Drucksache - DS/1028/VI
Das
Bezirksamt wurde ersucht, sich bei
den zuständigen Stellen dafür einzusetzen, dass notwendige Umbau- und
Sanierungsmaßnahmen zur Verbesserung des Durchlaufes am
Kraatz–Tränkegraben durchgeführt werden. Begründung
: Seit Jahren kommt es im erwähnten Gebiet nach starken
Regenfällen zu Verstopfungen der Durchlaufstellen des Kraatzgrabens unter
Brücken und dadurch zu Überflutungen der nahe liegenden Keller sowie zur
Erhöhung des Grundwasserspiegels. Die bisherigen Maßnahmen, wie Säuberung der Durchläufe,
führen immer wieder nur zu kurzfristigen Verbesserungen, können aber
Verstopfungen unter den Brücken nicht verhindern, da damit die Ursachen nicht
behoben wurden. Die Entwicklung der Wetterverhältnisse der letzten Jahre hat
deutlich gezeigt, dass in kurzer Zeit große Mengen an Wasser viele Regionen
überfluten. Somit sollte man nach Dauerlösungen suchen, da eine Verbesserung
des Wetters nicht in Aussicht steht. Das
Bezirksamt bittet die BVV, Folgendes zur Kenntnis zu nehmen: Im Zusammenhang mit der Fortschreibung des
Landschaftsprogramms hat die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung vor, auch
neue Ersatzmaßnahmen mit überbezirklicher Bedeutung in das Landschaftsprogramm
mit aufzunehmen. Die Wasserbehörde der Senatsverwaltung für Gesundheit, Umwelt
und Verbraucherschutz hat in Zusammenarbeit mit der Gewässerunterhaltung der
Senatsverwaltung für Stadtentwicklung eine Liste der technisch verbauten Gewässer aufgestellt, die sich für
Ersatzmaßnahmen eignen. Auf dieser Liste befindet sich auch der Kraatzgraben.
Innerhalb der Maßnahme sind ein Rückbau der Durchläufe und eine Aufweitung mit
Brückenbauwerken vorgesehen. Diese Liste wurde an die für das
Landschaftsprogramm zuständige oberste Naturschutzbehörde weitergeleitet. Das Bezirksamt Lichtenberg hat im Landschaftsrahmenplan
(Anlage Abschnitt 4.1. Ersatzmaßnahmen Nummer 12) ebenfalls eine Renaturierung
des Kraatzgrabens vorgesehen. Diese Maßnahme war bisher mit der geringsten
Prioritätsstufe 3 versehen. Neue Ergebnisse zu den Schutzgütern am Graben
erfordern jetzt eine höhere Einstufung, zumal auch einige Maßnahmen der
bezirklichen Liste der Ersatzmaßnahmen inzwischen abgeschlossen worden sind. Das Bezirksamt Lichtenberg wird daher in seiner
Stellungnahme zum Entwurf des Landschaftsprogramms an die Senatsverwaltung auf
die Dringlichkeit der Renaturierung des Kraatzgrabens hinweisen. Es ist
außerdem nicht auszuschließen, dass im Zusammenhang mit den in B–Plänen
des Bezirkes festzulegenden Ersatzmaßnahmen die Renaturierung des Kraatzgrabens
ausgewählt wird. Berlin, den
.02.09
Emmrich Geisel Bezirksbürgermeisterin Bezirksstadtrat
für Stadtentwicklung, Bauen, Umwelt
und Verkehr |
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