtstädtischen Steuerung zur Stabilisierung des Bestandes an Straßenbäumen in bezirklicher Verwaltung umgesetzt.

 

Ziel der Vereinbarung zur qualitativen Verbesserung der Pflege und Unterhaltung der öffentlichen Grünanlagen in bezirklicher Verwaltung ist durch eine schrittweise Ausweitung der Betriebsdatenerfassung, über das Grünflächeninformationssystem (GRIS), ein verbindliches Controlling aufzubauen. Damit wird u.a. ein Beitrag für den Klimaschutz geleistet und maßgeblich zum grünen Erscheinungsbild in einer zunehmend stark versiegelten Stadt beigetragen. Dabei gibt die Zielvereinbarung die Einhaltung von Qualitätsstandards vor, welche durch eine personelle und technische Mindestausstattung gewährleistet werden soll.

 

II. Berichtswesen Qualitätsindikatoren

 

Um sicherzustellen, dass das Straßen- und Grünflächenamt (SGA) die Qualitätsstandards einhält, wird das SGA in Zusammenarbeit mit der Serviceeinheit Finanzen und dem Steuerungsdienst ein (quartalsweises) Berichtswesen etablieren. Die Einhaltung der Qualitätsstandards kann auch für die künftige Budgetierung wichtig werden, weil die SenUVK nach der Pilotierungsphase finanzielle Sanktionen bei Nichteinhaltung dieser Standards beabsichtigt.

 

Es wird eine schrittweise Ausweitung der Betriebsdatenerfassung angestrebt. Zur Erledigung der notwendigen Aufgaben der Datenerfassung und -pflege im GRIS ist eine personelle und technische Mindestausstattung erforderlich. Die nachfolgenden Indikatoren für 2021 zielen auf die Aufgabengewährleistung im Grünflächenmanagement der Bezirke ab:

 

Tabelle 2: Indikatoren und aktuelle Zielerreichung im Bezirk Lichtenberg

Indikator der ZV

Qualitätsstandard

Zielerreichung

Indikator 1

Die Betriebsdatenerfassung des Bezirks entspricht den Festlegungen der Clearingstelle Grün.

ausstehend

Indikator 2

Jeder Bezirk verfügt über mindestens zwei Power-User und eine/n GRIS-Manager/in zur Sicherstellung der Verfahrensbetreuung für das Grünflächeninformationssystem (GRIS) Berlin (mindestens 2,5 VZÄ insgesamt).

Ja

 

 

III. Meilensteine zum Prozess der Weiterentwicklung (Teil A ZV Grünanlagen)

 

Damit die notwendigen technischen Voraussetzungen sowie einheitliche Datengrundlagen gegeben sind, beinhaltet die ZV Grünanlagen im Teil A auch mehrere Prozessschritte. Diese Prozessschritte werden in insgesamt fünf Meilensteinen (0 bis 4) abgebildet, die vom SGA innerhalb gesetzter Fristen umzusetzen sind.

 

Von den fünf Meilensteinen wird der erste Meilenstein (0 - Entwicklung einheitlicher Grundlagen zur Datenerhebung der abgestimmten Indikatoren) planmäßig innerhalb der gesetzten Frist bis zum Jahresende umgesetzt sein. Zur Umsetzung der weiteren Meilensteine (MS 1 bis 4) wurden im SGA entsprechende Voraussetzungen geschaffen sowie Vorbereitungen getroffen. Die Umsetzung zur Meilensteinerreichung wird regelmäßig vom SGA ausgewertet, um frühzeitig die Zielerreichung zu gewährleisten.

 

IV. Aktueller Stand der Mittelausschöpfung

 

Die bereits aktuell hohe Ausschöpfungsquote der zusätzlichen Mittel für die Grünanlagen- und Parkpflege hat das SGA auch unter der Berücksichtigung der derzeitig besonderen Situation vor eine Herausforderung gestellt. Diese wurde aber mit Nachdruck angegangen und so wird das SGA die in 2020 zur Verfügung gestellten Mittel in Höhe von 514.765 Euro komplett ausschöpfen. Damit wird in der Folge die Qualität der Grün- und Parkanlagen entsprechend steigen.

 

Die zur Verfügung gestellten Mittel für das Jahr 2020 wurden zunächst überwiegend für Sachaufwendungen (u.a. Technik, Dienstleistungen) genutzt. Für das Jahr 2021 ist der Schwerpunkt auf die notwendige Verstärkung des Personalkörpers insbesondere in den Revieren und Stützpunkten vorgesehen.

 

Tabelle 3: Stand der Mittelausschöpfung, Stand 5. November 2020

Sachverhalt

Ansatz 2020

beantragt

Ausschöpfungsquote

zusätzliche Mittel für die Baumpflege und -pflanzung

514.765 Euro

514.765 Euro

 100 %

 

 

 

 
 

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