Drucksache - DS/1002/V
Die
Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen: Die BVV
fordert die Bezirksbürgermeisterin auf sich an ihre vor nunmehr über 12 Monaten
geäußerte Erklärung zu halten und noch vor der Sommerpause den Vorsitz des
Vereins für ambulante Versorgung Hohenschönhausen e.V. aufzugeben oder ihr Amt
als Bezirksbürgermeisterin niederzulegen. Begründung: Es ist ein
Ehrenkodex in der BVV Lichtenberg sich an Entscheidungen und Willensbildung
über finanzielle Zuwendungen oder ähnliche Tatbestände an Vereine bzw. freie
Träger, deren Vorstandsmitglied oder Mitarbeiter man ist, nicht zu beteiligen.
Da die Bezirksbürgermeisterin als zuständige Dezernentin für Finanzen im Bezirk
sich einer solchen Befangenheit grundsätzlich nicht entziehen kann, sollte sie
auf keinen Fall Vorstandstätigkeiten bei Vereinen oder Verbänden annehmen, die
aus dem Lichtenberger Bezirkshaushalt Zuwendungen erahren oder in sonstigen
Abhängigkeiten zum Bezirksamt stehen. Die
unvereinbare Konstellation des Vorsitzes des Vereins für ambulante Versorgung
Hohenschönhausen e.V. und dem Amt der Bezirksbürgermeisterin wurde deshalb vor
nunmehr über zwölf Monaten öffentlich kritisiert. Der drohende Interessenkonflikt
führte letztendlich dazu, dass die Bezirksbürgermeisterin öffentlich erklärte,
dass sie vom Amt des Vereinsvorsitzes zurücktreten wird. Lediglich die Suche
nach einem Nachfolger sollte noch geregelt werden. Nach den
vergangenen Monaten kann von einem ernsthaften Bemühen seitens der
Bürgermeisterin bezüglich der Vermeidung von möglichen Interessenkonflikten
nicht ausgegangen werden. Es scheint lediglich der Eindruck vermittelt worden
zu sein die Problematik zu klären. Jedoch scheint sie davon ausgegangen zu
sein, dass die öffentliche Kritik vergessen wird. Begründung der
Dringlichkeit: Die
Dringlichkeit ergibt sich aus der erneuten öffentlichen Diskussion über eine
mögliche Befangenheit der Bürgermeisterin in bezug auf ihren Vorsitz beim
Verein für ambulante Versorgung. Das nicht eingelöste Versprechen der
Bezirksbürgermeisterin beschädigt ihr Amt und das Bezirksamt in seiner
Gesamtheit. Daher ist nach über zwölf Monaten Handlungsunfähigkeit seitens der
Bezirksbürgermeisterin dringendes Handelns erforderlich. |
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