Drucksache - DS/1200/VI  

 
 
Betreff: Fortschreibung und Ergänzung des Zentren- und Einzelhandelskonzeptes
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:CDU, BVO FDPFraktion SPD
   
Drucksache-Art:DringlichkeitsantragÄnderungsantrag
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
26.02.2009 
27. Sitzung in der VI. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin vertagt   

Sachverhalt
Anlagen:
Dringlichkeitsantrag CDU, BVO FDP PDF-Dokument
BBE-GutachtenBerlinLichtenberg_Endversion  
Antrag CDU, BVO FDP PDF-Dokument
Änderungsantrag SPD PDF-Dokument

Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:

Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:

Das Bezirksamt Lichtenberg wird ersucht nach Absprache mit den Nachbarbezirken und dem Land Berlin, in Übereinstimmung mit der Gemeinsamen Landesplanung Berlin-Brandenburg (GL) das Einzelhandelszentrenkonzept fortzuschreiben. Hierbei sind städtebauliche Anforderungen (die Einordnung in das gesamtstädtische Zentrengefüge und in die bezirkliche Zentrenstruktur, die vorrangige Entwicklung der Wohngebietszentren, städtebauliche Einpassung ins Stadtbild sowie Bestandsentwicklung und Angebotsstrukturen) sowie die sozioökonomischen Kennwerte (Bevölkerungsentwicklung, Kaufkraftentwicklung, Kaufkraftbindung in den Nahversorgungszentren, Altersstruktur, Versorgungsgrad, mittel- und langfristige Bedarfe) zugrunde zu legen. Jede außerhalb des Zentren- und Einzelhandelnskonzept stehende Planung, muss im Einzelfall durch das Bezirksamt geprüft werden und eine Abwägung finden. Das Bezirksamt wird weiterhin ersucht bis 2013 die Datengrundlage der Berechnungen zur Kaufkraft und Bevölkerungsstrukturen zu aktualisieren.

 

Begründung:

Der Antrag regelt die Fortschreibung des Zentren- und Einzelhandelskonzepts als bezirkliche Aufgabe und schafft zeitliche Planungssicherheit.

Der von der CDU-Fraktion und BVO der FDP formulierte Antrag forderte das Bezirksamt auf ein Gutachten der BBE Handelsunternehmung GmbH München als Ergänzung und Fortschreibung in das bestehende Konzept zu integrieren. Eine Integration eines singulären Gutachtens, welches in Teilen dem Ansinnen des Zentren- und Einzelhandelskonzepts, der Bestandssicherung und Entwicklung der wohngebietsnahen Versorgung widerspricht und zudem von einem Investor in Auftrag gegeben worden ist, gefährdet den Rechtscharakter des bestehenden Konzepts und beinhaltet die Gefahr einer für den Bezirk ungewollten Vielzahl von unterschiedlich intendierten Gutachten.

 

 

 
 

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