Drucksache - DS/1031/V  

 
 
Betreff: Ordnungsamt im Bezirksamt Lichtenberg
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BezirksamtBezirksamt
Verfasser:BzBmin 
Drucksache-Art:Vorlage zur KenntnisnahmeVorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
16.06.2004 
31. Sitzung in der V. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin vertagt   
18.08.2004 
32. Sitzung in der V. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin zur Kenntnis genommen   
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung

Sachverhalt
Anlagen:
Vorlage z. Ktn. BA PDF-Dokument

Das Bezirksamt bittet die Bezirksverordnetenversammlung umseitige Vorlage zur Kenntnis zu nehmen:

 

Das Bezirksamt bittet die BVV, Folgendes zur Kenntnis zu nehmen:

 

 

Siehe Anlage

 

 

 

 

 

Berlin, den

 

 

 

 

 

Emmrich

Bezirksbürgermeisterin

 

 

 

 

 

Anlage

 

 

Ausgangslage

Der RdB hat in seiner Sitzung am 22.04.2004 die Senatsvorlage Nr. 535/04 an den Ausschuss für Inneres und an den Ausschuss für Finanzen und Wirtschaft zur gemeinsamen Beratung überwiesen und zugleich beschlossen, dass gem. § 9 Abs.4 GO RdB das Votum dieser Ausschüsse als Stellungnahme des RdB gelten soll.

 

Am 11.5.2004 hat der Senat auf Vorlage von Innensenator Dr. Ehrhart Körting das Gesetz zur Errichtung bezirklicher Ordnungsämter (OÄErrG) zum 1.9.2004 beschlossen.

 

Grundsätzliche Aussagen im Senatsbeschluss:

1.      Errichtung der bezirklichen Ordnungsämter durch Verankerung und Aufgabenfestlegung im Bezirksverwaltungsgesetz

2.      Ausstattung der bezirklichen Ordnungsämter mit einem für den Bezirk Lichtenberg zunächst 22 Arbeitsgebiete umfassenden allgemeinen Ordnungsdienst

3.      Abschichtung von Zuständigkeiten für bestimmte Ordnungsaufgaben aus den Gebieten Gewerberecht und Verbraucherschutz auf die Bezirksämter

4.      Verlagerung der Zuständigkeit für die Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten im Bereich des ruhenden Verkehrs und deren Ahndung durch Verwarnungen auf die Bezirke. Die Bußgeldstelle verbleibt zentral beim Polizeipräsidenten in Berlin. Hierzu werden die bisher beim Polizeipräsidenten angesiedelten Polizeiangestellten (für Lichtenberg 11 Politessen) unter Beibehaltung ihrer Aufgaben und Befugnisse sowie die Einnahmen aus von diesen eingeleiteten Bußgeldverfahren auf die Bezirke abgeschichtet.

5.      Verlagerung der Zuständigkeit und nachfolgend Ressourcen für den überwiegenden Teil der straßenverkehrsbehördlichen Aufgabenstellungen (rd. 64 %), das bedeutet für den Bezirk Lichtenberg = 6 Stellen..

 

Änderung des Bezirksverwaltungsgesetzes:

§ 37

In einer Organisationseinheit “Ordnungsamt” werden insbesondere die Ordnungsaufgaben zusammengefasst, die die Sicherstellung der Ordnung im öffentlichen Raum betreffen.

Für Angelegenheiten, bei denen in der Regel ordnungsrechtliche Genehmigungen von mehreren Stellen eingeholt werden müssen, wird eine zentrale Anlauf- und Beratungsstelle eingerichtet, die die zügige Bearbeitung fördert und die Einhaltung der Bearbeitungsfristen überwacht. Die zentrale Anlauf- und Beratungsstelle kann mit der Beratungsstelle des Bürgeramtes verbunden werden.

 

 

 

 

 

Abgeschichteten Aufgaben

 

Ordnungsamt

Folgende abgeschichteten Aufgaben aus dem Masterdokument werden in die Zuständigkeit des Ordnungsamtes verlagert:

 

Lfd.-Nr. lt.

Masterdokument

Produkt

Produktbezeichnung

lt. PK Version 8.0

Leistung/Aufgabe

 

52

Überwachung des ruhenden Verkehrs/Parkraumüberwachung

 

78272

Verkehrsunfallbekämpfung

3170059 Verkehrsüberwachung (Kontrolle ruhender Verkehr)

 

 

 

3170056 Parkraumüberwachung in bewirtschafteten Gebieten (nicht alle Bezirke)

 

78275

Straßenverkehrsbehördliche Aufgaben

3170062 Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr (gegen Verstöße im straßenverkehrsbehördlichen Ausnahme- und Genehmigungsverfahren)

56

Sicherstellen von Sauberkeit im öffentlichen Raum

 

 

Neu

Produkt muss neu definiert werden

Sauberkeit auf dem Straßenland, ... in den Grünanlagen, Beseitigung illegaler Ablagerungen auf Straßenland und Erlass von Beseitungsverfügungen (Nr. 18 Abs. 3, 5, 6 und Nr. 15 Abs. 1 g ZustKat Ord)

60

Haus- und Nachbarschaftslärm

 

 

72804

Ordnungsaufgaben im Bereich Haus- und Nachbarschaftslärm

3166149 OWIG-Verfahren (Bekämpfung verhaltensbedingten Lärms; insbesondere im Haus- und Nachbarschaftsbereich)

71

Maßnahmen bei Gefahren, die von Tieren ausgehen

 

 

75484

Maßnahmen bei Gefahren, die von Tieren ausgehen

3168633 Überwachung der Einhaltung der Vorschriften der Hunde-VO und des Gesetzes zur Bekämpfung gefährlicher Hunde; Hundeverbot auf Spielplätzen etc.; Leinenpflicht; Plakettenzwang)

Empfehlung: Produkt für neu definieren!!

79

Überwachung der Rücknahmepflicht für Umverpackungen / Pfanderhebungspflicht für Einweggetränkeverpackungen

 

Neu

 Produkt muss neu definiert werden

Neue Aufgabe durch Gesetzübertragung (wenn nicht im Zusammenhang mit dem Betrieb einer Anlage).

85

Sonn- und Feiertagsschutz

 

 

68750

Sonn- und Feiertagsschutz

(Produkt SenInn)

Überprüfung der Feiertagsschutzverordnung vor Ort + Erteilung von Ausnahmegenehmigungen

 

76844

Gewerberechtliche Zulassungen

(Produkt Bezirk)

3168692 Genehmigung von Ausnahmen nach dem Arbeitszeitgesetz

Empfehlung: Produkt für  neu definieren!!

87

Kontrollaufgaben nach dem Jugendschutzgesetz/Jugendarbeitsschutzgesetz

 

78387

Allgemeine Kinder- und Jugendförderung

Der Fachbereich LuV Jugend bebucht bisher dieses bezirkliche Produkt

Empfehlung: Produkt für OrdA neu definieren!!

 

 

 

 

 

 

Untere Straßenverkehrsbehörde

Folgende abgeschichteten Aufgaben aus dem Masterdokument werden in die Zuständigkeit der unteren Straßenverkehrsbehörde / Tiefbauamt  verlagert:

 

Lfd.-Nr. lt.

Masterdokument

Produkt

Produktbezeichnung

lt. PK Version 8.0

Leistung/Aufgabe

 

6

76331

Widersprüche gegen Entscheidungen der Straßenverkehrsbehörde

alle Leistungen

7

76384

Straßenverkehrsbehördliche Maßnahmen

(Erlaubnisse, Ausnahmegenehmigungen ... nach der StVO)

einzelne Leistungen

8

76384

 

 Ausnahmegenehmigung vom Nacht-, Sonntags und Feiertagsparkverbot für Kfz über 7,5t und Kraftfahrzeuganhängern über 2t stadtweit sowie vom Parkverbot für Kraftfahrzeuganhänger ohne Zugfahrzeug über zwei Wochen, AG nach § 46 StVO vom Tatbestand § 12 Abs. 3a und 3b StVO

9

76384

 

Erlaubnisfreie Veranstaltungen (zum Beispiel ortsübliche Prozessionen, Laternenumzüge), § 29 StVO

10

76384

 

 Erlaubnisse für Veranstaltungen im untergeordneten Straßennetz und mit lediglich kommunaler Bedeutung/ Wirkung, § 29 StVO

11

76384

 

Sämtliche Veranstaltungen im Gehwegbereich ohne Auswirkungen auf den Fahrzeugverkehr, § 29 StVO

12

76384

 

Ausnahmegenehmigungen zum Herausstellen von Tischen und Stühlen vor Geschäftslokalen, § 46 StVO

13

76384

 

Ausnahmegenehmigung vom Verbot Tiere von Kraftfahrzeugen und andere Tiere als Hunde von Fahrrädern aus zu führen, AG nach § 46 StVO vom Tatbestand § 28 StVO insgesamt

14

76384

 

Ausnahmegenehmigung zur Mitnahme von Personen auf Ladeflächen, AG nach § 46 StVO vom Tatbestand § 21 Abs. 2 StVO

15

76384

 

Ausnahmegenehmigung, um in den durch Verkehrszeichen mit Zusatzzeichen dem Parken mit Bewohnerparkausweis oder mit Parkschein vorbehaltenen Zonen ohne Bewohnerparkausweis oder Parkschein zu parken, § 46 StVO

16

76384

 

Ausnahmegenehmigungen vom Verbot des Lautsprecherbetriebes, § 46 StVO

17

76384

 

Ausnahmegenehmigungen von der Benutzung von Straßen bzw. Straßenteilen, § 46 StVO

18

76384

 

Ausnahmegenehmigungen zur Parkerleichterung für außergewöhnlich Gehbehinderte und Blinde, § 46 StVO

19

76384

 

Bezirksbezogene Ausnahmegenehmigungen wie zur Lagerung von Materialien auf Gehwegen (auch Bauschutt), Aufstellen von Container und Miettoiletten, saisonalen Handel mit Weihnachtsbäumen, Maiengrün, Straßenschmuck u.ä., § 46 StVO

20

76384

 

Erlaubnisse und Ausnahmegenehmigungen im Rahmen von Dreharbeiten auf öffentlichem Straßenland, § 29 Abs. 2 iVm. § 46 StVO

22

76384

 

Stadtweites Anbieten von Waren und Leistungen, § 46 StVO

23

76384

 

Werbemaßnahmen der politischen Parteien sowie Propaganda bei Parlamentswahlen sowie Aufstellen von Info-Stände und Stelltafeln

24

76384

 

gem. Nr. 22 "SenStadt-Liste": Ausnahmegenehmigungen von den Tatbeständen der StVO mit stadtweiter/überregionaler Wirkungen oder von mehreren Tatbeständen der StVO, § 46 StVO

25

76384

 

gem. Nr. 23 "SenStadt-Liste": Ausnahmegenehmigungen vom Nacht-, Sonntags- und Feiertagsfahrverboten sowie Umetzung der Ferienreiseverordnung, § 46 StVO

26

76384

 

gem. Nr. 25 "SenStadt-Liste": Ausnahmegenehmigungen von der Benutzung gesperrter Straßen sowie der Bussonderfahrstreifen, § 46 StVO

27

76384

 

gem. Nr. 26 "SenStadt-Liste":Ausnahmegenehmigungen über das Anlegen von Sicherheitsgurten oder das Tragen von Schutzhelmen, § 46 StVO

28

76384

 

gem. Nr. 28 "SenStadt-Liste":Ausnahmegenehmigungen nach dem BImSchG, § 40 BImSchG iVm § 46 StVO

29

76392

Straßenverkehrsbehördliche Anordnungen

einzelne Leistungen

30

76392

 

Absicherung von Straßenschäden im untergeordneten Straßennetz, § 45 Abs. 1 Nr. 1 und Abs. 6 StVO

31

76392

 

Anordnung von Gefahrzeichen und Verkehrsbeschränkungen im untergeordneten Straßennetz, § 45 Abs. 1 StVO

32

76392

 

Anordnung von Grenzmarkierungen oder Sicherung von Einfahrten, abgesenkten Gehwegen, von Parkflächen, einschließlich Gehwegparken im untergeordneten Straßennetz, § 45 Abs. 1 StVO

33

76392

 

Ausweisung von Fußgängerzonen, § 45 Abs. 1b Nr. 3 StVO

34

76392

 

Ausweisung von Taxenständen, § 45 Abs. 1 StVO

35

76392

 

Einrichtung von Behindertenparkplätzen, § 45 Abs. 1b Nr.2 StVO

36

76392

 

Gewässerschutzmaßnahmen, § 45 Abs. 1 Nr. 4 StVO

37

76392

 

Anordnung von Haltestellen / ÖPNV Linienführung auch Länderübergreifend, § 45 Abs. 1 StVO

38

76392

 

Anordnung von Parkraumbewirtschaftungsgebieten einschließlich stadtweiter Koordination, § 45 Abs. 1b Nr. 2a StVO

39

76392

 

Anordnung von vorübergehenden Haltverboten für Lieferzwecke, Umzüge, Dreharbeiten  u.ä., § 45 Abs. 1 Nr. 1 StVO

40

76392

 

Baumaßnahmen im untergeordneten Straßennetz ohne Eingriff in das übergeordnete Straßennetz, § 45 Abs. 1 Nr. 1 und Abs. 6 StVO

41

76392

 

Baumaßnahmen im untergeordneten Straßennetz, die wegen der Dauer oder Ausdehnung zu erheblichen Verkehrsbeeinträchtigen ausschließlich im Nebennetz führen, § 45 Abs. 1 Nr. 1 und Abs. 6 StVO

42

76392

 

Bezirklich begrenzte Maßnahmen und Entscheidungen aus städtebaulichen Gründen im untergeordneten Straßennetz, § 45 Abs. 1b Nr. 5  StVO

43

76392

 

Maßnahmen und Verkehrsbeschränkungen aus Gründen des Arten- und Biotopschutzes, § 45 Abs. 1a Nr. 4a StVO

44

76392

 

Sonstige Maßnahmen im untergeordneten Straßennetz, auch mit bezirksübergreifender Wirkung, § 45 Abs. 1 StVO

45

76392

 

Verkehrsberuhigungsmaßnahmen im untergeordneten Straßennetz, § 45 Abs. 1b Nr. 3 und Abs. 1c StVO

46

76392

 

Verkehrsschauen im Rahmen des Aufgabengebiets, VwV zu § 45 Abs. 3 StVO

47

76392

 

gem. Nr. 5 "SenStadt-Liste": Überörtliche Radwegeführungen und Velorouten, § 45 Abs. 1 StVO

48

76392

 

gem. Nr. 7 "SenStadt-Liste": Ausweisung von Einbahnstraßen einschließlich gegenläufigem Radverkehr (bezieht sich nur auf das Nebennetz), § 45 Abs. 1 StVO

49

76392

 

gem. Nr. 12 "SenStadt-Liste": Sicherungsmaßnahmen im Zusammenhang mit Bahnübergängen, § 45 Abs. 1 StVO

50

76392

 

gem. Nr. 17 "SenStadt-Liste": Sonstige Maßnahmen im übergeordneten Straßennetz (z.B. Überholverbote, Fahrbahnmarkierungen, Höhen- und Gewichtsbeschränkungen, Gefahrzeichen, Abbiegeverbote, Regelungen des ruhenden Verkehrs)

51

76392

 

gem. Nr. 19 "SenStadt-Liste": Straßenverkehrliche Stellungnahmen und Gutachten (z.B. zu Bauplanungen, Unfallstatistiken, Verkehrserhebungen, Flächennutzungsplan, Bebauungsplänen, Widmungsrecht ...) - bezieht sich nur auf das Nebennetz -

53

76394

Grundsatzangelegenheiten und zentrale Aufgaben

alle Leistungen

55

76384

Straßenverkehrsbehördliche Maßnahmen

(Erlaubnisse, Ausnahmegenehmigungen ... nach der StVO)

Versagung/Genehmigung von Ausnahmegenehmigungen incl. Anschließender Verfahren (Widerspruch etc.) nach dem Grünanlagengesetz

58

77292

Straßenverkehr Stellungnahmen / Gutachten intern

alle Leistungen

59

77293

Straßenverkehr Stellungnahmen / Gutachten extern

alle Leistungen

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Bürgeramt

Folgende abgeschichteten Aufgaben aus dem Masterdokument werden in die Zuständigkeit des Bürgeramtes verlagert:

 

Lfd.-Nr. lt.

Masterdokument

Produkt

Produktbezeichnung

lt. PK Version 8.0

Leistung/Aufgabe

 

21

76384

Straßenverkehrsbehördliche Maßnahmen

(Erlaubnisse, Ausnahmegenehmigungen ... nach der StVO)

Erteilung, Ablehnung und Widerruf von Sonderparkberechtigungen für Bewohner (Bewohnerparkausweise), § 45 StVO

 

technisch und versicherungsrechtlich einwandfreier Kfz-Bestand

62

76925

Dezentraler Bürgerservice in Kfz-Zulassungsangelegenheiten

alle Leistungen

 

geeignete Fahrerlaubnis- und Konzessionsinhaber

 

65

76923

Ausstellung von internationalen Führerscheinen

66

77734

Führerscheinangelegenheiten - dezentraler Bürgerservice

alle Leistungen

 

 

Durch die vorgenannte Verlagerung von Zuständigkeiten direkter ordnungsrechtlicher Aufgaben in das Ordnungsamt, wie z. B. die Beseitigung akuter Störungen und Rechtsverletzungen im öffentlichen Raum bei gleichzeitiger Verlagerung von ordnungsrechtlichen Aufgaben mit präventivem Ansatz ins Fachamt wird dem Grundsatz der Abgrenzung zwischen Genehmigen und Ahnden nachgekommen.

 

 
 
 
 
Zuordnung des Ordnungsamtes 

 

Die Zuordnung des Ordnungsamtes innerhalb der Aufbauorganisation “Bezirksamt” ist durch den Senatsbeschluss nicht zwingend gleichlautend zu den anderen Bezirken vorgegeben.

 

Da es sich bei dem Ordnungsamt nicht mehr, wie ursprünglich vorgesehen, um ein Kern-LuV handelt, sondern nach der Formulierung des geänderten BezVG “In einer Organisationseinheit “Ordnungsamt” werden insbesondere die Ordnungsaufgaben zusammengefasst, die die Sicherstellung der Ordnung im öffentlichen Raum betreffen.”  einer bereits bestehenden Organisationseinheit zuordenbar ist, ergeben sich mehrere Möglichkeiten der Zuordnung; das Bezirksamt hat sich in seiner Sitzung am 18.05.2004 auf folgende Zuordnung verständigt:

 

Abt. Wirtschaft und Immobilien

Wie in einigen anderen Bezirken wird aufgrund der Aussagen im Senatsbeschluss “Abschichtung von Zuständigkeiten für bestimmte Ordnungsaufgaben aus den Gebieten Gewerberecht und Verbraucherschutz auf die Bezirksämter” eine Nähe zum Wirtschaftsamt als sinnvoll erachtet. Es bestehen ähnliche Strukturen in den Bezirksämtern Hamburgs (Wirtschafts-und Ordnungsamt), so das man von einer bereits erprobten Funktionalität ausgehen sollte. Das relativ kleine LUV Wirtschaft würde durch die zusätzlichen Aufgaben gestärkt.

 

Das Know-how verfahrenstechnischer Art (Vollzugsbeamte, OWIG-Verfahren) ist im Verbund des Wirtschafts- mit dem Ordnungsamt vorhanden , ebenso wie freie Ressourcen aufgrund absehbarer rückläufiger Fallzahlen wegen Deregulierungen im Wirtschaftsordnungsrecht bereits vorhanden sein dürften. Bereits jetzt werden als Service die OWIG-Verfahren für andere OE‘s (Jugendschutz) wahrgenommen.

 

Eine zentrale Auskunfts- und Beratungsstelle für ordnungsrechtliche Genehmigungsverfahren besteht bereits - die Genehmigungsverfahren dürften ohnehin überwiegend einen Bezug zu Gewerbebetrieben haben (Lebenssituation: Volksfeste, Biergärten etc.).

 

Vorschlag

Um den Anforderungen des Gesetzgebers, formuliert in der Einleitung sowie in der Begründung des Gesetzes zur Errichtung bezirklicher Ordnungsämter, vollauf gerecht werden zu können bedarf es eines Stufenplanes.

 

1. Stufe

Implementierung der unter “Abschichtung” genannten Aufgaben der unteren Straßenverkehrsbehörde einschl. der dafür vorgesehenen 6 Stellen für das BA Lichtenberg in das Tiefbauamt.

 

 

2. Stufe

Implementierung des Ordnungsamtes mit den unter “Abschichtung” genannten Aufgaben in das Wirtschaftsamt zu einem Amt mit der neuen Bezeichnung “Ordnungs- und Wirtschaftsamt”.

 

Ermittlung von Personalmitteln für bisher in anderen OE wahrgenommenen Aufgaben / Leistungen, welche ab 01.09.2004 im Ordnungs- und Wirtschaftsamt wahrgenommen werden sowie deren Umsetzung in das Ordnungs- und Wirtschaftsamt.

 

Die Bewertung der Stelle / der Stellen ist mit einer Bewertungsvermutung ( Vgr. IV a bzw. BesGr. A 12) zu versehen und nach Ablauf von 6 bzw. 12 Monaten mit einer BAK zu hinterlegen; gleiches gilt für eine mögliche Anhebung der Stelle der LuV Leitung.

 

3. Stufe

Erstellung von Angeboten (Service-Vereinbarungen) zur Aufgabenwahrnehmung der Bearbeitung von OWIG-Verfahren auch für andere OE.

 

Überlegungen der weiteren Zusammenführung von Aufgabengebieten bzw. Organisationseinheiten mit dem Ordnungsamt ab dem Jahr 2005 ff.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Mögliche Aufbauorganisation des Ordnungsamtes

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 


Ordnungswidrigkeiten /Eingriffe

Gewerbeangelegenheiten und sonstige Dienstleistungen

Allgemeine Ordnungsangelegenheiten

Außendienst

¨       Gewerbeüberwachung, Preisangaben - Überwachung

¨       Gewerbeeingriffe (Untersagungen, Versagungen, Widerrufe von Erlaubnissen, Auflagen u.a.)

¨       Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten nach:

-          Schwarzarbeiter- und Handwerksrecht

-          Gewerbe- ,Gaststätten- und Spielrecht

-          Rundfunkgebührenrecht, Sprengstoffrecht

-          Arbeitsschutzrecht, Textilkennz.– Recht, Sonn- und Feiertagsschutzrecht u.a.m.

-          Vorschriften zur Sicherstellung von Sauberkeit und Ordnung im öffentlichen Raum

¨       Unabkömmlichstellung Wehr- und Zivildienstpflichtiger

¨       Notfallvorsorge Ernährung, Energie, Wirtschaft  gem. Nr. 7 ZustKat AZG

¨       Gewerbebescheinigungen

¨       Erlaubnisse nach:

-          Gewerbe- und Gaststättenrecht

-          Milch- und Margarinerecht

-          Blindenwarenvertriebsrecht

-          (dem) Ingenieurgesetz

-          Ladenschluss (Abschichtung 2001)

-          Arbeitszeitgesetz (Abschichtung 2001)

-          Sonn- und Feiertagsschutz
(Abschichtung 2004)

-          (dem) Gesetz über Titel, Orden, Ehrenzeichen

¨       Märkte und Volksfeste, Messen, Ausstellungen, Großmärkte (Abschichtung 2004)

§         Schankanlagen (Abschichtung 2001)

§         Überwachung der gewerblichen Verwendung pyrot. Gegenstände -Großfeuerwerke- sowie des Lagerns in Verbindung mit offenen Verkaufsstellen (Abschichtung 2001) + sonstige O.-Aufgaben nach dem Sprengstoffgesetz (nichtgewerblicher Umgang/Verkehr mit Pyrotechnik sowie die gewerbliche Überlassung von Pyrotechnik an andere zum nichtgewerblichen Umgang (Abschichtung 2004 – Nr.19 /5/ ZustKatOrd

·         Verkehrsüberwachung (Kontrolle des ruhenden Verkehrs)

·         Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr (gegen Verstöße im straßenverkehrsrechtlichen Ausnahme- und Genehmigungsverfahren)

·         Sauberkeit auf öffentlichen Straßen und in Grünanlagen, Beseitigung illegaler Ablagerungen auf Straßenland und Erlass von Beseitigungsverfügungen

·         Überwachung der Einhaltung der Vorschriften der HundeVO und des Gesetzes zur Bekämpfung gefährlicher Hunde; Hundeverbot auf Spielplätzen etc., Leinenpflicht, Plakettenzwang

·          Haus- und Nachbarschaftslärm

¨       Überwachung der Getrennthaltung gewerblicher Siedlungsdabfälle...,der Rücknahmepflicht für Umverpackungen...und der Pfanderhebungspflicht für Einwegverpackungen (Abschichtung 2004)

·         Überwachung Sonn- und Feiertagsschutz

·         Kontrollaufgaben nach dem Jugend(+arbeits)schutzgesetz

 

 

 
 

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