Drucksache - DS/0272/VI
Das Bezirksamt wird ersucht die Perspektiven der
schulbezogenen Jugendsozialarbeit gemeinsam mit freien Trägern, der
Senatsschulverwaltung/Schulaufsicht zu erörtern und eine dauerhafte Erhaltung
sicher zu stellen. Das Bezirksamt bittet die BVV, Folgendes zur Kenntnis zu
nehmen: Schulbezogene Jugendsozialarbeit hat den Auftrag, in eigener
Verantwortung die schulische Bildungsarbeit zu unterstützen und zu ergänzen,
insbesondere durch Beratungsangebote für Schüler/innen, Eltern und Lehrer/innen
bei Konflikten und Problemen. Sie soll die Zusammenarbeit fördern. Aus Sicht
des Bezirksamtes ergeben sich durch die Vielfalt der Methoden und
Arbeitsansätze vielfältige Möglichkeiten, den aktuellen Problemlagen junger
Menschen und Familien rechtzeitig begegnen zu können. Für benachteiligte Kinder und Jugendliche, die an den
Anforderungen der Schule scheitern oder zu scheitern drohen, sind die Angebote
der schulbezogenen Jugendsozialarbeit eine entscheidende Hilfestellung. I. Angebote
schulbezogener Jugend- und Jugendsozialarbeit 1. Schulstationen Schulstationen bieten den Schülern direkt in der Schule
Hilfestellung zur Bewältigung ihres Schulalltages und fördern die
Selbständigkeit, Eigeninitiative und Leistungsbereitschaft. Es werden
Möglichkeiten zur individuellen Unterstützung in Konfliktsituationen angeboten. Schulstationen verfolgen somit einen integrativen und
präventiven Ansatz. Durch die Zusammenarbeit zwischen den Mitarbeitern der
Jugendhilfe und den Pädagogen der Schule ergänzen sich die verschiedenen Zugangsweisen
und Methoden zum Nutzen einer ganzheitlichen Förderung der Schüler. Kinder, die häufig eine Fülle von Stresssymptomen aufweisen,
die vor allem durch Verhaltensauffälligkeiten, Lernprobleme, Verweigerung,
Konzentrationsschwierigkeiten u.ä. auffallen, sind in der Vielzahl der Fälle
stark bildungsbenachteiligt. Sie haben teilweise mit einfachsten Anforderungen des
Schulalltages Probleme, sind belastet mit Problemen in Familie und sozialem
Umfeld. Sie können sich nicht auf das Lernen im Unterricht und den Erwerb von
sozialen Kompetenzen konzentrieren. Wenn sich Schüler/innen in dieser Situation dann nicht
emotional entlasten können und auf eine verständnislose Umwelt stoßen, zeigen
sie häufig aggressives Verhalten. 2 Sie brauchen persönliche Zuwendung und Zeit. Gerade diese
Gruppe von Kindern benötigt frühzeitig und umfassend Hilfe und Unterstützung. Schulstationen stellen kompetente Ansprechpartner und
Bezugspersonen bereit, die in der konkreten Situation dem einzelnen Kind
zuhören, Zeit haben, ihnen Möglichkeiten aufzeigen sich abzureagieren und zu
lernen, die Angebote der Schule für sich selbst anzunehmen. Für das Kind da zu
sein, sich seine Sorgen anhören und auch ernst nehmen, das sind grundlegende
Aufgaben der Mitarbeiter/innen einer Schulstation. Auch für die Eltern und Pädagogen sind die Mitarbeiter/innen
kompetente Gesprächspartner. Die Erfüllung dieser Aufgaben setzt
voraus, dass sich Vertrauen entwickelt. In den Schulstationen wird in
starkem Maße Beziehungsarbeit geleistet, die Zeit und Kontinuität auch beim Einsatz der Mitarbeiter braucht. An folgenden Grundschulen bestehen Schulstationen, die durch
Zuwendungsverträge mit freien Trägern der Jugendhilfe finanziert werden: Träger 1.
Adam-Ries-Grundschule
JuliJugendhilfe in
Lichtenberg gGmbH 2.
Grundschule
am Wilhelmsberg Verein für
ambulante Versorgung HSH e.V. 3.
Grundschule
im Ostseekarree Verein für
ambulante Versorgung HSH e.V. 4.
Grundschule
im Gutspark JuliJugendhilfe
in Lichtenberg gGmbH 5.
Grundschule
am Wustrower Park Spik e.V. 6.
Schule
an der Victoriastadt Sozialdiakonische
Arbeit Victoriastadt gGmbH
Alle Schulstationen sind zu einem wichtigen Teil des
Schullebens geworden und haben sich bewährt. Gerade die Schulstationen machen deutlich, dass sich die
Zusammenarbeit zwischen Schule und Jugend gut entwickelt. Die AG Schulstationen
als begleitende Fach AG trug sehr dazu bei, verlässliche Rahmenbedingungen zu
schaffen und den fachlichen Austausch zu fördern. Zurzeit sind die AG und die
Schulstationen dabei, insbesondere die Elternarbeit zu untersuchen. Die
Ergebnisse werden im 4. Quartal 2008 vorliegen. Alle Schulstationen haben mit ihren Schulen Kooperationsvereinbarungen
abgeschlossen, die die Zusammenarbeit noch besser regeln. Vorgesehen ist auch
eine jährliche Wirksam-keitsüberprüfung in Form eines Wirksamkeitsdialoges
unter Beteiligung der freien Träger, der Schulleitung, der Schulaufsicht und des
Jugendamtes. Die Finanzierung der sechs Schulstationen ist mit
Zuwendungsverträgen bis zum 31.12.2008 gesichert. Eine Umstellung der
Finanzierung auf Leistungsverträge sollte dann erfolgen. Erfreulicherweise hat der Träger Die Kappe e.V. an der
Kreativitätsgrundschule auch eine Schulstation eingerichtet. 2. Abschluss von Kooperationsvereinbarungen der
Regionalleiter mit den Grundschulen Auf der Grundlage des gemeinsamen Rundschreibens Nr. 1/2006
der Senatsverwaltung für Bildung, Wissenschaft und Forschung über die
gegenseitige Information und Zusammen-arbeit von Jugendämtern und Schulen
wurden durch die Regionalleiter mit allen Grundschulen
Kooperationsvereinbarungen abgeschlossen. Dieser Prozess wird durch eine Koordinierungsgruppe
bestehend aus Jugendamt, Schulamt und Schulaufsicht begleitet und ausgewertet. 3. Präventive Angebote der schulbezogenen Jugendsozialarbeit Mit der Umstrukturierung der Jugendarbeit im Bezirk ist es
auch gelungen, die ehemaligen Pazi-Projekte an Schulen mit Leistungsverträgen
über zwei Jahre zu finanzieren. Das Jugendamt hat damit auf die Probleme und Bedarfe an den
Sozialpädagogischen Förderzentren mit Förderschwerpunkt „Lernen“
reagiert. 3 Folgende Projekte werden finanziert: 1. Schule an der Malchower Aue Projekt: „SchulAnlauf über die
Brücke“ mit den Modulen Schulverweigererprojekt und Alternative
Lerngruppen Träger: FAN e.V. 2. Schule Am Breiten Luch Projekt: „ Schule ohne
Konflikte“ Träger: AHB gGmbH Beide Projekte können nur in Kooperation mit der Schule
erfolgreich arbeiten und haben durch die stabilere Finanzierung bessere
Bedingungen erhalten. Die Situation an beiden Schulen hat sich durch die Arbeit
der Projekte verändert. Pädagogen der Schule und die Sozialarbeiter der freien
Träger beraten sich und bringen ihre Sichtweisen und Erfahrungen ein. Die
Methoden der Jugendsozialarbeit und die Arbeit der Pädagogen ergänzen sich.
Eine Kooperation kann sich nur entwickeln, wenn ein Vertrauensverhältnis
entstanden ist. Das ist ein schwieriger und langwieriger Prozess, an dem an
beiden Schulen ernsthaft gearbeitet wird. In beiden Projekten wird sehr viel Wert darauf gelegt, die
Eltern mit einzubeziehen und ihre Erziehungskompetenzen zu stärken. Eine
gesellschaftliche Integration junger Menschen bedingt die Einbeziehung des
sozialen Umfeldes. 4. ESF-Programm an Haupt- und Sonderschulen Im Mai 2006 wurde an den 3 Lichtenberger Hauptschulen in
Vorgriff auf das in Aussicht gestellte ESF-Programm „Jugendsozialarbeit
an Berliner Hauptschulen“ durch den Bezirk begonnen, Schulsozialarbeit an
den Hauptschulen zu etablieren. Im Zusammenwirken ausgewählter freier Träger der Jugendhilfe,
den Hauptschulen, den Verwaltungen der Schule und des Jugendamtes wurden Formen
der Finanzierung, der Zielsetzung und der Zusammenarbeit beraten und
festgelegt. Seit September 2006 erfolgt die Finanzierung über
ESF-Mittel. Diese beinhalten reine Personalkosten für eine Sozialarbeiterstelle
pro Schule. Sachkosten sind nicht in den Mitteln beinhaltet. Die Finanzierung
ist längerfristig angelegt, muss jedoch jährlich beantragt werden. Als
Regiestelle ist vom Senat das SPI benannt. In Abweichung des ESF-Programms wurde in Lichtenberg ein
freier Träger beauftragt originär inhaltliche Aspekte der Berufsorientierung zu
gestalten, so dass die anderen Träger sich verstärkt auf Methoden der
Schulsozialarbeit konzentrieren können. Das Richtungsziel des Programms ist ein besser gelingender
Übergang von der Schule in das Ausbildungs- bzw. Berufsleben. Die Anzahl der
Abgangsschüler, welche in Ausbildung vermittelt werden und die Anzahl der
Schüler mit Schulabschluss soll erhöht werden. Dies wird auf der Grundlage
spezifischer Konzepte, welche Träger und Schule gemeinsam erarbeitet haben,
umgesetzt. Seit 01.02.2007 werden drei Sozialarbeiterstellen,
aufgeteilt auf 5 Schulen, für die Sonderschulen im Bezirk ebenfalls über
ESF-Mittel finanziert. Arbeitsschwerpunkte sind vorrangig die Bearbeitung der
Gewaltproblematik und Schuldistanz sowie berufsvor-bereitende Maßnahmen. Bislang wird von den am Programm Beteiligten die Arbeit der
freien Träger als unverzichtbar eingeschätzt. Vor dem Hintergrund der sich
verschärfenden Problemlagen an den genannten Schulen (Zunahme von Gewalt,
vermehrte Schuldistanz, Schulabbrüche, Zunahme psychosozialer Problemlagen bei
Schülern und Eltern, …) muss eigentlich eine Aufstockung der Mittel, der
Personal- wie auch der Sachkosten dringend empfohlen werden. 4 Bei zukünftigen Projekten muss es besser gelingen, diese
Projekte mit bestehenden Angeboten zu vernetzen. Dazu ist eine rechtzeitige
Information und Absprache zwischen dem Bezirksamt und der Senatsverwaltung
unter Einbeziehung der Schulleitungen erforderlich. 5. Berufswahlpass - Projekt "Im Bilde" Seit September 2007 gibt es im Bezirk Lichtenberg an drei
Hauptschulen, an den Sonderschulen am Breiten Luch und in der Victoriastadt
sowie an zwei Realschulen und einer Gesamtschule, den Berufswahlpass mit dem
Projekt "Im Bilde". Ziel dieses Projektes ist es, die Schüler der 8.
Klassen bei der Berufsorientierung zu unterstützen und den Übergang von der Schule in das
Ausbildungs- bzw. Berufsleben für die Schüler besser gelingend zu gestalten. In diesem Projekt wirken insgesamt neun freie Träger aus dem
Bezirk Lichtenberg mit. Um die o.g. Schulen gezielt bei der Arbeit mit dem
Berufswahlpass unterstützen zu können, wurde im Bezirk ein Lenkungsgremium
gebildet. Hier wurde durch die Agentur für Arbeit, die Senatsverwaltung für
Bildung, Wissenschaft und Forschung, das JobCenter und das Jugendamt ein
Konzept zur vertieften Berufsorientierung durch die Einführung und Bearbeitung
des Berufswahlpasses erarbeitet. Weiterhin wurde ein Trägerverbund gebildet,
der an den teilnehmenden Schulen durch Sozialpädagogen zurzeit über 300 Schüler
der 8. Klasse individuell und in Gruppenveranstaltungen unterstützt. Die
Schüler können bis zum Abschluss der 10. Klasse jeweils 50 Stunden im Jahr
Beratung in Anspruch nehmen. Der Trägerverbund wird durch einen Leitträger
geführt, der monatliche Arbeitstreffen der Träger, der Berufsberatung und des
Jugendamtes organisiert und ca. halbjährlich dem Lenkungsgremium Bericht über
den Stand der Aktivitäten mitteilt. Im Lenkungsgremium arbeitet seit Beginn des
Projektes im September 2007 der Wirtschaftskreis Hohenschönhausen-Lichtenberg mit.
Das Lenkungsgremium berät über evtl. ergänzende Maßnahmen und Abstimmungen der
Institutionen. 6. Schülerklubs Maßnahmen der schulbezogenen Jugendarbeit
nach § 11 SGB VIII Die Schülerklubs gehören in den Bereich der schulbezogenen
Jugendarbeit nach § 11 SGB VIII. Die Angebote der Schülerklubs sind freiwillig
und knüpfen an die Interessen junger Menschen an und werden von ihnen
mitbestimmt und mitgestaltet. Sie beziehen den Erlebnisbereich Schule ein und
tragen dazu bei, die Lebensräume Schule, Familie und Freizeit zueinander zu
öffnen und miteinander zu verbinden. Die vier Schülerklubs, die bisher über die Deutsche Kinder-
und Jugendstiftung finanziert wurden, erhalten seit 01.01.2008 durch
auftragsweise Bewirtschaftung ihre Zuwendungen über den Bezirk. Diese Schülerklubs befinden sich an folgenden Schulen: Träger 1. Schule im Grünen Kietz
für Kids e.V. 2. Feldmark-Schule Kietz
für Kids e.V. 3. Hermann-Gmeiner-Schule Kiezspinne
FAS e.V. 4. Alexander-Puschkin-Schule RAA Berlin e.V. II. Perspektiven Im ersten Erörterungsgespräch am 28.06.2007 zu den
Perspektiven der schulbezogenen Jugendsozialarbeit mit freien Trägern und der
Senatsschulverwaltung und auch in der gemeinsamen Veranstaltung zum Thema
„Strukturelle Verankerung der Zusammenarbeit 5 zwischen Jugend und Schule“ wurde deutlich, wie
wichtig eine gemeinsame Kooperation ist. Bei den o.g. Projekten gibt es eine
gute Zusammenarbeit. An einer gemeinsamen Zielsetzung von Schule und Jugendhilfe
muss stärker und intensiver gearbeitet werden. Das sollte sich dann auch in den
Schulprogrammen widerspiegeln. Jugendamt, Schulamt und Senatsschulverwaltung/Schulaufsicht
sind hierzu im ständigen Kontakt. Alle schulischen Einsatzorte sind mit der
Senatsschulverwaltung/Schulaufsicht
abgesprochen. Auftretende Problemlagen werden direkt und zeitnah
angesprochen und gemeinsam gelöst. Perspektivisch müssen Gespräche zwischen Jugendamt und
Schule fortgesetzt werden mit der Zielstellung, wie die gemeinsame
Steuerungsverantwortung der beiden Bereiche noch besser wahrgenommen werden
kann und welchen konkreten Beitrag hier das Bezirksamt leisten kann. Weiterhin sollte zukünftig die Integration der Schulen in die
Gemeinwesenarbeit stärker entwickelt werden. Hierbei ist es wichtig, dass sich die Schulen selbst als
einen Teil des Lebensraumes ihrer Schüler verstehen und bewusst stärker
die Kooperation zum Stadtteil suchen. Diese Kooperation sollte sich stärker zu
einem Nehmen und Geben entwickeln. Durch eine gemeinsame Steuerungsverantwortung kann dieser
Prozess noch stärker gefordert werden. Berlin, den Emmrich Räßler-Wolff Bezirksbürgermeisterin Bezirksstadtrat |
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