Das
Bezirksamt bittet die BVV, Folgendes zur Kenntnis zu nehmen:
Siehe Anlage
Berlin,
den
Emmrich
Bezirksbürgermeisterin
Anlage
Ausgangslage
Der RdB hat in seiner Sitzung am 22.04.2004 die
Senatsvorlage Nr. 535/04 an den Ausschuss für Inneres und an den Ausschuss für
Finanzen und Wirtschaft zur gemeinsamen Beratung überwiesen und zugleich
beschlossen, dass gem. § 9 Abs.4 GO RdB das Votum dieser Ausschüsse als
Stellungnahme des RdB gelten soll.
Am
11.5.2004 hat der Senat auf Vorlage von Innensenator Dr. Ehrhart Körting das
Gesetz zur Errichtung bezirklicher Ordnungsämter (OÄErrG) zum 1.9.2004
beschlossen.
Grundsätzliche
Aussagen im Senatsbeschluss:
1.
Errichtung der
bezirklichen Ordnungsämter durch Verankerung und Aufgabenfestlegung im
Bezirksverwaltungsgesetz
2.
Ausstattung der
bezirklichen Ordnungsämter mit einem für den Bezirk Lichtenberg zunächst 22
Arbeitsgebiete umfassenden allgemeinen Ordnungsdienst
3.
Abschichtung von
Zuständigkeiten für bestimmte Ordnungsaufgaben aus den Gebieten Gewerberecht
und Verbraucherschutz auf die Bezirksämter
4.
Verlagerung der
Zuständigkeit für die Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten im Bereich des
ruhenden Verkehrs und deren Ahndung durch Verwarnungen auf die Bezirke. Die
Bußgeldstelle verbleibt zentral beim Polizeipräsidenten in Berlin. Hierzu
werden die bisher beim Polizeipräsidenten angesiedelten Polizeiangestellten
(für Lichtenberg 11 Politessen) unter Beibehaltung ihrer Aufgaben und
Befugnisse sowie die Einnahmen aus von diesen eingeleiteten Bußgeldverfahren
auf die Bezirke abgeschichtet.
5.
Verlagerung der
Zuständigkeit und nachfolgend Ressourcen für den überwiegenden Teil der
straßenverkehrsbehördlichen Aufgabenstellungen (rd. 64 %), das bedeutet für den
Bezirk Lichtenberg = 6 Stellen..
Änderung
des Bezirksverwaltungsgesetzes:
§
37
In
einer Organisationseinheit “Ordnungsamt” werden insbesondere die
Ordnungsaufgaben zusammengefasst, die die Sicherstellung der Ordnung im
öffentlichen Raum betreffen.
Für
Angelegenheiten, bei denen in der Regel ordnungsrechtliche Genehmigungen von
mehreren Stellen eingeholt werden müssen, wird eine zentrale Anlauf- und
Beratungsstelle eingerichtet, die die zügige Bearbeitung fördert und die
Einhaltung der Bearbeitungsfristen überwacht. Die zentrale Anlauf- und
Beratungsstelle kann mit der Beratungsstelle des Bürgeramtes verbunden werden.
Abgeschichteten Aufgaben
Ordnungsamt
Folgende abgeschichteten
Aufgaben aus dem Masterdokument werden in die Zuständigkeit des Ordnungsamtes
verlagert:
Lfd.-Nr.
lt.
Masterdokument
|
Produkt
|
Produktbezeichnung
lt.
PK Version 8.0
|
Leistung/Aufgabe
|
52
|
Überwachung des ruhenden
Verkehrs/Parkraumüberwachung
|
|
78272
|
Verkehrsunfallbekämpfung
|
3170059 Verkehrsüberwachung (Kontrolle
ruhender Verkehr)
|
|
|
|
3170056 Parkraumüberwachung in
bewirtschafteten Gebieten (nicht alle Bezirke)
|
|
78275
|
Straßenverkehrsbehördliche Aufgaben
|
3170062 Ordnungswidrigkeiten im
Straßenverkehr (gegen Verstöße im straßenverkehrsbehördlichen Ausnahme- und
Genehmigungsverfahren)
|
56
|
Sicherstellen von Sauberkeit im
öffentlichen Raum
|
|
|
Neu
|
Produkt muss neu definiert werden
|
Sauberkeit auf dem Straßenland, ... in den
Grünanlagen, Beseitigung illegaler Ablagerungen auf Straßenland und Erlass
von Beseitungsverfügungen (Nr. 18 Abs. 3, 5, 6 und Nr. 15 Abs. 1 g ZustKat
Ord)
|
60
|
Haus- und Nachbarschaftslärm
|
|
|
72804
|
Ordnungsaufgaben im Bereich Haus- und
Nachbarschaftslärm
|
3166149 OWIG-Verfahren (Bekämpfung
verhaltensbedingten Lärms; insbesondere im Haus- und Nachbarschaftsbereich)
|
71
|
Maßnahmen bei Gefahren, die von Tieren
ausgehen
|
|
|
75484
|
Maßnahmen bei Gefahren, die von Tieren
ausgehen
|
3168633 Überwachung der Einhaltung der
Vorschriften der Hunde-VO und des Gesetzes zur Bekämpfung gefährlicher Hunde;
Hundeverbot auf Spielplätzen etc.; Leinenpflicht; Plakettenzwang)
Empfehlung: Produkt für neu definieren!!
|
79
|
Überwachung der Rücknahmepflicht für
Umverpackungen / Pfanderhebungspflicht für Einweggetränkeverpackungen
|
|
Neu
|
Produkt muss neu definiert werden
|
Neue Aufgabe durch Gesetzübertragung (wenn
nicht im Zusammenhang mit dem Betrieb einer Anlage).
|
85
|
Sonn- und Feiertagsschutz
|
|
|
68750
|
Sonn- und Feiertagsschutz
(Produkt SenInn)
|
Überprüfung der Feiertagsschutzverordnung
vor Ort + Erteilung von Ausnahmegenehmigungen
|
|
76844
|
Gewerberechtliche Zulassungen
(Produkt Bezirk)
|
3168692 Genehmigung von Ausnahmen nach dem
Arbeitszeitgesetz
Empfehlung: Produkt für neu definieren!!
|
87
|
Kontrollaufgaben nach dem
Jugendschutzgesetz/Jugendarbeitsschutzgesetz
|
|
78387
|
Allgemeine Kinder- und Jugendförderung
|
Der Fachbereich LuV Jugend bebucht bisher
dieses bezirkliche Produkt
Empfehlung: Produkt für OrdA neu
definieren!!
|
Untere
Straßenverkehrsbehörde
Folgende
abgeschichteten Aufgaben aus dem Masterdokument werden in die Zuständigkeit der
unteren Straßenverkehrsbehörde / Tiefbauamt
verlagert:
Lfd.-Nr.
lt.
Masterdokument
|
Produkt
|
Produktbezeichnung
lt.
PK Version 8.0
|
Leistung/Aufgabe
|
6
|
76331
|
Widersprüche gegen Entscheidungen der
Straßenverkehrsbehörde
|
alle Leistungen
|
7
|
76384
|
Straßenverkehrsbehördliche Maßnahmen
(Erlaubnisse, Ausnahmegenehmigungen ...
nach der StVO)
|
einzelne Leistungen
|
8
|
76384
|
|
Ausnahmegenehmigung vom Nacht-, Sonntags und
Feiertagsparkverbot für Kfz über 7,5t und Kraftfahrzeuganhängern über 2t
stadtweit sowie vom Parkverbot für Kraftfahrzeuganhänger ohne Zugfahrzeug
über zwei Wochen, AG nach § 46 StVO vom Tatbestand § 12 Abs. 3a und 3b StVO
|
9
|
76384
|
|
Erlaubnisfreie Veranstaltungen (zum
Beispiel ortsübliche Prozessionen, Laternenumzüge), § 29 StVO
|
10
|
76384
|
|
Erlaubnisse für Veranstaltungen im
untergeordneten Straßennetz und mit lediglich kommunaler Bedeutung/ Wirkung,
§ 29 StVO
|
11
|
76384
|
|
Sämtliche Veranstaltungen im Gehwegbereich
ohne Auswirkungen auf den Fahrzeugverkehr, § 29 StVO
|
12
|
76384
|
|
Ausnahmegenehmigungen zum Herausstellen
von Tischen und Stühlen vor Geschäftslokalen, § 46 StVO
|
13
|
76384
|
|
Ausnahmegenehmigung vom Verbot Tiere von
Kraftfahrzeugen und andere Tiere als Hunde von Fahrrädern aus zu führen, AG
nach § 46 StVO vom Tatbestand § 28 StVO insgesamt
|
14
|
76384
|
|
Ausnahmegenehmigung zur Mitnahme von
Personen auf Ladeflächen, AG nach § 46 StVO vom Tatbestand § 21 Abs. 2 StVO
|
15
|
76384
|
|
Ausnahmegenehmigung, um in den durch
Verkehrszeichen mit Zusatzzeichen dem Parken mit Bewohnerparkausweis oder mit
Parkschein vorbehaltenen Zonen ohne Bewohnerparkausweis oder Parkschein zu
parken, § 46 StVO
|
16
|
76384
|
|
Ausnahmegenehmigungen vom Verbot des
Lautsprecherbetriebes, § 46 StVO
|
17
|
76384
|
|
Ausnahmegenehmigungen von der Benutzung
von Straßen bzw. Straßenteilen, § 46 StVO
|
18
|
76384
|
|
Ausnahmegenehmigungen zur
Parkerleichterung für außergewöhnlich Gehbehinderte und Blinde, § 46 StVO
|
19
|
76384
|
|
Bezirksbezogene Ausnahmegenehmigungen wie
zur Lagerung von Materialien auf Gehwegen (auch Bauschutt), Aufstellen von
Container und Miettoiletten, saisonalen Handel mit Weihnachtsbäumen,
Maiengrün, Straßenschmuck u.ä., § 46 StVO
|
20
|
76384
|
|
Erlaubnisse und Ausnahmegenehmigungen im
Rahmen von Dreharbeiten auf öffentlichem Straßenland, § 29 Abs. 2 iVm. § 46
StVO
|
22
|
76384
|
|
Stadtweites Anbieten von Waren und
Leistungen, § 46 StVO
|
23
|
76384
|
|
Werbemaßnahmen der politischen Parteien
sowie Propaganda bei Parlamentswahlen sowie Aufstellen von Info-Stände und
Stelltafeln
|
24
|
76384
|
|
gem. Nr. 22 "SenStadt-Liste":
Ausnahmegenehmigungen von den Tatbeständen der StVO mit stadtweiter/überregionaler
Wirkungen oder von mehreren Tatbeständen der StVO, § 46 StVO
|
25
|
76384
|
|
gem. Nr. 23 "SenStadt-Liste":
Ausnahmegenehmigungen vom Nacht-, Sonntags- und Feiertagsfahrverboten sowie
Umetzung der Ferienreiseverordnung, § 46 StVO
|
26
|
76384
|
|
gem. Nr. 25 "SenStadt-Liste":
Ausnahmegenehmigungen von der Benutzung gesperrter Straßen sowie der
Bussonderfahrstreifen, § 46 StVO
|
27
|
76384
|
|
gem. Nr. 26
"SenStadt-Liste":Ausnahmegenehmigungen über das Anlegen von
Sicherheitsgurten oder das Tragen von Schutzhelmen, § 46 StVO
|
28
|
76384
|
|
gem. Nr. 28
"SenStadt-Liste":Ausnahmegenehmigungen nach dem BImSchG, § 40
BImSchG iVm § 46 StVO
|
29
|
76392
|
Straßenverkehrsbehördliche Anordnungen
|
einzelne Leistungen
|
30
|
76392
|
|
Absicherung von Straßenschäden im
untergeordneten Straßennetz, § 45 Abs. 1 Nr. 1 und Abs. 6 StVO
|
31
|
76392
|
|
Anordnung von Gefahrzeichen und
Verkehrsbeschränkungen im untergeordneten Straßennetz, § 45 Abs. 1 StVO
|
32
|
76392
|
|
Anordnung von Grenzmarkierungen oder
Sicherung von Einfahrten, abgesenkten Gehwegen, von Parkflächen,
einschließlich Gehwegparken im untergeordneten Straßennetz, § 45 Abs. 1 StVO
|
33
|
76392
|
|
Ausweisung von Fußgängerzonen, § 45 Abs.
1b Nr. 3 StVO
|
34
|
76392
|
|
Ausweisung von Taxenständen, § 45 Abs. 1
StVO
|
35
|
76392
|
|
Einrichtung von Behindertenparkplätzen, §
45 Abs. 1b Nr.2 StVO
|
36
|
76392
|
|
Gewässerschutzmaßnahmen, § 45 Abs. 1 Nr. 4
StVO
|
37
|
76392
|
|
Anordnung von Haltestellen / ÖPNV
Linienführung auch Länderübergreifend, § 45 Abs. 1 StVO
|
38
|
76392
|
|
Anordnung von
Parkraumbewirtschaftungsgebieten einschließlich stadtweiter Koordination, §
45 Abs. 1b Nr. 2a StVO
|
39
|
76392
|
|
Anordnung von vorübergehenden Haltverboten
für Lieferzwecke, Umzüge, Dreharbeiten
u.ä., § 45 Abs. 1 Nr. 1 StVO
|
40
|
76392
|
|
Baumaßnahmen im untergeordneten
Straßennetz ohne Eingriff in das übergeordnete Straßennetz, § 45 Abs. 1 Nr. 1
und Abs. 6 StVO
|
41
|
76392
|
|
Baumaßnahmen im untergeordneten Straßennetz,
die wegen der Dauer oder Ausdehnung zu erheblichen Verkehrsbeeinträchtigen
ausschließlich im Nebennetz führen, § 45 Abs. 1 Nr. 1 und Abs. 6 StVO
|
42
|
76392
|
|
Bezirklich begrenzte Maßnahmen und
Entscheidungen aus städtebaulichen Gründen im untergeordneten Straßennetz, §
45 Abs. 1b Nr. 5 StVO
|
43
|
76392
|
|
Maßnahmen und Verkehrsbeschränkungen aus
Gründen des Arten- und Biotopschutzes, § 45 Abs. 1a Nr. 4a StVO
|
44
|
76392
|
|
Sonstige Maßnahmen im untergeordneten
Straßennetz, auch mit bezirksübergreifender Wirkung, § 45 Abs. 1 StVO
|
45
|
76392
|
|
Verkehrsberuhigungsmaßnahmen im
untergeordneten Straßennetz, § 45 Abs. 1b Nr. 3 und Abs. 1c StVO
|
46
|
76392
|
|
Verkehrsschauen im Rahmen des
Aufgabengebiets, VwV zu § 45 Abs. 3 StVO
|
47
|
76392
|
|
gem. Nr. 5 "SenStadt-Liste":
Überörtliche Radwegeführungen und Velorouten, § 45 Abs. 1 StVO
|
48
|
76392
|
|
gem. Nr. 7 "SenStadt-Liste":
Ausweisung von Einbahnstraßen einschließlich gegenläufigem Radverkehr
(bezieht sich nur auf das Nebennetz), § 45 Abs. 1 StVO
|
49
|
76392
|
|
gem. Nr. 12 "SenStadt-Liste":
Sicherungsmaßnahmen im Zusammenhang mit Bahnübergängen, § 45 Abs. 1 StVO
|
50
|
76392
|
|
gem. Nr. 17 "SenStadt-Liste":
Sonstige Maßnahmen im übergeordneten Straßennetz (z.B. Überholverbote,
Fahrbahnmarkierungen, Höhen- und Gewichtsbeschränkungen, Gefahrzeichen,
Abbiegeverbote, Regelungen des ruhenden Verkehrs)
|
51
|
76392
|
|
gem. Nr. 19 "SenStadt-Liste":
Straßenverkehrliche Stellungnahmen und Gutachten (z.B. zu Bauplanungen,
Unfallstatistiken, Verkehrserhebungen, Flächennutzungsplan, Bebauungsplänen,
Widmungsrecht ...) - bezieht sich nur auf das Nebennetz -
|
53
|
76394
|
Grundsatzangelegenheiten und zentrale
Aufgaben
|
alle Leistungen
|
55
|
76384
|
Straßenverkehrsbehördliche Maßnahmen
(Erlaubnisse, Ausnahmegenehmigungen ...
nach der StVO)
|
Versagung/Genehmigung von
Ausnahmegenehmigungen incl. Anschließender Verfahren (Widerspruch etc.) nach
dem Grünanlagengesetz
|
58
|
77292
|
Straßenverkehr Stellungnahmen / Gutachten
intern
|
alle Leistungen
|
59
|
77293
|
Straßenverkehr Stellungnahmen / Gutachten
extern
|
alle Leistungen
|
Bürgeramt
Folgende abgeschichteten
Aufgaben aus dem Masterdokument werden in die Zuständigkeit des Bürgeramtes
verlagert:
Lfd.-Nr.
lt.
Masterdokument
|
Produkt
|
Produktbezeichnung
lt.
PK Version 8.0
|
Leistung/Aufgabe
|
21
|
76384
|
Straßenverkehrsbehördliche Maßnahmen
(Erlaubnisse, Ausnahmegenehmigungen ...
nach der StVO)
|
Erteilung, Ablehnung und Widerruf von
Sonderparkberechtigungen für Bewohner (Bewohnerparkausweise), § 45 StVO
|
|
technisch
und versicherungsrechtlich einwandfreier Kfz-Bestand
|
62
|
76925
|
Dezentraler Bürgerservice in
Kfz-Zulassungsangelegenheiten
|
alle Leistungen
|
|
geeignete
Fahrerlaubnis- und Konzessionsinhaber
|
|
65
|
76923
|
Ausstellung von internationalen
Führerscheinen
|
66
|
77734
|
Führerscheinangelegenheiten - dezentraler
Bürgerservice
|
alle Leistungen
|
Durch die vorgenannte
Verlagerung von Zuständigkeiten direkter ordnungsrechtlicher Aufgaben in das
Ordnungsamt, wie z. B. die Beseitigung akuter Störungen und Rechtsverletzungen
im öffentlichen Raum bei gleichzeitiger Verlagerung von ordnungsrechtlichen
Aufgaben mit präventivem Ansatz ins Fachamt wird dem Grundsatz der Abgrenzung
zwischen Genehmigen und Ahnden nachgekommen.
Zuordnung des Ordnungsamtes
Die Zuordnung des
Ordnungsamtes innerhalb der Aufbauorganisation “Bezirksamt” ist durch den
Senatsbeschluss nicht zwingend gleichlautend zu den anderen Bezirken
vorgegeben.
Da es sich
bei dem Ordnungsamt nicht mehr, wie ursprünglich vorgesehen, um ein Kern-LuV
handelt, sondern nach der Formulierung des geänderten BezVG “In einer
Organisationseinheit “Ordnungsamt” werden insbesondere die Ordnungsaufgaben
zusammengefasst, die die Sicherstellung der Ordnung im öffentlichen Raum
betreffen.” einer bereits
bestehenden Organisationseinheit zuordenbar ist, ergeben sich mehrere
Möglichkeiten der Zuordnung; das Bezirksamt hat sich in seiner Sitzung am 18.05.2004
auf folgende Zuordnung verständigt:
Abt.
Wirtschaft und Immobilien
Wie in einigen anderen Bezirken wird aufgrund der Aussagen im
Senatsbeschluss “Abschichtung von Zuständigkeiten für bestimmte
Ordnungsaufgaben aus den Gebieten Gewerberecht und Verbraucherschutz auf die
Bezirksämter” eine Nähe zum Wirtschaftsamt als sinnvoll erachtet. Es bestehen
ähnliche Strukturen in den Bezirksämtern Hamburgs (Wirtschafts-und
Ordnungsamt), so das man von einer bereits erprobten Funktionalität ausgehen
sollte. Das relativ kleine LUV Wirtschaft würde durch die zusätzlichen Aufgaben
gestärkt.
Das
Know-how verfahrenstechnischer Art (Vollzugsbeamte, OWIG-Verfahren) ist im
Verbund des Wirtschafts- mit dem Ordnungsamt vorhanden , ebenso wie freie
Ressourcen aufgrund absehbarer rückläufiger Fallzahlen wegen Deregulierungen im
Wirtschaftsordnungsrecht bereits vorhanden sein dürften. Bereits jetzt werden
als Service die OWIG-Verfahren für andere OE‘s (Jugendschutz) wahrgenommen.
Eine
zentrale Auskunfts- und Beratungsstelle für ordnungsrechtliche
Genehmigungsverfahren besteht bereits - die Genehmigungsverfahren dürften
ohnehin überwiegend einen Bezug zu Gewerbebetrieben haben (Lebenssituation:
Volksfeste, Biergärten etc.).
Vorschlag
Um den Anforderungen des
Gesetzgebers, formuliert in der Einleitung sowie in der Begründung des Gesetzes
zur Errichtung bezirklicher Ordnungsämter, vollauf gerecht werden zu können
bedarf es eines Stufenplanes.
1. Stufe
Implementierung der unter
“Abschichtung” genannten Aufgaben der unteren Straßenverkehrsbehörde einschl.
der dafür vorgesehenen 6 Stellen für das BA Lichtenberg in das Tiefbauamt.
2. Stufe
Implementierung des
Ordnungsamtes mit den unter “Abschichtung” genannten Aufgaben in das
Wirtschaftsamt zu einem Amt mit der neuen Bezeichnung “Ordnungs- und
Wirtschaftsamt”.
Ermittlung von
Personalmitteln für bisher in anderen OE wahrgenommenen Aufgaben / Leistungen,
welche ab 01.09.2004 im Ordnungs- und Wirtschaftsamt wahrgenommen werden sowie
deren Umsetzung in das Ordnungs- und Wirtschaftsamt.
Die
Bewertung der Stelle / der Stellen ist mit einer Bewertungsvermutung ( Vgr. IV
a bzw. BesGr. A 12) zu versehen und nach Ablauf von 6 bzw. 12 Monaten mit einer
BAK zu hinterlegen; gleiches gilt für eine mögliche Anhebung der Stelle der LuV
Leitung.
3. Stufe
Erstellung
von Angeboten (Service-Vereinbarungen) zur Aufgabenwahrnehmung der Bearbeitung
von OWIG-Verfahren auch für andere OE.
Überlegungen
der weiteren Zusammenführung von Aufgabengebieten bzw. Organisationseinheiten
mit dem Ordnungsamt ab dem Jahr 2005 ff.
Mögliche
Aufbauorganisation des Ordnungsamtes
Ordnungswidrigkeiten /Eingriffe
|
Gewerbeangelegenheiten und sonstige Dienstleistungen
|
Allgemeine Ordnungsangelegenheiten
Außendienst
|
|
¨
Gewerbebescheinigungen
¨
Erlaubnisse
nach:
-
Gewerbe- und
Gaststättenrecht
-
Milch- und
Margarinerecht
-
Blindenwarenvertriebsrecht
-
(dem)
Ingenieurgesetz
-
Ladenschluss
(Abschichtung 2001)
-
Arbeitszeitgesetz
(Abschichtung 2001)
-
Sonn- und
Feiertagsschutz
(Abschichtung 2004)
-
(dem) Gesetz
über Titel, Orden, Ehrenzeichen
¨
Märkte und
Volksfeste, Messen, Ausstellungen, Großmärkte (Abschichtung 2004)
§
Schankanlagen
(Abschichtung 2001)
§
Überwachung
der gewerblichen Verwendung pyrot. Gegenstände -Großfeuerwerke- sowie des
Lagerns in Verbindung mit offenen Verkaufsstellen (Abschichtung 2001) +
sonstige O.-Aufgaben nach dem Sprengstoffgesetz (nichtgewerblicher
Umgang/Verkehr mit Pyrotechnik sowie die gewerbliche Überlassung von
Pyrotechnik an andere zum nichtgewerblichen Umgang (Abschichtung 2004 – Nr.19
/5/ ZustKatOrd
|
·
Verkehrsüberwachung
(Kontrolle des ruhenden Verkehrs)
·
Ordnungswidrigkeiten
im Straßenverkehr (gegen Verstöße im straßenverkehrsrechtlichen Ausnahme- und
Genehmigungsverfahren)
·
Sauberkeit auf
öffentlichen Straßen und in Grünanlagen, Beseitigung illegaler Ablagerungen
auf Straßenland und Erlass von Beseitigungsverfügungen
·
Überwachung
der Einhaltung der Vorschriften der HundeVO und des Gesetzes zur Bekämpfung
gefährlicher Hunde; Hundeverbot auf Spielplätzen etc., Leinenpflicht,
Plakettenzwang
·
Haus- und Nachbarschaftslärm
¨
Überwachung
der Getrennthaltung gewerblicher Siedlungsdabfälle...,der Rücknahmepflicht
für Umverpackungen...und der Pfanderhebungspflicht für Einwegverpackungen
(Abschichtung 2004)
·
Überwachung
Sonn- und Feiertagsschutz
·
Kontrollaufgaben
nach dem Jugend(+arbeits)schutzgesetz
|