Drucksache - DS/0992/V
Das Bezirksamt wird gebeten den Senat und den Rundfunkrat Berlin-Brandenburg zu ersuchen, sich für die Aufrechterhaltung der generellen Befreiung Behinderter von den Rundfunkgebühren einzusetzen. Das Bezirksamt bittet die BVV, Folgendes zur Kenntnis zu
nehmen: Das Bezirksamt hat mit Schreiben vom 08.07.2004 gegenüber
der Senatsverwaltung für Gesundheit, Soziales und Verbraucherschutz und dem
Rundfunkrat Berlin-Brandenburg ersucht, die bisherige Regelung einer generellen
Befreiung behinderter Menschen von den Rundfunkgebühren aufrecht zu erhalten. Von der Senatsverwaltung wurde uns im Ergebnis unseres
Anliegens in einem Antwortschreiben vom 09.08.2004 mitgeteilt, dass von den
Staats- und Senatskanzleien der Länder derzeitig eine Änderung des
Rundfunkgebührenstaatsvertrages (RGebStV) vorbereitet wird. Der Entwurf dazu
enthält im § 6 Nr. 7 und 8 RGebStV wieder die unveränderte Befreiungsregelungen
für Menschen mit Behinderungen. Auch die Empfänger von Pflegegeld nach
landesgesetzlichen Vorschriften sollen weiterhin von der Rundfunkgebühr befreit
werden. Diese Änderung soll im Frühjahr 2005 in Kraft treten. Dazu
bedarf es allerdings im Vorfeld der Zustimmung aller 16 beteiligten Länder. Der laufende Prozess wird vom Landesbeauftragten für
Behinderte und der Senatsverwaltung für Gesundheit, Soziales und
Verbraucherschutz auf der Fachebene begleitet, um sozial unzumutbare Änderungen
zu verhindern. Berlin, den
Emmrich W.
Nünthel Bezirksbürgermeisterin Bezirksstadtrat |
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