Drucksache - DS/1023/V
Das Bezirksamt
bittet die BVV, Folgendes zur Kenntnis zu nehmen. Der Leiter der Abteilung Bürgerdienste und Soziales und der Leiter des LuV Wohnen haben in Umsetzung des Verwaltungsreform-Grundsätze-Gesetzes – VGG – die o. g. Zielvereinbarung (siehe Anlage) abgeschlossen und bitten die Bezirksverordnetenversammlung, diese in der beigefügten Fassung zur Kenntnis zu nehmen. Berlin, den Emmrich W.
Nünthel Bezirksbürgermeisterin Bezirksstadtrat Bezirksamt Lichtenberg von Berlin
Zielvereinbarung
Gem. § 2 VGG und der internen
Rahmenregelung vom 16. Januar 2001, BA-Beschluss Nr. 09/01, fortgeschrieben
durch BA-Beschluss Nr. 138/02 vom 02. Juli 2002
zwischen dem
Bezirksamt Lichtenberg
Bezirksstadtrat für Bürgerdienste und Soziales
Herrn Nünthel und dem Leiter des LuV Wohnen Herrn Hande Die Vereinbarung gilt für den
Leistungszeitraum 2004. ZielvereinbarungInhaltsverzeichnis1. Vorbemerkung................................................................................................... 3 2. Rechtliche
Grundlagen..................................................................................... 4 3. Leistungs- und
Handlungsziele......................................................................... 4-5 4. Interne Organisationsziele des LuV
Wohnen (Wohnungsamt, Wahlamt) einschl. Einzelziele des Personal- u.
Qualitätsmanagements..........................
5-6 5. Berichtswesen........................................................................................
7 6. Ressourcenbewirtschaftung............................................................................. 7 Zahlenwerk
Ressourcenbewirtschaftung:........................................................ Anlage 1 Wohnungsamt: 615 41- Wohngeld 615 63- Wohnberechtigungsscheine/
Selbstnutzung 615 65- Bescheinigung
für Eigentumsmaßnahmen und Bescheinigungen 650 29- Freistellungsbescheide/
Bescheide von Amtswegen 787 05- Kontrolle
und Durchsetzung der Wohnungsbindung Wahlamt: 606 73- Vorbereitung,
Organisation, Durchführung und Nachbereitung von Wahlen 606 78- Bürgerbegehren 631 27- Durchführung
der Briefwahl/ Briefabstimmungen 768 18- Wahl
der ehrenamtlichen Richter am Verwaltungsgericht und Oberverwaltungsgericht 768 19- Schöffenwahlen 783 71- Volksinitiative
und Volksbegehren 787 91- Allgemeine
und sonstige Leistungen Wahlamt 1.
Vorbemerkung Diese Zielvereinbarung wird auf Basis § 2 VGG und der internen Rahmenregelung vom 16. Januar 2001, BA-Beschluss Nr. 09/01, fortgeschrieben durch BA-Beschluss Nr. 138/02 vom 02. Juli 2002 abgeschlossen. Sie regelt nach Maßgabe des Verwaltungsreform-Grundsätze-Gesetz (VGG) die Grundlagen, Ziele, Zielüberwachung sowie die beiderseitigen Aufgaben, Kompetenzen und Pflichten der Zusammenarbeit im Jahre 2004. Die Regelung der Dienst- und
Fachaufsicht des Bezirksamtes Lichtenberg von Berlin und der Status des
Bezirkswahlamtes gegenüber dem Landeswahlleiter bleiben hiervon unberührt. Die Beteiligten sind durch diese
Zielvereinbarung angehalten, sich besonders für die Belange der Bürger
einzusetzen. Es besteht die gemeinsame Auffassung, dass das LuV Wohnen
aufgabenbedingt - nicht zuletzt durch Umfang und Intensität seine
Bürgerkontakte in den Bereichen Wohngeld, Wohnberechtigungsscheine, Wahlamt und
Service - einen positiven Beitrag für das Bild und das Ansehen der öffentlichen
Verwaltung in Lichtenberg von Berlin leistet. Diese Zielvereinbarung wird unter
Beachtung der dezentralen Fach- und Ressourcenverantwortung des LuV Wohnen und
unter Beachtung der politischen Verantwortung des Bezirksamtes sowie der
Bezirksamtsmitglieder geschlossen. Sie konzentriert sich dabei auf die
strategischen und operativen Ziele und bestimmt die Erfolgsindikatoren zur
Messung der Zielerreichung. Zur Erreichung werden die erforderlichen
Servicevereinbarungen abgeschlossen. Das LuV Wohnen hat im Sinne von § 2
VGG folgende Aufbauorganisation:
Zum 30.09.2004 erfolgt eine Überprüfung der Zielvereinbarung und eine Anpassung an einen eventuell veränderten Bedarf der Bürger bzw. an rechtliche sowie bezirksinterne Veränderungen. 2.
Rechtliche Grundlagen Im LuV Wohnen werden vor allem folgende Rechtsgrundlagen angewandt: 2.1. Wohnungsamt: ·
LHO ·
WoGG ·
WoFG ·
WoBindG ·
BelBindG ·
2.
ZwVbVO ·
OwiG ·
SGB
I und X ·
VwVfG ·
VwGO ·
MikroVerfRL Bei Veränderungen gesetzlicher Bedingungen in Zusammenhang mit dem Hartz-Papier, erfolgt unverzüglich die Fortschreibung dieser Zielvereinbarung. 2.2. Wahlamt: ·
Wahlrecht-
EuWG, EuWO, BWG, LWG, LWO ·
Statistikgesetz ·
Meldegesetz ·
GGO ·
Datenschutzgesetz ·
Gerichtsverfassungsgesetz ·
VwGO ·
Verfassung
von Berlin ·
Gesetz
über die Volksinitiative, Volksbegehren und Volksentscheid ·
Landesabstimmungsordnung ·
Bezirksverwaltungsgesetz 3.
Leistungs- und Handlungsziele 3.1.Kundenorientierung im Service
3.2.Internet
3.3.Produkte/ Leistungen
Anmerkung zu den Bearbeitungszeiten
der Wohngeldanträge: Die Bearbeitungsdauer ist nicht uneingeschränkt durch die Sachbearbeiter beeinflussbar. Ursachen der Verzögerungen: ·
Die
abschließende Bearbeitung eines Wohngeldantrages ist erst nach Vorlage aller
Unterlagen (Nachreichungen) möglich. ·
Des
Weiteren erfolgt monatlich nur eine Zahlungsanweisung (Bescheidlauf) für
Wohngeld im Verfahren DIWO/ INWO in Zuständigkeit des Senats. 4. Interne Organisationsziele des LuV
Wohnen (Wohnungsamt, Wahlamt) einschl. Einzelziele des Personal- u. Qualitätsmanagements 4.1.Qualitätsmanagement
4.2.Personalmanagement Die Integration des Wahlamtes in das LuV Wohnen erfolgt mit der Zielstellung: Kosten werden durch zweckmäßige Arbeitsorganisation bei Arbeitsspitzen im Wahlamt, durch zeitweilige Einbeziehung der Sachbearbeiter WBS und Wohngeld insbesondere bei der Briefwahl abgefedert. Eine personelle Vorhaltung für Jahre ohne Wahlen wird dadurch nicht erforderlich. Wiederkehrende Aufgaben von erheblicher Bedeutung wie personelle Ausstattung der Wahlen, bestimmen der Wahllokale und Briefwahlen, sind personenbezogen in den Geschäftsverteilungsplan festzuschreiben. Aufgaben wie Zulassungs- und Unterschriftsprüfungen sind bedarfsgerecht und zweckmäßig an die Mitarbeiter des LuV Wohnen zu verteilen. Das setzt voraus, die entsprechenden IuK-Zugriffe zur Prüfung von Unterschriften und ähnlichem den ausgewählten Mitarbeitern des LuV Wohnen zu übertragen und die Zuständigkeiten dabei dem realen Bedarf anzupassen. Das zeitweilige Personal in Jahren der Wahl wird durch arbeitsorganisatorische Änderungen (Nutzung der PC-Technik, INWO) aus dem LuV Wohnen freigesetzt. Das umfasst: 1 Stelle Wahlamtsleiter 1 Stelle Geschäftsstelle Wahlen 2 Stellen Sachbearbeitung Der Zeitraum wird durch den Terminplan für die jeweiligen
Wahlen des Landes Berlin bestimmt. Der Tarifabschluss zum 01.08.2003 führt zu einer Reduzierung
des verfügbaren Arbeitszeitfonds, bei Angestellten von mindestens 8 % (=
wöchentlichen 3,2 h). Das betrifft 31 Angestellte, d. h. wöchentlich insgesamt
99,2 h. Somit entsteht pro Woche ein Fehlvolumen von mindestens 99,2 Stunden.
Da sich die Fallzahlen keinesfalls verringern, wird zur Sicherung der
Leistungsfähigkeit und Gewährleistung kurzer Bearbeitungszeiten eine weitere
pauschale Personalreduzierung ausgeschlossen. Die Auflagen zur Personalreduzierung durch Einführung INWO entsprechend dem Beschluss des Hauptausschusses gilt bei Umsetzung o. g. Leistungen als realisiert.
4.3.Arbeitszeit
4.4.Sonstiges Im Katastrophenfall wird durch das LuV Wohnen die organisatorische Leitung der “Impfstelle 9” gestellt. Alle Dienstkräfte des LuV‘s werden als Mitarbeiter eingesetzt. Jährlich sind Arbeitsschutz- und Brandschutzkontrollgänge durchzuführen. Im Ergebnis sind erforderliche Maßnahmen einzuleiten und entsprechende Belehrungen durchzuführen. 5.
Berichtswesen Quartalsweise erfolgt eine Berichterstattung nach Aufforderung durch den Auftraggeber. Dabei bilden die Produktberichte die Basis. Bei Abweichungen der Produktkosten um mehr als 10 % (im Minus) vom Median sind Vorschläge zur Gegensteuerung zu erbringen. 6.
Ressourcenbewirtschaftung Haushaltszuweisung: Produkte des LuV Wohnen, die den
Median positiv bestimmen, werden von pauschalen Haushaltskürzungen
einschließlich Personal ausgenommen. Mittel, die durch Produktkosten
unterhalb des Medians erwirtschaftet wurden und somit eine Mehrzuweisung
bewirken, bleiben bei nachgewiesenem Bedarf dem LuV Wohnen erhalten. Das in der Anlage 1 beigefügte
Zahlenwerk “Ressourcenbewirtschaftung” ist jeweils aktuell fortzuschreiben. Berlin, Lichtenberg, den ,
,2004 ___________________________ ___________________________ Für den Auftraggeber: Für
den Auftragnehmer: Bezirksamt Lichtenberg von Berlin LuV Wohnen, vertreten durch vertreten durch den Bezirksstadtrat Wohn AL Zahlenwerk Ressourcenbewirtschaftung Wohnungsamt
Wahlamt
Teilbudget Personalkosten 2.134.000 EUR Teilbudget Sonstige Personalkosten (u. a. Honorare,
Ausbildungsvergütungen, Beihilfen o. ä.) 30.800 EUR Budget Personalkosten gesamt 2.164.800 EUR Budget Sachkosten (A-Teil) 140.800 EUR Budget Transferkosten (Z- und
T-Teil)
14.597.200 EUR Einnahmen insgesamt 7.417.200 EUR Ausgaben insgesamt
16.902.800 EUR Budget insgesamt 9.485.600 EUR Nachrichtlich: Bauinvestitionen 0,00
EUR Bauliche Unterhaltung (519 00) 0,00
EUR Einnahmen in EURWahlamt
Wohnungsamt
Ausgaben in EURWahlamt
Wohnungsamt
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