Drucksache - DS/0842/VI
Mit dem SGB
II - Planungsbrief 2008 startete die Diskussion zur bundesweiten
Zielsetzung. Auf deren Grundlage wurde
der Trägervertretung am 05.12.2007 ein entsprechender Entwurf der
Zielvereinbarung vorgeschlagen. In Auswertung der Jahresendergebnisse 2007
wurde dieser Entwurf angepasst und mit Zustimmung der Trägervertretung am
26.03.2008 unterzeichnet. Das
Bezirksamt bittet die Bezirksverordnetenversammlung, die vom Bezirksamt
Lichtenberg von Berlin, der Agentur für Arbeit Berlin Mitte und dem JobCenter Berlin-Lichtenberg
unterzeichnete Zielvereinbarung und das Handlungsprogramm zu deren Umsetzung in
der beiliegenden Fassung zur Kenntnis zu nehmen. Berlin, den
.04.2008
Emmrich Anlage
1 Zielvereinbarung für das Jahr 2008 Das Jahr 2007 stand im Zeichen der
weiteren Erfahrungssammlung mit der ergebnisorientierten Steuerung der
Geschäftsprozesse. Die gewonnenen Erkenntnisse und Ergebnisse der
Geschäftsprozessanalysen sollen den neuen Zielerreichungs- und
Nachhaltungsprozess im Jahr 2008 begleiten. Auch in 2008 wird das aus dem Jahr
2007 bekannte Zielsystem SGB II mit den Zielen Ø Verringerung der Hilfebedürftigkeit Ø Verbesserung der Integrationen in
Erwerbsfähigkeit Ø Verbesserung der Integration bei U
25 Ø Sicherung des Lebensunterhaltes Ø Steigerung der Wirtschaftlichkeit
und Nachhaltigkeit fortgeführt werden. Neben dem
Zielsystem SGB II wird es auch in 2008 lokale und kommunale Ziele geben.
Grundlage der Umsetzung der Ziele ist neben der Einhaltung der zwischen dem
Bundesministerium für Arbeit und Soziales, den Kommunalen Spitzenverbänden und
der Bundesagentur für Arbeit abgestimmten Mindeststandards vor allem auch ein
ambitioniertes Handlungskonzept zur Umsetzung der Zielvereinbarung
(Arbeitsmarktprogramm). Orientierungsgrundlage für Maßnahmen
zur Eingliederung in Arbeit soll in diesem Jahr die Verteilung der Kunden über
die Betreuungsstufen sein. Nur so können die bereitgestellten Haushaltsmittel
für die Leistungen zur Eingliederung in Arbeit auch zielgerichtet und effektiv
eingesetzt werden. Neben den geplanten Maßnahmen wird das Handlungskonzept zur
Umsetzung der Zielvereinbarung auch eine fachaufsichtliche Begleitung der
Geschäftsprozesse beinhalten. Damit sollen die notwendigen Steuerungsmaßnahmen
flankiert werden. Wie im letzten Jahr soll der
intensive und regelmäßige Kontakt mit dem Kunden als auch die qualitative
Verbesserung der Eingliederungsvereinbarungen die Strategie des „Forderns
und Förderns“ unterstützen. Die Vermittlung in Arbeit oder Ausbildung
bzw. das Erreichen von Ausbildungsreife bei den unter 25-jährigen wird auch im
Jahr 2008 ein Schwerpunkt der Arbeit sein. Weiterhin werden durch gesetzliche
Neuregelungen zu Förderleistungen neue Möglichkeiten für die Heranführung von
arbeitsmarktfernen Kunden an die Integration in den ersten Arbeitsmarkt
geschaffen. Das zusammengefasste Ziel muss es
sein, dem Hilfebedürftigen die für seine Person erforderliche Hilfe und
Förderung zukommen zu lassen, welche es ihm ermöglicht, seinen Lebensunterhalt
künftig aus eigenen Kräften und Mitteln zu bestreiten. 1.
Rahmenbedingungen 1.1. Haushalt Im Entwurf des
Bundeshaushalts 2008 (Haushaltsgesetz), der am 04. Juli 2007 vom Bundeskabinett
verabschiedet wurde, sind folgende Ansätze für die Grundsicherung für
Arbeitsuchende veranschlagt:
Grundlage für die
regionale Planung bilden die Haushaltsmittel für die Leistungen zur
Eingliederung nach dem SGB II (Kapitel 1112 Titel 685 11) auf Basis des
Regierungsentwurfes. Das JobCenter
Berlin-Lichtenberg erhält für das Jahr 2008 eine Mittelzuweisung für
Eingliederungsleistungen in Höhe von 45.254.764 €, einschließlich
3.149.731 € für Maßnahmen nach §16a SGB II. 1.2.
Ökonomische Eckwerte des Bundesagentur für Arbeit Die Bundesregierung
geht im „Finanzplan des Bundes 2007 bis 2011“ (BT-Drucksache
16/6001) von einem Wirtschaftswachstum des realen Bruttoinlandsprodukts i. H.
v. +2,4 % im Jahr 2008 aus. Gleichzeitig
wird ein Rückgang der jahresdurchschnittlichen Arbeitslosenquote auf Grund des
weiterhin anhaltenden konjunkturellen Aufschwungs prognostiziert. Die oben
beschriebenen gesamtwirtschaftlichen und arbeitsmarktlichen Entwicklungen
entfalten ihre positive Wirkung für die Zielerreichung des JobCenters
Berlin-Lichtenberg nur wenn die Zahl der Personen in Bedarfsgemeinschaften in
2008 nicht überproportional ansteigt. Eine weitere unabdingbare
Voraussetzung für die Zielerreichung ist die Erhaltung eines bedarfsgerechten
Personalbestandes zur Sicherung der zeitnahen und effektiven
Aufgabenerledigung. Dabei geht es nicht nur um den Erhalt des Personals in
einer an der bisher noch gültigen Personalsollkonzeption des BMAS angelehnten
Größenordnung (Betreuungsschlüssel), sondern vor allem um die längerfristige
Bindung von geschulten und gut eingearbeiteten Mitarbeitern in den
unterschiedlichen Tätigkeitsebenen. Ohne die Bewahrung der
Personaldimensionierung und auch der konkreten Mitarbeiterpotentiale erscheinen
sowohl die Zielerreichung, als auch die Einhaltung der Mindeststandards
gefährdet. 2.
Geschäftspolitische Ziele 2.1
Bundesweite Ziele Das Zielsystem SGB II
umfasst folgende Ziele, Indikatoren und Richtgrößen: * keine
Beplanung in 2008 2.1.1.
Verringerung der Hilfebedürftigkeit Der Zielindikator
„Summe der passiven Leistungen“ beinhaltet die Summe der
ausgezahlten Regelleistung des Arbeitslosengeldes II und des Sozialgeldes. Das
gesamte Zielsystem SGB II ist in seiner Steuerung und Wirkung auf diesen
Zielindikator hin ausgerichtet, um dem gesetzgeberischen Anspruch des SGB II,
den erwerbsfähigen Hilfebedürftigen dazu zu befähigen, seinen Lebensunterhalt
aus eigenen Mitteln und Kräften zu bestreiten (§ 1 SGB II), gerecht zu werden. Als Orientierungswert
für das Ziel „Verringerung der Hilfebedürftigkeit“ wurde mit dem
Planungsbrief 2008 für das JobCenter Berlin-Lichtenberg die Reduzierung der
Summe der passiven Leistungen aus 2007 um -4,6 % vorgeschlagen.
Die Geschäftsführung
des JobCenters Berlin-Lichtenberg schlägt als Zielwert für den Zielindikator
„Summe der passiven Leistungen“ eine Senkung gegenüber dem Jahr
2007 um -4,0% vor. Innerhalb der Jahre 2006 und 2007
wurde das Steuerungsinstrumentarium für die Erreichung des Zielindikatorwertes
durch Geschäftsprozessanalysen weiter
ausgebaut und verfeinert. Insgesamt sieht die Geschäftsführung des JobCenters
Berlin-Lichtenberg derzeit keine
Reserven, ein höheres Ziel als eine Senkung erneut um -4% gegenüber dem
Endjahreswert 2007 anzubieten. Weiterhin muss noch einmal darauf
verwiesen werden, dass tatsächlich zurückfließende Ausgaben (z.B. Rückflüsse
aus Rückforderungen zu Unrecht bezogener Leistungen wegen Durchsetzung
vorrangiger Unterhaltsansprüche oder resultierend aus Datenabgleich und
Tätigkeit des Prüf- und Ermittlungsdienstes) noch immer keine Beachtung in der
Summe der passiven Leistungen finden, obwohl diese die ausgezahlte Summe durch
den Rückfluss tatsächlich senken. Das derzeit eingesetzte
Steuerungsinstrumentarium beinhaltet: ·
oberste
Priorität in der Arbeit mit dem Kunden: Integration in den ·
Bedarfsgemeinschaftsorientierte
Arbeitsvermittlung / Eingliederungs- ·
Sofortangebote
nach § 15a ·
offensive
Nutzung des Arbeitsmarktes - 400,00
€ - Jobs ·
flankierende
Maßnahmen bei geringfügiger Beschäftigung ·
Maßnahmen
der Arbeitsförderung im 2. Arbeitsmarkt ·
Sanktionen
(konsequente rechtliche Umsetzung) ·
Einsatz
des Prüf- und Ermittlungsdienstes ·
Datenabgleich ·
Erwerbsfähigkeitsprüfungen ·
qualitative
Zugangssteuerung -Abklärung aller vorrangigen Leistungen ·
Durchsetzung
von Unterhaltsforderungen – Voraussetzung ist eine ·
konsequente
Umsetzung von Kostenersatz, Kostenerstattung und 2.1.2.
Verbesserung der Integration in Erwerbstätigkeit Das Ziel „Verbesserung
der Integration in Erwerbstätigkeit“ sieht als Zielindikator den Anteil
der in sozialversicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnisse,
Selbständigkeit, schulische und betriebliche Ausbildungen abgegangenen Kunden
an der Anzahl der kumulierten Kundenkontakte am Bestand (Integrationsquote)
vor.
Der vorgesehen
Orientierungswert für das JobCenter Berlin-Lichtenberg entspricht einer
Steigerung der Integrationsquote um +7,7% im Vergleich zu 2007. Der Zielwert
wird durch die Geschäftsführung angenommen. Die Erfüllung des
Zielwertes wird stark durch die Zusammenarbeit mit dem gemeinsamen
Arbeitgeberservice (AGS) mit der Agentur für Arbeit Berlin-Mitte /
Geschäftseinheit Lichtenberg beeinflusst. Aus diesem Grund strebt die Geschäftsführung
des JobCenters eine Kooperationsvereinbarung mit der Agentur für Arbeit
Berlin-Mitte an, welche die Zusammenarbeit durch die Festschreibung von
Schnittstellenregelungen und qualitativer als auch quantitativer Aspekte der
arbeitgeberorientierten Vermittlung unterstützen soll. Insgesamt erwartet die
Geschäftsführung hierbei mehr Transparenz über die Prozesse der
Stellenvermittlung für die Kunden aus dem Rechtskreis des SGB II. Die Zielerreichung
soll weiterhin durch die bedarfsgemeinschaftsorientierte Beratung aller
Mitglieder der Bedarfsgemeinschaft unterstützt werden („Beratung aus
einer Hand“). Hierbei sollen sich die zu unterbreitenden Angebote an der
Betreuungsstufe des Kunden und der Gesamtsituation der Bedarfsgemeinschaft
orientieren. Durch die „Beratung aus einer Hand“ und die
bedarfsgerechte Nutzung des Förderinstrumentariums sollen der zielgerichtete
und effektive Einsatz der Haushaltsmittel des Eingliederungstitels
sichergestellt und gleichzeitig die Integrationsmöglichkeiten auf dem ersten Arbeitsmarkt
besser genutzt werden. 2.1.3.
Verbesserung der Integrationen U 25 Der Zielindikator
„Integrationen U25“ umfasst die Integrationsquote der unter
25-jährigen erwerbsfähigen Hilfebedürftigen. Der Orientierungswert einer
Steigerung der Integrationen U25 um +5,4% zum Jahr 2007 wird von der
Geschäftsführung angenommen.
Den obersten Stellenwert zur
Unterstützung der nachhaltigen Integration in den ersten Arbeitsmarkt nimmt
hierbei auch im Jahr 2008 die vorrangige Integration in eine Ausbildung für
alle ausbildungsreifen Jugendlichen ohne Berufsabschluss ein. Hierbei ist das JobCenter durch den
Einkauf der Dienstleistung „Ausbildungsvermittlung für die Schulabgänger
des laufenden Berichtsjahres“ in der Berufsberatung der Agentur für
Arbeit Berlin-Mitte auf einen reibungslosen und effektiven Prozessablauf
angewiesen. In Auswertung des
Verfahrens und der Ergebnisse des Berichtsjahres 2006/2007 besteht das Anliegen
der Geschäftsführung darin, auch für den Bereich der Dienstleistung
„Ausbildungsvermittlung“ eine Kooperationsvereinbarung mit der
Agentur für Arbeit Berlin-Mitte abzuschließen. Diese soll neben der verbindlichen
Festschreibung von Schnittstellenregelungen und Prozessabläufen bei der
Übergabe von Schulabgängern in die Betreuung der Berufsberatung auch eine
Zielwertvorgabe für die zu erbringende Integrationsquote der durch die
Berufsberatung betreuten Personengruppe enthalten. 2.1.4.
Sicherung des Lebensunterhaltes Die
Zielvorgabe der abschließenden Bearbeitung aller Erstanträge innerhalb von 14
Arbeitstagen wird von der Geschäftsführung des JobCenters Berlin-Lichtenberg
angenommen.
2.1.5.
Steigerung der Wirtschaftlichkeit und Nachhaltigkeit Für den Zielindikator
„Kosten je Integration“ des Zieles „Steigerung der Wirtschaftlichkeit
und Nachhaltigkeit“ erfolgt keine quantifizierte Planung. Die Zielvorgabe
ist, dass sich die Kosten der Integration im Vergleich zu 2007 nicht erhöhen
sollen. Dieses Ziel wird von der Geschäftsführung des JobCenters
Berlin-Lichtenberg angenommen.
2.2.
Lokale Ziele Ein erneutes lokales Ziel ist in 2008 die Bestandsenkung der Anzahl der
Arbeitslosen (lokales Ziel 1). Die Geschäftsführung des JobCenters
Berlin-Lichtenberg bietet für die Bestandsreduzierung des Bestandes an
Arbeitslosen einen Zielwert von -5,0% an. Ausgehend
von den Erfahrungen der Vorjahre wird dieser als realistisches, aber trotzdem
ambitioniertes Ziel eingeschätzt. Die
Erfüllung des Zieles steht dabei in einem engen Zusammenhang zur
Bewerberaktivierung, den Integrationen und der Auslastung der initiierten
Fördermaßnahmen. Gerade auch im Zusammenhang mit dem geplanten Projekt zur
Bestandsaktivierung der Kunden mit einer Nebentätigkeit oder selbständiger
Tätigkeit erhofft sich die Geschäftsführung positive Effekte für das lokale
Ziel 1. Weiterhin bietet die
Geschäftsführung des JobCenters Berlin-Lichtenberg für das lokale Ziel
„Senkung des Bestandes an arbeitslosen Ausländern“ (lokales Ziel 2)
einen Zielwert von -2,5% an. Auch hier haben für
die Zielwertfestlegung die Erfahrungen des letzten Jahres eine große Rolle
gespielt. In 2007 war ein verstärkter Zuzug von ausländischen Arbeitslosen in
das Zuständigkeitsgebiet des JobCenters Berlin-Lichtenberg zu verzeichnen. Es
ist davon auszugehen, dass sich dieser Trend auch in 2008 fortsetzen wird. Darüber hinaus werden in 2008
verstärkt die Auswirkungen Richtlinienumsetzungsgesetzes zum Tragen kommen. Es
ist derzeit noch nicht abschließend einschätzbar, wie viele langjährig
geduldete Ausländer in Berlin diese Regelung in Anspruch nehmen können und wie
sie sich auf die einzelnen Stadtbezirke verteilen. 3.
Kommunale Ziele 3.1.
Leistungen für die Wohnung gemäß § 22 SGB II - Allgemein Die qualitative und quantitative
Umsetzung erfordert die konsequente Umsetzung der gesetzlichen Grundlagen
einschließlich der Ausführungsvorschrift - Wohnen. Die zu erreichenden Zielwerte fließen
bereits in die Punkte 2.1.1. bis 2.1.5. ein, da die Leistungen für Unterkunft
Bestandteil der Hilfe zum Lebensunterhalt sind. 3.2.
Miet- und Energieschulden Die zur qualitativen
Optimierung des schwierigen Entscheidungsfeldes „Miet- und
Energieschulden“ im Jahr 2006 gegründete gesonderte Stelle
(Clearingstelle) mit dem Aufgabenspektrum von der Entgegennahme der Anträge bis
zur abschließenden Entscheidung hat sich dem Grunde nach bewährt. In dieser Stelle ist die Bearbeitung
und Entscheidung aller Fälle von Miet- und Energieschulden sowie die
leistungsrechtliche Betreuung von obdachlosen Personen konzentriert. Somit können
Synergieeffekte zur Erhöhung der inhaltlichen Qualität der Entscheidungen sowie
zum effektiven und sparsamen Einsatz der Mittel erreicht werden. Diese Stelle fungiert als fester
Ansprechpartner für Vermieter und weitere mit dem Thema Wohnen und
Obdachlosigkeit befasste externe Partner. Dies ist notwendig für die präventive
Arbeit mit den Vermietern sowie zur Vermeidung
von Wohnungslosigkeit: Hier wird bereits im Vorfeld die Gefahr von möglichen
Mietschulden erkannt und abgewendet. Ziel des JobCenters ist es, die absolute
Summe der Anträge auf Übernahme von Schulden bei den Kosten der Unterkunft um
5% zum Jahr 2007 zu senken. Diese soll durch die konsequente Umsetzung der AV
– Wohnen Punkt 11.1. (3) erreicht werden. Eine enge Zusammenarbeit mit
der Fachstelle des Sozialamtes auf der Grundlage der Kooperationsvereinbarung
ist weiter zu realisieren. Nachfolgende
Zielstellungen sind Grundlage für die Tätigkeit des JobCenters auf diesem
Rechtsgebiet: ·
Vermeidung
von Mietschulden durch präventive Tätigkeit ·
Frühzeitiges
Erkennen von Miet- und Energieschulden und zeitnahes Reagieren ·
Verhinderung
von wiederholt auftretenden Miet- und Energieschulden ·
Verhinderung
von Wohnungslosigkeit und Energiesperrungen
3.3.
Reduzierung der Unterbringungszeiten in Obdachlosenunterkünften -
Senkung der passiven Leistung der KdU Die Vermeidung einer
Obdachlosenunterbringung bzw. insbesondere die Verminderung der Verweildauer
dieser Form der kostenintensiven Unterbringung dient neben der Senkung der
Fallkosten auch der Verbesserung der Integrationschancen. ·
Unterbringung
in Obdachlosenunterkünften durch rechtzeitige
Bereitstellung von Wohnung des geschützten Marktsegmentes für Familien zu
vermeiden ·
Unterbringungsdauer
in Obdachloseneinrichtungen auf ein Mindestmaß zu beschränken. ·
Diesem
Ziel soll eine enge Zusammenarbeit und regelmäßige Kontaktierung mit den
Bereuungsstellen in den Obdachloseneinrichtungen dienen. Die regelmäßige
Anforderung und Auswertung von Verlaufsberichten soll einer reellen
Einschätzung der erforderlichen Verweildauer in den Einrichtungen dienen.
Das Ziel soll für alle
wohnfähigen Erwerbsfähigen erreicht werden. Liegt die Fähigkeit nicht vor bzw.
bestehen Zweifel, auch an der Erwerbsfähigkeit,
ist der ÄD frühzeitig einzuschalten. Die Zielstellung
erfordert die enge und kontinuierliche Kooperation der Clearingstelle mit der
Fachstelle des Sozialamtes. Durch konsequente
Nutzung des geschützten Marktsegments sollen Unterbringungen von Familien
gänzlich vermieden werden. Die bestehende Kooperationsvereinbarung mit der
Fachstelle des Sozialamtes ist hierzu zu konkretisieren. 3.4.
Projekt zur Eingliederung benachteiligter Jugendlicher in Kooperation
mit dem bezirklichen Jugendamt Neben der Fortführung
des Projektes der überbetrieblichen Ausbildung benachteiligter Jugendlicher
gemeinsam mit dem Jugendamt des Bezirkes mit ·
im
Jahr 2005 – 75 Ausbildungsplätze ·
im
Jahr 2006 – 80 Ausbildungsplätze ·
im
Jahr 2007 – 85 Ausbildungsplätze werden im Jahr 2008 71 Ausbildungsplätze
geschaffen und zu 100 % belegt. Berlin, den ________________ 2008 ______________________________ Dr. Ramona Schröder Vorsitzende der Geschäftsführung der Agentur für Arbeit ______________________________ Christina Emmrich Bezirksbürgermeisterin Lichtenberg
von Berlin ______________________________ Hannelore Mouton Geschäftsführerin JobCenter Berlin-Lichtenberg |
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