Drucksache - DS/1002/V  

 
 
Betreff: Was ist das Wort der Bezirksbürgermeisterin wert?
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:SPD, CDU, BVO FDPSPD, CDU, BVO FDP
Verfasser:Rico Apitz, Stefan SchleifApitz, Rico
Drucksache-Art:DringlichkeitsantragDringlichkeitsantrag
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
19.05.2004 
30. Sitzung in der V. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin in der BVV abgelehnt   

Sachverhalt
Anlagen:
Dringlichkeitsantrag SPD, CDU, BVO FDP PDF-Dokument

Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:

Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:

 

Die BVV fordert die Bezirksbürgermeisterin auf sich an ihre vor nunmehr über 12 Monaten geäußerte Erklärung zu halten und noch vor der Sommerpause den Vorsitz des Vereins für ambulante Versorgung Hohenschönhausen e.V. aufzugeben oder ihr Amt als Bezirksbürgermeisterin niederzulegen.

 

Begründung:

Es ist ein Ehrenkodex in der BVV Lichtenberg sich an Entscheidungen und Willensbildung über finanzielle Zuwendungen oder ähnliche Tatbestände an Vereine bzw. freie Träger, deren Vorstandsmitglied oder Mitarbeiter man ist, nicht zu beteiligen. Da die Bezirksbürgermeisterin als zuständige Dezernentin für Finanzen im Bezirk sich einer solchen Befangenheit grundsätzlich nicht entziehen kann, sollte sie auf keinen Fall Vorstandstätigkeiten bei Vereinen oder Verbänden annehmen, die aus dem Lichtenberger Bezirkshaushalt Zuwendungen erahren oder in sonstigen Abhängigkeiten zum Bezirksamt stehen.

Die unvereinbare Konstellation des Vorsitzes des Vereins für ambulante Versorgung Hohenschönhausen e.V. und dem Amt der Bezirksbürgermeisterin wurde deshalb vor nunmehr über zwölf Monaten öffentlich kritisiert. Der drohende Interessenkonflikt führte letztendlich dazu, dass die Bezirksbürgermeisterin öffentlich erklärte, dass sie vom Amt des Vereinsvorsitzes zurücktreten wird. Lediglich die Suche nach einem Nachfolger sollte noch geregelt werden.

Nach den vergangenen Monaten kann von einem ernsthaften Bemühen seitens der Bürgermeisterin bezüglich der Vermeidung von möglichen Interessenkonflikten nicht ausgegangen werden. Es scheint lediglich der Eindruck vermittelt worden zu sein die Problematik zu klären. Jedoch scheint sie davon ausgegangen zu sein, dass die öffentliche Kritik vergessen wird.

 

Begründung der Dringlichkeit:

Die Dringlichkeit ergibt sich aus der erneuten öffentlichen Diskussion über eine mögliche Befangenheit der Bürgermeisterin in bezug auf ihren Vorsitz beim Verein für ambulante Versorgung. Das nicht eingelöste Versprechen der Bezirksbürgermeisterin beschädigt ihr Amt und das Bezirksamt in seiner Gesamtheit. Daher ist nach über zwölf Monaten Handlungsunfähigkeit seitens der Bezirksbürgermeisterin dringendes Handelns erforderlich.

 
 

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