Drucksache - DS/1899/VIII  

 
 
Betreff: Antrag auf die Einleitung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanverfahrens zur teilweisen Änderung des Bebauungsplans XXII-39
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BezirksamtBezirksamt
Verfasser:BzStR StadtSozWiArbBzStR StadtBüDArbFM,
Drucksache-Art:Vorlage zur KenntnisnahmeVorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
10.12.2020 
46. Sitzung in der VIII. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin zur Kenntnis genommen (Beratungsfolge beendet)   

Sachverhalt
Anlagen:
VzK PDF-Dokument

 

Das Bezirksamt bittet die BVV, Folgendes zur Kenntnis zu nehmen:

 

Das Bezirksamt hat beschlossen:

 

a) dem Antrag des Vorhabenträgers über die Einleitung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanverfahrens für das Gelände zwischen Karl-Philipp-Moritz-Weg, Am Gehrensee, Ahrensfelder Chaussee und Henriette-Herz-Allee im Bezirk Lichtenberg, Ortsteil Falkenberg, vorbehaltlich des Ergebnisses der Prüfung durch die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen sowie durch die Gemeinsame Landesplanungsabteilung im Wesentlichen zuzustimmen.

 

Anlage 1: räumlicher Geltungsbereich

 

b) die Vorlage in der beiliegenden Fassung der BVV zur Kenntnis zu geben.

 

 

Begründung: siehe Anlage 2

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 Anlage 1

 

 

Geltungsbereich des Antrages

über die Einleitung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes

für das Gelände zwischen Karl-Philipp-Moritz-Weg, Am Gehrensee,

Ahrensfelder Chaussee und Henriette-Herz-Allee

im Bezirk Lichtenberg, Ortsteil Falkenberg

 

ohne Maßstab

 

 


 Anlage 2

 

Begründung

 

Veranlassung und Erforderlichkeit

Anlass für die Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes für das Gelände zwischen Karl-Philipp-Moritz-Weg, Am Gehrensee, Ahrensfelder Chaussee und Henriette-Herz-Allee, das Teilfläche des festgesetzten B-Planes XXII-39 ist, ist die Absicht der Grundstückseigentümerin HOWOGE Wohnungsbaugesellschaft mbH, diese seit vielen Jahren brachliegenden Flächen einer anderen Nutzungsart zuzuführen, da das geltende Baurecht für ein Misch- (MI 1) und ein Gewerbegebiet (GE 1) bisher nicht ausgenutzt wurde.

Seitens des Bezirksamtes Lichtenberg besteht insbesondere im Hinblick auf das Bevölkerungswachstum im Land Berlin und die dadurch bedingte zunehmende Wohnungsnachfrage ein großes Interesse an der Nutzung dieser langjährig brachliegenden Flächen zu Wohnzwecken.

Im Rahmen einer geordneten städtebaulichen Entwicklung ist die Aufstellung eines Bebauungsplanes erforderlich, da aufgrund der Festsetzungen als Misch- und Gewerbegebiet die geplante Wohnnutzung unzulässig wäre.

Auch das östlich angrenzende Misch- (MI 2) sowie das Gewerbegebiet (GE 2) sollen in einem separaten Bebauungsplanverfahren hauptsächlich zu Wohnzwecken umgewandelt werden.

 

Plangebiet

Das in Lichtenberg, im Ortsteil Falkenberg liegende, ca. 23.262 m² große Plangebiet besteht aus 20.304 m² großen Flächen der HOWOGE, einem 1.768 m² großen Grundstück des Landes Berlin sowie öffentlichen Straßenverkehrsflächen, die ca. 1.154 m² einnehmen. Das Plangebiet wird durch den Karl-Philipp-Moritz-Weg im Norden, der Straße Am Gehrensee im Osten, die Ahrensfelder Chaussee im Süden sowie die Henriette-Herz-Allee im Westen begrenzt. Das Plangebiet ist Teilfläche des Bebauungsplans XXII-39 und sollte ursprünglich als Mischgebiet sowie als Gewerbegebiet entwickelt werden. Die nördlich, nordöstlich und westlich liegenden ehemaligen Brachflächen wurden in der Zwischenzeit auf der Grundlage des Bebauungsplans XXII-39 mit Wohngebäuden (hauptsächlich Reihenhäuser sowie Geschosswohnungsbau) bebaut, deren Fertigstellung zum Teil noch nicht abgeschlossen ist. Östlich des Plangebietes befinden sich ein Discounter (Netto) sowie weitere Brachflächen, die ebenfalls durch ein Änderungs-Bebauungsplanverfahren hauptsächlich zu Wohnzwecken entwickelt werden sollen. Südöstlich, auf Flächen des Bezirkes Marzahn gelegen, befindet sich der S-Bahnhof Ahrensfelde mit vereinzelten Gewerbe- und Dienstleistungseinrichtungen. Südlich an das Plangebiet angrenzend schließt auf Flächen des Bezirkes Marzahn ein Wohngebiet an, das hauptsächlich durch fünfgeschossige zeilenförmige Wohngebäude geprägt ist.

 

 

 

Bereichscharakteristik und Planungen

Die Grundstücke des Plangebietes liegen in dem Bereich, für den der Bebauungsplan
XXII-39 gemäß Veröffentlichung im GVBl. für Berlin Nr. 27 vom 29.07.2005 auf Seite 418 durch Verordnung vom 19.07.2005 festgesetzt wurde. Der Bebauungsplan ist damit an dem Tag nach der Verkündung in Kraft getreten. Maßgeblich für die Beurteilung der Zulässigkeit eines Vorhabens ist deshalb § 30 Baugesetzbuch (BauGB). Festgesetzt wurden im betreffenden Bereich im Wesentlichen ein Mischgebiet (MI 1) mit einer Fläche für eine Kita, ein Gewerbegebiet (GE 1), eine Verkehrsfläche mit der Zweckbestimmung Fuß- und Radweg sowie öffentliche Verkehrsflächen.

 

Im Flächennutzungsplan (FNP) von Berlin in der Fassung der Neubekanntmachung vom
5. Januar 2015 (ABl. S. 31), zuletzt geändert am 3. März 2020 (ABl. S. 1683), ist der Bereich des Plangebietes Teil einer entlang der Ahrensfelder Chaussee nördlich dargestellten Wohnbaufläche W 3 (GFZ bis 0,8).

 

Im Stadtentwicklungsplan Wohnen 2030, der am 20.08.2019 im Senat beschlossen wurde, ist der Geltungsbereich als Wohnungsneubaustandort ab 200 Wohnungen gekennzeichnet. Die zeitliche Realisierbarkeit des Neubaupotenzials wurde als kurzfristig eingeschätzt.

 

Die Bereichsentwicklungsplanung (BEP) Hohenschönhausen-Landschaftsraum, die von der Bezirksverordnetenversammlung am 27.01.2011 beschlossen wurde, stellt den Geltungsbereich teilweise als Mischgebiet, teilweise als Gewerbegebiet und teilweise als Fläche für Verkehrsgrün als Grünverbindung mit wichtigem Fuß- und Radweg außerhalb des Straßenraumes dar. Außerdem ist ein Symbol für eine Kita dargestellt.

 

Entwicklung der Planungsüberlegungen

Seit der Rechtsgültigkeit des Bebauungsplans XXII-39 im Jahr 2005 und der Festsetzung einer Mischgebietsfläche mit Kita sowie einer Gewerbefläche hat es kein ernsthaftes Ansiedlungsinteresse mit entsprechenden Nutzungen auf diesen Flächen gegeben. Auf den anderen Flächen des Bebauungsplans XXII-39 sind auf den Flächen der allgemeinen Wohngebiete inzwischen zahlreiche Wohngebäude errichtet worden, die das Plangebiet umschließen. Aufgrund der derzeit großen Wohnungsnachfrage war es sinnvoll, die brachliegenden Flächen hinsichtlich einer Wohnnutzung zu prüfen. Hierfür hat die HOWOGE als Grundstückseigentümer ein Wettbewerbsverfahren durchgeführt, in dessen Ergebnis u.a. die Errichtung von ca. 380 Wohnungen einschließlich einer Kita machbar sei.

Aufgrund des anhaltenden Bevölkerungswachstums und der dadurch bedingten hohen Nachfrage nach Wohnbauflächen hat die HOWOGE als Eigentümerin des Grundstücks Ahrensfelder Chaussee 123/145 beantragt, ein vorhabenbezogenes Bebauungsplanverfahren zur teilweisen Änderung des Bebauungsplans XXII-39 in eine Wohnbaufläche einzuleiten.

 

Intention des Plans

Der vorhabenbezogene Bebauungsplan hat die Aufgabe, die rechtsverbindliche Grundlage für eine geordnete städtebauliche Entwicklung im Plangebiet herzustellen. Er soll eine dem Wohl der Allgemeinheit entsprechende Bodennutzung gewährleisten und dazu beitragen, eine menschenwürdige Umwelt zu sichern und die natürlichen Lebensgrundlagen zu schützen und zu entwickeln. Mit dem vorhabenbezogenen Bebauungsplan soll der Bebauungsplan XXII-39 geändert und die planungsrechtliche Grundlage für die Entwicklung eines allgemeinen Wohngebietes mit ca. 380 Wohnungen geschaffen werden.

Hierfür sollen an der Ahrensfelder Chaussee in der Höhe gestaffelte drei- bis fünfgeschossige Gebäude in einer kammartigen Struktur geplant werden. An der Ecke Am Gehrensee/Ahrensfelder Chaussee soll ein voraussichtlich siebengeschossiges Gebäude einen städtebaulichen Akzent bilden. Auf dem dahinterliegenden Grundstücksteil ist beabsichtigt, drei- bis fünfgeschossige Gebäude mit zugehörigen Freiflächen und Stellplatzflächen zu realisieren. Darüber hinaus sollen eine Kindertagesstätte und ein Nahversorger von bis zu
800 m² Verkaufsfläche in das Projekt integriert werden.

Die konkrete bauliche Dichte sowie der zu deckende Bedarf an sozialer und grüner Infrastruktur wird Gegenstand weiterer Abstimmungen zwischen dem Vorhabenträger und dem Bezirk Lichtenberg sein.

Ob das Verfahren im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB als Bebauungsplan der Innenentwicklung durchgeführt werden kann, wir derzeit noch geprüft.

 

Die HOWOGE ist als Unternehmen des Landes Berlin bereit und in der Lage das Vorhaben und die erforderlichen Erschließungsmaßnahmen innerhalb einer noch zu bestimmenden Frist durchzuführen.

Zur Erstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans übernimmt die HOWOGE die Planungsleistungen sowie die fachgutachterlichen Leistungen in erforderlichem Umfang unter Berücksichtigung der Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange. Die HOWOGE wird die Planunterlagen in Abstimmung mit dem Fachbereich Stadtplanung erstellen. Zur Sicherung eines fachgerechten Planverfahrens hat die HOWOGE die SWECO GmbH beauftragt.

Der Vorhabenträger hat außerdem die Grundzustimmung zur Anwendung des Berliner Modells der kooperativen Baulandentwicklung mit Datum vom 19.06.2020 abgegeben.

 

 

 

Anlage 2 Seite 1

 

 
 

Legende

Ausschuss Tagesordnung Drucksache
Bezirksparlament Aktenmappe Drucksachenlebenslauf
Fraktion Niederschrift Beschlüsse
Kommunalpolitiker Auszug Realisierung
   Anwesenheit Kleine Anfragen