Drucksache - DS/0050/V
Das Bezirksamt wird um folgende Auskunft gebeten: Ist es zutreffend, dass der Senat von Berlin im Frühjahr des
vergangenen Jahres beschlossen hat, freie Träger der Jugendhilfe damit zu
beauftragen, berlinweit 30 zusätzliche Schulstationen in Schulen in besonderen
sozialen Brennpunkten einzurichten und die dafür erforderlichen Haushaltsmittel
für das Schuljahr 2001/2002 den Bezirken zusätzlich zur Verfügung zu stellen? Wenn ja: 1. Ist es zutreffend, dass von diesen 30 Schulstationen zwei
in Lichtenberg eingerichtet werden sollen? 2. Welche Schulen hat das BA für die Einrichtung dieser
Schulstationen ausgewählt? 3. Wer entscheidet oder hat bereits über die Auswahl der
freien Träger entschieden und mit welchem Ergebnis? 4. Hält das BA ein Verfahren, in dem freie Träger mit der
Realisierung von Pflichtaufgaben beauftragt werden, ohne den für die
Jugendhilfe zuständigen Ausschuss der BVV zu beteiligen bzw. zumindest zu
informieren, für mit den Grundsätzen des Kinder- und Jugendhilfegesetzes
vereinbar? 5. Wann erfolgt die Eröffnung dieser Schulstationen? 6. Zu welchem frühest möglichen Zeitpunkt hätten die zwei
Schulstationen im Bezirk eingerichtet werden können und ist durch die bisher
nicht erfolgte Einrichtung dem Bezirk ein Schaden entstanden? |
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