Drucksache - DS/1027/V  

 
 
Betreff: Bebauungsplan XXII-6d: Ergebnis der Abwägung der vorgebrachten Anregungen im Rahmen der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange (TöB)
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BezirksamtBezirksamt
Verfasser:BzStRin StadtBzStRin Stadt,
Drucksache-Art:Vorlage zur KenntnisnahmeVorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
16.06.2004 
31. Sitzung in der V. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlagen:
Vorlage z. Ktn. BA PDF-Dokument

Das Bezirksamt bittet die BVV, Folgendes zur Kenntnis zu nehmen:

Das Bezirksamt bittet die BVV, Folgendes zur Kenntnis zu nehmen:

 

 

a)      Das Ergebnis der Abwägung der vorgebrachten Anregungen im Rahmen der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange (TöB) zum Bebauungsplan XXII-6d für den Abschnitt der ehemaligen Industriebahntrasse zwischen Degner- und Suermondtstrasse im Bezirk Lichtenberg, Ortsteil Hohenschönhausen.

 

b)      Die öffentliche Auslegung des Bebauungsplans XXII-6d für die Dauer eines Monats durchzuführen. Mit der Durchführung wird das Amt für Planen und Vermessen, Fachbereich Stadtplanung, beauftragt.

 

 

Begründung siehe Anlage 1

 

 

 

Berlin, den

 

 

 

 

 

 

Emmrich                                                             Lompscher

Bezirksbürgermeisterin                                      Bezirksstadträtin für Stadtentwicklung

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Anlage 1

 

BEZIRKSAMT  LICHTENBERG VON BERLIN

ABTEILUNG STADTENTWICKLUNG

 

BEBAUUNGSPLAN  XXII-6d

 

AUSWERTUNG DER BETEILIGUNG DER

TRÄGER ÖFFENTLICHER BELANGE

                                                                                     

 

Ziel/Zweck: Festsetzung einer öffentlichen Grünfläche

 

Mai 2004

 

Bebauungsplanverfahren XXII- 6 d

 

Auswertung der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange

 

Mit Schreiben vom 29.08.2003 wurden gemäß § 4 Abs. 1 und 2 des Baugesetzbuches (BauGB) 15 Träger öffentlicher Belange, zwei Nachbargemeinden, 16 Senats- und Bezirksamtsverwaltungen, der Ausschuss für Stadtentwicklung sowie die Deutsche Telekom AG um Stellungnahme zum Bebauungsplanentwurf gebeten. Es gingen 34 schriftliche Rückäußerungen ein. Diese Rückäußerungen beinhalten zum Teil Anregungen, die bei der Fortschreibung des Bebauungsplanentwurfes Berücksichtigung finden. Von 3 Trägern erfolgte keine Rückantwort.

 

In tabellarischer Form (Abschnitt A) sind die eingegangenen Rückäußerungen zum Vorent­wurf des Bebauungsplanes aufgeführt. Im Zuge der Prüfung der vorgebrachten Anregun­gen sind Auswertungsvorschläge erstellt worden (Abschnitt B). Die nachfolgende Auswer­tung be­rücksichtigt alle bis zum 05.02.2004 eingegange­nen Stellungnahmen.

 

 

(A)          Liste der beteiligten Träger öffentlicher Be­lange, Nachbargemeinden und Senats- und Bezirksamtsverwaltungen

 

lfd.

Nr.

Träger öffentlicher Belange

 

Rückäußerung vom:

Inhalt

der Rückäußerung

 

 

 

 

01

Berliner Feuerwehr

Serviceeinheit Bau und Grundstücke

13625 Berlin

 

23.09.2003

keine öffentlichen Belage berührt

02

GASAG Aktiengesellschaft /

10769 Berlin

 

10.09.2003

keine Anregungen –

Im Bereich der Suemondtstr. befindet sich die Niederdruckgasleitung DN 150, jedoch im öffentlichen Straßenland. Geplante gastechnische Maßnahmen sind derzeit nicht vorgesehen. nachfragen!

 

03

Berliner Stadtreinigungsbetriebe BSR

Ringbahnstraße 96

12103 Berlin

 

15.09.2003

bauliche oder Grundstücksinteressen werden nicht berührt.

 

04

Berliner Verkehrsbetriebe BVG

Zentrale Leitungsverwaltung

Trebbiner Straße 6

10963 Berlin

 

09.10.2003

Anregungen s. S. 5

05

Berliner Wasserbetriebe

Postfach 021098

10122 Berlin

 

30.09.2003

Anregungen s. S. 5

06

BEWAG Aktiengesellschaft / Grundstücke

Puschkinallee 52

12435 Berlin

 

16.09.2003

Die eingetragenen Kabelanlagen befinden sich im Gehweg außerhalb des Geltungsbereichs.

 

07

BEWAG Aktiengesellschaft / Wärme Berlin

Puschkinallee 52

12435 Berlin

 

22.09.2003

Anregungen s. S. 6

 

 

 

 

08

Deutsche Post Bauen GmbH / NL Berlin

Postfach 70 04 11

10324 Berlin

 

10.09.2003

keine Hinweise oder Äußerungen, da keine Belange berührt

09

Gemeinsame Landesplanungsabteilung GL 8

Berlin-Brandenburg

Postfach 60 07 52

14411 Potsdam

 

19.09.2003

Dem B-Plan stehen keine Ziele der Raumordnung entgegen.

Der Geltungsbereich ist im Landesentwicklungsplan für den engeren Verflechtungsraum Brandenburg-Berlin (LEPeV) als Siedlungsbereich ausgewiesen. Der B-Planentwurf entspricht

§ 16 Abs. 5 des Landesentwicklungsprogramms, wonach für eine ausgewogene Verteilung von bedarfsgerechten Grün- und Freiflächen zu sorgen ist.

 

10

Handwerkskammer Berlin

Blücherstraße 68

10961 Berlin

 

26.09.2003

keine Bedenken

11

Industrie- und Handelskammer zu Berlin

Fasanenstraße 85

10623 Berlin

 

15.09.2003

keine Bedenken

12

Landesamt für Arbeitsschutz, Gesundheitsschutz und technische Sicherheit Berlin

Alt-Friedrichsfelde 60

10315 Berlin

 

05.09.2003

keine Betroffenheit

13

Landesbetrieb für Informationstechnik

Berliner Straße 112 - 115

10713 Berlin

03.09.2003

keine Betroffenheit

 

 

 

14

Oberfinanzdirektion Berlin

Postfach 12 01 53

10591 Berlin

 

15.09.2003

keine Betroffenheit

15

Der Polizeipräsident in Berlin

Landespolizeiverwaltungsamt

Straßenverkehrsbehörde

Gothaer Straße 19

10823 Berlin

 

23.09.2003

keine verkehrlichen Bedenken

16

Regulierungsbehörde f. Telekommunikation u. Post

Fehrbelliner Platz 3

10707 Berlin

 

0604.0309.2003

-   Regulierungsbehörde ist kein Träger öffentlicher Belange

-   Auf Anfragen zum vorsorglichen Ausschließen von Richtfunkstörungen durch neue Bauwerke kann verzichtet werden.

Nachbargemeinden

 

 

 

17

Bezirksamt Pankow von Berlin

Postfach 730 113

13062 Berlin

 

29.09.2003

keine Bedenken

18

Amt Ahrensfelde / Blumberg

Dorfstraße 49

16356 Ahrensfelde

 

07.10.2003

keine Betroffenheit

 

 

 

Senatsverwaltungen

 

 

 

19

Senatsverwaltung für Finanzen

I D 32

Klosterstraße 59

10179 Berlin

 

02.10.2003

keine Bedenken bezüglich dinglicher Grundstücksgeschäfte

 

Die Stellungnahme der Haushaltsabteilung wird nachgeliefert.

 

20

Senatsverwaltung für Finanzen

I D 15

Klosterstraße 59

10179 Berlin

 

01.12.2003

Anregungen s. S. 6

21

Senatsverwaltung für Stadtentwicklung

I B

10173 Berlin

 

05.09.2003

keine Anregungen bezüglich

1.  Flächennutzungsplan

2.  Stadtentwicklungsplänen (außer Verkehr) und weiteren eigenen thematischen und teilräumlichen Entwicklungsplanungen

 

22

Senatsverwaltung für Stadtentwicklung

I E

10173 Berlin

 

12.09.2003

Anregungen s. S. 6

23

Senatsverwaltung für Stadtentwicklung

IV D

10702 Berlin

 

keine

Rückantwort

 

24

Senatsverwaltung für Stadtentwicklung

VII B

10173 Berlin

 

01.10.2003

Anregungen s. S. 7

25

Senatsverwaltung für Stadtentwicklung

VIII D

10173 Berlin

 

30.09.2003

keine Bedenken

26

Senatsverwaltung für Wirtschaft, Arbeit und Frauen

III C 35

10820 Berlin

 

17.09.2003

Anregung s. S. 7

27

Landesdenkmalamt Berlin

Altes Stadthaus, Klosterstraße 47

10179 Berlin

 

29.09.2003

denkmalpflegerische Belange nicht berührt

Bezirksamtsverwaltungen

 

 

 

28

BzBmin/PersFinKult

Personal- und Finanzservice

FB Haushalts- und Finanzmanagement

 

06.10.2003

Anregungen s. S. 7

29

Abteilung Wilmm

Wirtschaftsförderung / Immobilienservice

 

keine

Rückantwort

 

30

Abteilung JugBilSport

 

12.09.2003

keine Anregungen

31

Abteilung BüDSoz

 

03.09.2003

keine Anregungen

32

Abteilung UmGes

Amt für Umwelt und Natur

 

07.10.2003

05.02.2003 2004

Anregungen s. S. 8

Anregungen s. S. 9

 

 

 

 

 

 

 

33

Abteilung Stadtentwicklung

Amt für Planen und Vermessen, Vermessungsamt

 

09.09.2003

Anregungen s. S. 10

 

 

34

Abteilung Stadtentwicklung

Bau- und Wohnungsaufsichtsamt

 

19.09.2003

Anregungen s. S. 11

 

35

Abteilung Stadtentwicklung

Tiefbauamt

 

15.10.2003

(Posteingang)

z.Z. keine Planungen in diesem Gebiet

36

Ausschuss für Stadtentwicklung

 

keine

Rückantwort

 

 

Sonstige Beteiligte

 

 

 

37

Deutsche Telekom AG, T-Com

Postfach 229

14526 Stahnsdorf

10.03.2003

keine Anregungen

 

 

(B)       Abwägungsvorgang und Auswertung der einzelnen Stellungnahmen:

 

BVG (lfd. Nr. 4)

 

Kurzinhalt der Stellungnahme vom 09.10.03:

Im Bereich der Baumaßnahme befinden sich die in den beigefügten Lageplänen eingezeichneten Kabelanlagen/Erdungsanlagen der Bahnstromversorgung der Straßenbahn (Kabel im Baubereich außer Betrieb). Die entsprechende Höhenlage der Kabel ist zu sichern.

Wegen genauer Trassenbestimmung durch Kabelortung und/oder Sicherungsmaßnahmen wird um Abstimmung gebeten.

Im Bereich der Baumaßnahme wird keine Errichtung von Bahnstrom- und Signalanlagen sowie Anlagen der Licht- und Krafttechnik der Straßenbahn beabsichtigt.

Unter Einhaltung erforderlicher Rücksprachen mit den zuständigen Bereichsleitern bzw. Mitarbeitern, bestehen keine Einwände und es wird die Zustimmung erteilt.

 

Auswertung der Stellungnahme:

Das im Plan dargestellte Kabel befindet sich außerhalb des Geltungsbereichs.

Eine Planänderung ist nicht erforderlich.

 

Berliner Wasserbetriebe (lfd. Nr. 6)

 

Kurzinhalt der Stellungnahme vom 30.09.03:

In der geplanten öffentlichen Grünfläche befinden sich Kanäle der Berliner Wasserbetriebe, die leitungsrechtlich gesichert werden müssen. Der erforderliche Schutzstreifen wurde in rot dargestellt.

Diese Fläche darf nicht überbaut und auch nicht mit tiefwurzelnden bzw. besonders wertvollen Pflanzen besetzt werden. Außerdem müssen die vorhandenen Schächte im jederzeit mit Fahrzeugen bis 260 KN bei geeigneter Wegbefestigung, zugänglich sein.

Unter Berücksichtigung der o. g. Belange bestehen seitens der Berliner Wasserbetriebe keine Bedenken gegen den vorliegenden Bebauungsplanentwurf.

 

Auswertung der Stellungnahme:

Der Anregung wird nicht gefolgt.

 

Die Eintragung von Leitungsrechten auf öffentlichen Flächen ist nicht erforderlich, da der öffentliche Eigentümer bereit ist, eine zum Wohl der Allgemeinheit erforderliche Inanspruchnahme in geeigneter Form zu ermöglichen. 

 

 

Bewag – Wärme (lfd. Nr. 7)

 

Kurzinhalt der Stellungnahme vom 29.08.03:

In dem betreffenden Bereich sind Fernwärmeanlagen der Bewag vorhanden. Auszüge aus den Grobtrassenplänen liegen bei.

Es wird davon ausgegangen, dass bei eventuellen Tiefbauarbeiten die beauftragten Firmen die ordnungsgemäßen Planauslegeverfahren durchführen.

Ansonsten bestehen keine weiteren Einwände und Bedenken.

 

Auswertung der Stellungnahme:

Hinweise werden zur Kenntnis genommen. Eine Planänderung ist nicht erforderlich.

 

 

Senatsverwaltung für Finanzen I D 15 – Hauswirtschaftliche Aspekte (lfd. Nr. 20)

 

Kurzinhalt der Stellungnahme vom 01.12.03:

In Ergänzung zu dem Schreiben vom 2. Oktober 2003 (Stapl: darin wurden keine Bedenken geäußert) wird bezüglich der haushaltswirtschaftlichen Auswirkungen davon ausgegangen, dass die im B-Plan-Entwurf dargelegten finanziellen Auswirkungen vom Haushaltsbereich (Servicebereich Finanzen) des Bezirksamtes geprüft und ggf. bereits mit den relevanten Finanzierungsträgern abgestimmt wurden.

Es wird auf das 3. Haushaltswirtschaftsrundschreiben vom 31. Oktober 2003 verwiesen.

 

Auswertung der Stellungnahme:

Hinweise werden zur Kenntnis genommen.

Die Abteilung Finanzservice und das Amt für Umwelt und Natur haben sich in ihren Stellungnahmen (lfd. Nr. 28 und 32) zu den finanziellen Auswirkungen geäußert.

 

Eine Planänderung ist nicht erforderlich.

 

 

Senatsverwaltung für Stadtentwicklung – I E 124 (lfd. Nr. 22)

 

Kurzinhalt der Stellungnahme vom 12.09.03:

Gegen den vorliegenden B-Planentwurf bestehen aus landschaftsplanerischer Sicht keine Bedenken. Er entspricht den Zielen des Landschaftsprogramms sowie den Zielen des Landschaftsplanes “Obersee”. Bei der Finanzierung sollten Ausgleichs- und Ersatzmittel prioritär eingesetzt werden. (z.B. A+E aus den geplanten Verdichtungen des Sportforums)

 

Auswertung der Stellungnahme:

Über die Ausweisung der Fläche als Ausgleichsfläche wurde im B-Planverfahren 11-9 (Sportforum) bereits diskutiert. Es wurde festgestellt, dass für den Ankauf von Ausgleichsflächen keine finanziellen Mittel zur Verfügung stehen. Außerdem stellt sich die B-Planfläche größtenteils als Brachfläche mit Spontanvegetation dar, auf der gestaltende Maßnahmen keine ökologische Aufwertung bedeuten würden.

 

Eine Planänderung ist nicht erforderlich.

 

 

Senatsverwaltung für Stadtentwicklung / Verkehr – VII B 21 (lfd. Nr. 24)

 

Kurzinhalt der Stellungnahme vom 01.10.03:

Aus übergeordneter verkehrlicher Sicht sind keine Betroffenheiten auf das Straßenhauptnetz erkennbar.

Hinsichtlich der Ausbildung möglicher Wegeplanungen sollten diese auch als Radwegeverbindung nutzbar gestaltet werden.

 

Auswertung der Stellungnahme:

Bei den vorbereitenden Untersuchungen zum B-Plan wurde ein Gestaltungsvorschlag erarbeitet, der innerhalb der Grünverbindung auch einen Radweg vorsieht. Es ist davon auszugehen, dass auch bei einer weiterführenden Planung ein Radweg vorgesehen wird. Die Einteilung der Fläche ist jedoch nicht Gegenstand des B-Planverfahrens.

 

Eine Planänderung ist nicht erforderlich.

 

 

Senatsverwaltung für Wirtschaft, Arbeit und Frauen – III C 35 (lfd. Nr. 26)

 

Kurzinhalt der Stellungnahme vom 17.09.03:

Grundsätzlich keine Bedenken. Um jedoch auch bei dem derzeitigen Eigentümer der Flächen Verständnis für die Planung zu erlangen, sollte eine zügige Klärung der Finanzierung der Maßnahme angestrebt werden. 

 

Auswertung der Stellungnahme

Vom Finanzservice des Bezirksamtes wurden im April diesen Jahres Finanzmittel von 225.000 € für den Erwerb der Fläche gesperrt.

 

Eine Planänderung ist nicht erforderlich.

 

 

Finanzservice (lfd. Nr. 28)

 

Kurzinhalt der Stellungnahme vom 06.10.03:

Der geplante Erwerb eines Teils des Flurstücks 148 mit einer Größe von 8.451 m² und den damit verbundenen Grunderwerbsnebenkosten und Folgekosten für die Grünflächenpflege wird zur Kenntnis genommen.

Aufgrund der äußerst kritischen finanziellen Situation in Berlin wird auch längerfristig keine Entspannung der Haushaltslage erwartet. Es wird davon ausgegangen, dass die Notwendigkeit des bereits genannten Grunderwerbs diesbezüglich genauestens überprüft wurde.

Voraussetzung für eine Finanzierung ist eine anerkannte Dringlichkeit und daraufhin eine rechtzeitige Finanzplanung von den beteiligten OE (Organisationseinheiten).

Eine zusätzliche Finanzierungszusage ist damit nicht verbunden.

Darüber hinausgehende Angaben des vorliegenden Entwurfes werden durch den FB Haushalts- und Finanzmanagement nicht beurteilt.

Es wird davon ausgegangen, dass die Stellungnahme in der weiteren Arbeit entsprechende Berücksichtigung findet.

 

Auswertung der Stellungnahme:

In der Stellungnahme des Amtes für Umwelt und Natur vom 05.02.04 (lfd. Nr. 32) wird die gegenwärtige Haushaltslage beschrieben. In der Investitionsanmeldung für die Haushaltsjahre 2004 – 2008 ist der Ankauf der NEB-Fläche nicht enthalten.

Mittlerweile wurde das Thema “NEB” im Stadtentwicklungsausschuss und im Bezirksamt behandelt. Als Ergebnis wurde die Beibehaltung der geplanten Festsetzung als öffentliche Grünfläche festgelegt. Dem Stadtplanungsamt wurde vom Finanzservice mit Fax vom 28. April 2004 mitgeteilt, dass mit Zustimmung der Bürgermeisterin für den Ankauf der Fläche Mehrausgaben zugelassen werden mit einem Ausgleich bei der Investitionsmaßnahme “Neubau Gymnasium Ahrensfelder Chaussee”. Die Mittel in Höhe von 225.000 € wurden im Kapitel 37 33 / Titel 701 05 gesperrt.

 

 

Amt für Umwelt und Natur (lfd. Nr. 32)

 

Kurzinhalt der Stellungnahme vom 07.10.03:

 

1. Die geplante Festsetzung, den Teilabschnitt der ehemaligen Industriebahntrasse als öffentliche Grünanlage auszuweisen entspricht den Zielen des im Verfahren befindlichen Landschaftsplans XXII-L-5, Obersee/Orankesee.

 

2. Die notwendige Fläche für die Erschließung des im Hinterland der Degnerstraße 23 befindlichen Wohn- und Gewerbeobjektes muss aus der öffentlichen Grünanlage herausgenommen und als Erschließungsfläche festgesetzt werden. Eine Erschließung von Gebäuden über eine öffentliche Grünanlage ist entsprechend § 6 des Gesetzes zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung der öffentlichen Grün- und Erholungsanlagen (Grünanlagengesetz – GrünanlG) vom 24.11.1997 nicht möglich.

 

3. Das Grundstück Oberseestraße 89 A ist aus der öffentlichen Grünanlage herauszunehmen, wenn die Wohnnutzung erhalten bleibt. Sollte es Ziel sein, die Wohnnutzung aufzugeben, ist zu beachten, dass bei Übernahme der Grünfläche in das Fachvermögen des Amtes für Umwelt und Natur die Nutzung beendet und das Gebäude beseitigt sein muss.

Bei Übernahme der geplanten öffentlichen Grünanlage in das Fachvermögen des Amtes für Umwelt und Natur ist die Nutzung der dort befindlichen Garagen zu beenden. Die Weiterführung einer Garagennutzung entspricht nicht den Fachaufgaben des Amtes. Die Baukörper sind zu beseitigen. Die Übergabe der Flächen kann nur ohne Versiegelung erfolgen. Die gärtnerische Nutzung ist ebenfalls zu beenden und entsprechende Häuschen (Gartenhäuser, Schuppen etc.) zu beseitigen.

Die haushaltsmäßigen Auswirkungen belaufen sich auch über die notwendigen Betriebskosten (Straßenreinigungsgebühren und Pflichten zum Winterdienst).

 

Auswertung der Stellungnahme:

 

Zu 1. Wird zur Kenntnis genommen. Eine Planänderung ist nicht erforderlich.

 

Zu 2. Für den jeweiligen Eigentümer des Flurstücks 252 (Hinterland der Degenerstr. 23) ist im Grundbuch eine Grunddienstbarkeit (Geh-, Fahr- und Leitungsrecht) eingetragen. Zurzeit besteht diese aus einem ca. 3-4 m breiten betonierten Weg, der zur Erschließung des Wohn- und Gewerbegrundstücks dient. Dieser Weg müsste auch nach Festsetzung des B-Plans als Verkehrsfläche fungieren.

Bei den Verkaufsverhandlungen mit der NEB sollte eine Lösung dahingehend verfolgt werden, dass die Erschließungsfläche aus dem festzusetzenden Grundstück geteilt wird und entweder weiterhin im Eigentum der NEB verbleibt oder vom Eigentümer des Flurstücks 252 erworben wird.

 

Bei einer Teilung wird die Reduzierung des Geltungsbereichs des B-Plans erforderlich.

 

Zu 3. Das ehemalige Garagengrundstück Oberseestr. 86 / Sabinensteig 21, über das das Grundstück 89 A und die auf der Fläche der NEB befindlichen Garagen bisher erschlossen wurden, wurde von der TLG an einen Bauträger veräußert. Es liegt eine Baugenehmigung für Wohnungsbau vor, das Baugrundstück wurde beräumt, erste Baumaßnahmen durchgeführt. Eine Klärung über die Erschließung der noch auf der NEB-Trasse befindlichen Gebäude erfolgte nach unserer Kenntnis beim Grundstücksverkauf durch die TLG nicht. Im Wohnungsbauprojekt wurde die Erschließung nicht berücksichtigt. Für die Garagennutzer und die Nutzerin der Oberseestr. 89 A besteht zurzeit keine Zugangsmöglichkeit zu ihren Gebäuden.

Einige Garagenbesitzer und die Pächterin der Oberseestr. 89 A beabsichtigen, gegen den Eigentümer zu klagen, es kommt möglicherweise zu einem langwierigen Rechtsstreit. Ihr Pachtverhältnis endet im Sommer 2004. Über die vertraglichen Bindungen der anderen Pächter liegen uns keine Informationen vor.

Beim beabsichtigten Grundstückskauf durch das Land Berlin wird die Beräumung Gegen- stand der Verkaufsverhandlungen mit der NEB sein.

 

In der ergänzenden Stellungnahme des Amtes für Umwelt und Natur v. 05.02.04 (lfd. Nr. 32) ist eine Aussage über die laufenden Kosten enthalten.

 

Eine Planänderung ist nicht erforderlich.

 

 

Amt für Umwelt und Natur (lfd. Nr. 32, ergänzende Stellungnahme)

 

Kurzinhalt der Stellungnahme vom 05.02. 04:

 

Ergänzend zur Stellungnahme vom 07.10.2003 erfolgen Aussagen zu Erst- und Folgekosten (soweit abschätzbar) für die geplante öffentliche Grünanlage.

 

Einmalige Kosten

ca. 211.000 €     Grunderwerbskosten (von Stapl benannt)

ca.   11.600 €     Grunderwerbssteuer und Notarkosten

ca. 165.000 €     Herstellung der Grünanlage mit 3-4 m breitem Fuß- und Radweg, 500 m²

                          Spielfläche und einer extensiven Begrünung mit Baum- und Strauchgruppen

 

Eventuelle Entschädigungszahlungen und Abrisskosten für die Lauben und Gebäude sind derzeit nicht zu beziffern, da hierzu detaillierte Informationen zu den bestehenden vertraglichen Bindungen notwendig sind. So können evtl. nach dem Schuldrechtsanpassungsgesetz unkündbare Verträge existieren, die eine Realisierung der geplanten Grünfläche beeinflussen bzw. verzögern können.

 

 

Laufende Kosten

ca.   3.200 €       BSR-Gebühren

ca. 16.000 €       Pflege

 

Hinzuzurechnen ist die Grundstückssteuer, deren Höhe derzeit nicht bekannt ist.

 

Die einmaligen Kosten sind in der Investitionsplanung anzumelden. Auf Grund der angespannten Haushaltslage sind die Anmeldungen auf unabweisbare Einzelfälle beschränkt. Inwieweit die vorliegende Bauvoranfrage und die Veränderungssperre einen unabweisbaren Ankauf rechtfertigt, ist vom Bezirksamt zu prüfen.

Der B-Plan 6d wurde zu dem Zweck der Anlage einer Grünverbindung aufgestellt und dieses Ziel wurde vom Bezirksamt beschlossen. Die in der Bauvoranfrage geplante Erschließungsstraße mit Wegerecht wird einer Grünverbindung in keiner Weise gerecht. Es werden nicht nur vorhandene Biotope erheblich beeinträchtigt bzw. beseitigt, auch der Erholungswert ist sehr in Frage zu stellen. Die Auswirkungen für den Naturhaushalt sind sehr negativ zu bewerten. Somit widerspricht die geplante Bebauung dem Ziel des B-Plans 6d und ist im gemeinsamen Interesse zu verhindern. Die Anmeldung für die Haushaltsjahre 2004 – 2008 ist bereits erfolgt, die Flächen der Industriebahn sind darin nicht enthalten. Eine Nachmeldung ist vom Bezirksamt zu beschließen. Andernfalls ist eine Anmeldung vor 2009 nicht realistisch.

Die Fristen, innerhalb derer ein Ankauf der Fläche bzw. erste Verkaufsverhandlungen notwendig werden, um die beabsichtigte Bebauung zu verhindern, sind nicht bekannt. Sollte ein Ankauf über die Investitionsplanung innerhalb der gegebenen Frist nicht möglich sein, kann ein Kauf über Ausgleichsmittel versucht werden. In welcher Höhe solche Mittel in den nächsten Jahren zur Verfügung stehen, ist jedoch nicht bekannt.

 

Die laufenden Kosten werden im Haushalt Berücksichtigung finden.

 

Auswertung der Stellungnahme:

Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen. Sie unterstreichen die Notwendigkeit der Weiterführung der Planung.

Im April 2004 wurde zum Thema “Niederbarnimer Eisenbahntrasse” im Stadtentwicklungsausschuss festgelegt, dass die bisherige Planung weiter verfolgt werden soll. Auch im Bezirksamt wurde fachliches Interesse an der Festsetzung einer öffentlichen Grünanlage festgestellt. Dem Stadtplanungsamt wurde daraufhin vom Finanzservice mit Fax vom 28. April 2004 mitgeteilt, dass mit Zustimmung der Bürgermeisterin für den Ankauf der Fläche Mehrausgaben zugelassen werden mit einem Ausgleich bei der Investitionsmaßnahme “Neubau Gymnasium Ahrensfelder Chaussee”. Die Mittel in Höhe von 225.000 € wurden im Kapitel 37 33 / Titel 701 05 gesperrt.

 

Eine schnellstmögliche Beantragung der Mehrausgaben durch UmNat ist erforderlich, damit die Ankaufsverhandlungen zügig beginnen können. Innerhalb dieser Verhandlungen müssen auch die angesprochenen Probleme hinsichtlich der Beräumung geklärt werden.

 

Eine Planänderung ist nicht erforderlich.

 

 

Fachbereich Vermessung – Verm E 1 (lfd. Nr. 33)

 

Kurzinhalt der Stellungnahme vom 09.09.03:

 

·         Bebauungsplanentwurf

 

Geltungsbereichsgrenzen müssen auf festgestellten Grenzen liegen, sollte dies nicht möglich sein, bedarf es einer eindeutigen Bemaßung zu festgestellten Grenzen.

 

Sonstiges: Die Geltungsbereichsgrenzen für den Bebauungsplan verlaufen im Osten, Süden und Westen identisch mit den Flurstücksgrenzen des Flurstücks 148 der Flur 7. Lediglich für die Begrenzung im Norden und gleichzeitig Straßenbegrenzungslinie zur Suermondtstraße wurde die Gerade in Verbindung zwischen den Eckpunkten der Flurstücke 149 im Westen und 248 im Osten gewählt (Absprache zwischen Stapl und Verm am 11.03.2003). Unverständlich ist, warum die Darstellung hier im Gegensatz zum Lageplan zur Veränderungssperre XXII-6d/10 und zu unserer gelieferten Planunterlage einen abweichenden Verlauf zeigt.

Da die Straßenbegrenzungslinien in grün dargestellt sind, ist das Erscheinen der textlichen Festsetzung fraglich.

 

·         Planunterlage ist prüfbar

Sonstiges: Die Beschriftung der Flur- und Gemarkungsgrenzen fehlt. Östlich der Degnerstraße wurde die Flurstücksnummer 349 verstümmelt.

 

·         Layout:

Legende zum Entwurf und zur Planunterlage sind hier zur TÖB nur in gekürzter Form aufgeführt.

 

Sonstiges: Zur öffentlichen Auslegung: Format A1 entspr. “Handbuch”

 

·         Liegenschaftsrechtliche Prüfung:

Grenzuntersuchung liegt zurzeit noch nicht vor.

Hinweis:

-          Maßbezug nur auf festgestellte Grenzen mit einwandfreiem Katasternachweis!

-          Falls keine festgestellten Grenzen vorhanden sind, müssen Grenzfeststellungsverfahren durchgeführt werden

 

Im Verlauf des B-Planverfahrens sind Verfahren aufgrund des Vermessungsgesetzes (VermGBln) notwendig

-          Mögliche Verfahren bzw. Maßnahmen:

      Gemäß § 24 VermGBln

      Vermessungen zum Vollzug der Bauleitplanung

 

Auswertung der Stellungnahme:

Da das Vermessungsamt die weitere Bearbeitung des Planes übernimmt, werden die Hinweise, nachdem sie mit dem Stadtplanungsamt diskutiert wurden, in geeigneter Form berücksichtigt.

 

 

Bau- und Wohnungsaufsichtsamt - BWA (lfd. Nr. 34)

 

Kurzinhalt der Stellungnahme vom 19.09.03:

 

IV. 3. Veränderungssperre und Zurückweisung:

Bitte den zweiten Absatz ergänzen : .... und am 18.06.2003 die negative Bescheidung des Vorbescheidsantrages.

 

Sonstiges:

Die Bewohnerin des Hauses Oberseestraße 89A hat, wie erst jetzt bekannt wurde, in diesem Haus ihren Hauptwohnsitz. Die Zulässigkeit dieser Wohnnutzung wird außerhalb des B-Planverfahrens geklärt. Allerdings kann somit nicht von einer vergleichbaren kleingärtnerischen Nutzung ausgegangen werden, denn auch wenn die vorgenommene Nutzungsänderung nicht genehmigt werden würde, kann der eventuell zu erwartende Rechtsstreit Jahre in Anspruch nehmen. So lange müsse die Erreichbarkeit des Grundstückes gesichert werden.

 

Auswertung der Stellungnahme:

Den Anregungen wird teilweise gefolgt.

 

Der zweite Absatz unter Pkt. IV.3. wird ergänzt.

 

Zu Sonstiges:

Dem Stadtplanungsamt liegt für die Oberseestr. 89 A kein Antrag auf Umnutzung zu Wohnzwecken vor. Deshalb wird planungsrechtlich von einer kleingärtnerischen Nutzung ausgegangen. Eine Umnutzung kann auch künftig nicht genehmigt werden, da sie den Zielen der Planung entgegensteht. Die Erreichbarkeit erfolgte bisher über das Garagengrundstück der TLG, das vor kurzer Zeit veräußert wurde. Die Erschließung hätte im Zusammenhang mit dem Grundstücksverkauf geregelt werden müssen, was offensichtlich nicht geschehen ist.

Weitere Ausführungen dazu s. Stellungnahme des Amtes für Umwelt und Natur (lfd. Nr. 32).

 

Eine Planänderung ist nicht erforderlich.

 

 

 

Fazit:

 

In Auswertung der vorgebrachten Anregungen wird möglicherweise aufgrund der noch auf dem Trassengelände vorhandenen Nutzungen eine Reduzierung des Geltungsbereichs erforderlich.

Diese Nutzungen sind, wie z. B. Kleingärten, Lauben, Garagen, die Zufahrt zum Grundstück Degnerstr. 23 und ein angeblich zu Wohnzwecken genutzter Bungalow.

eine Reduzierung des Geltungsbereichs erforderlich. Anzutreffende Nutzungen sind z. B. Kleingärten mit den dazugehörigen Lauben, Garagen und ein angeblich zu Wohnzwecken genutzter Bungalow.

 

Ansonsten wird die Planung auf der Grundlage des Bebauungsplanentwurfs zur Beteiligung der Träger öffentlicher Belange weiter verfolgt.

 

 
 

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