Drucksache - DS/1629/VI
Das
Bezirksamt bittet die BVV, Folgendes zur Kenntnis zu nehmen: Die Erneuerung des Regenwasserkanals
in der Ehrenfelsstraße von Treskowallee bis Theatergasse wird durchgeführt. Im
Anschluss wird ein Straßenausbaubeitrag erhoben. Begründung: Im Jahr
2010 ist außerdem vom Bezirksamt Lichtenberg geplant, die Ehrenfelsstraße von
der Treskowallee bis zur Einmündung Theatergasse in einen Stadtplatz
umzuwandeln. Dabei wird die gesamte Fläche dieser Verkehrsanlage umgestaltet.
Die Fahrbahn wird auf einen Fahrstreifen zurückgebaut und Parkbuchten für die
Anlieger angelegt. Die Gehwegbereiche werden entsprechend ausgebaut und auf
eine spätere Marktplatznutzung ausgerichtet. Die Beleuchtungsanlage und die
Regenentwässerungsanlage werden dieser neuen Flächenaufteilung angepasst. Mit
Schreiben vom 24.07.2009 wurde vom Bezirksstadtrat für Stadtentwicklung, Bauen,
Umwelt und Verkehr erklärt, dass für die Teileinrichtungen Fahrbahn, Gehwege,
verkehrsbegleitendes Grün, Beleuchtung und Regenwasserabläufe keine
Straßenausbaubeiträge erhoben werden, da diese Baumaßnahme hauptsächlich dazu
dient, für den Lichtenberger Ortsteil Karlshorst einen Stadtplatz mit
Marktnutzung zu schaffen. Das vorliegende Bauprogramm für die
Erneuerung des Regenwasserkanals bietet keine Ausbaualternativen, da nur die
für die Funktionsfähigkeit und Leistungsfähigkeit der Straße erforderlichen
Ausbaumaßnahmen in einfacher technischer Ausführung geplant sind (vgl. § 1
Abs.2 StrABG). Die voraussichtlichen Ausbaukosten
der Maßnahme Regenentwässerungskanal Ehrenfelsstraße zwischen Treskowallee und
Theatergasse betragen 78.000 €. Da der neu anzulegende
Regenwasserkanal die für den Straßenausbaubeitrag anzusetzende Normgröße von
300 mm Durchmesser übersteigt, sind die Herstellungskosten auf diesen
Durchmesser gemäß den straßenausbaubeitragsrechtlichen Vorschriften zu reduzieren.
Da der Regenwasserkanal über einen Durchmesser von 400 mm verfügt und in dieser
Größe auch erneuert werden soll, sind die Kosten nur zu 85% für die
Straßenausbaubeitragserhebung anzusetzen (=66.300 €). Da der Kanal hier
die Doppelfunktion für Regenwasserableitung von der Verkehrsanlage und von den
Anliegergrundstücken hat, dürfen zur Ermittlung der einzelnen
Straßenausbaubeiträge für die Grundstücke auch nur 50% dieser Kosten
herangezogen werden (=33.150 €). Bei der Ehrenfelsstraße zwischen
Treskowallee bis Theatergasse handelt es sich im Hinblick auf die Ausrichtung
auf einen Stadtplatz um eine Hauptverkehrsstraße. Es wird überwiegend
Fußgängerverkehr stattfinden. Der Anliegerverkehr wird hier nur eine
untergeordnete Rolle spielen. Das Land Berlin hat daher gemäß § 10 StrABG 55%
dieser Kosten zu tragen (18.232,50 €). Die Differenz (umlagefähiger
Aufwand) von 14.917,50 € wird auf die beitragspflichtigen Grundstücke
verteilt. Durch die Berücksichtigung von
mehrfach erschlossenen Grundstücken werden Straßenausbaubeiträge in Höhe von
rund 11.000 € vereinnahmt werden können (ein Drittel Nachlass). Die Anliegergrundstückseigentümer
wurden über die geplante Straßenbaumaßnahme informiert. Auf die Eigentümer
kommen Straßenausbaubeiträge von 50 bis 4.550 € (privater
Wohnungsteileigentümer bis Wohnungsbaugesellschaft Lichtenberg) zu. Es wurde vereinbart, dass die
Straßenausbaubeiträge erst im Jahr 2014 vereinnahmt werden. Diese Vorlage ist der BVV nur zur
Kenntnisnahme vorzulegen, weil gesonderte Regeln in den Ausführungsvorschriften
zum Straßenausbaubeitragsgesetz (Solomaßnahmen der Berliner Wasserbetriebe)
dies vorschreiben. Die Information über Bereich, Art
und Umfang sowie Kosten der Herstellung inklusive jeweilig zu erwartende
Straßenausbaubeiträge erfolgte über direkte Anschreiben an die
Anliegergrundstückseigentümer der Verkehrsanlage. Es wurden keine Einwände erhoben. Berlin, den
.02.2010
___________________ _____________________________ Emmrich Geisel Bezirksbürgermeisterin Bezirksstadtrat
für Stadtentwicklung, Bauen,
Umwelt und Verkehr |
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