Drucksache - DS/0992/V  

 
 
Betreff: Aufrechterhaltung der generellen Befreiung von Rundfunkgebühren für Behinderte
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion Die Linke.PDSBezirksamt
  BzStR BüDSoz,
Drucksache-Art:DringlichkeitsantragVorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
19.05.2004 
30. Sitzung in der V. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
18.08.2004 
32. Sitzung in der V. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin mit Zwischenbericht zur Kenntnis genommen   
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
20.10.2004 
34. Sitzung in der V. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlagen:
Dringlichkeitsantrag PDS PDF-Dokument
Vorlage z. Ktn. BA (Zwb.) PDF-Dokument
Vorlage z. Ktn. BA (Abb.) PDF-Dokument

Das Bezirksamt wurde gebeten den Senat und den Rundfunkrat Berlin-Brandenburg zu ersuchen, sich für die Aufrechterhaltung der generellen Befreiung Behinderter von den Rundfunkgebühren einzusetzen

Das Bezirksamt wird gebeten den Senat und den Rundfunkrat Berlin-Brandenburg zu ersuchen, sich für die Aufrechterhaltung der generellen Befreiung Behinderter von den Rundfunkgebühren einzusetzen.

 

Das Bezirksamt bittet die BVV, Folgendes zur Kenntnis zu nehmen:

 

Das Bezirksamt hat mit Schreiben vom 08.07.2004 gegenüber der Senatsverwaltung für Gesundheit, Soziales und Verbraucherschutz und dem Rundfunkrat Berlin-Brandenburg ersucht, die bisherige Regelung einer generellen Befreiung behinderter Menschen von den Rundfunkgebühren aufrecht zu erhalten.

 

Von der Senatsverwaltung wurde uns im Ergebnis unseres Anliegens in einem Antwortschreiben vom 09.08.2004 mitgeteilt, dass von den Staats- und Senatskanzleien der Länder derzeitig eine Änderung des Rundfunkgebührenstaatsvertrages (RGebStV) vorbereitet wird. Der Entwurf dazu enthält im § 6 Nr. 7 und 8 RGebStV wieder die unveränderte Befreiungsregelungen für Menschen mit Behinderungen. Auch die Empfänger von Pflegegeld nach landesgesetzlichen Vorschriften sollen weiterhin von der Rundfunkgebühr befreit werden.

Diese Änderung soll im Frühjahr 2005 in Kraft treten. Dazu bedarf es allerdings im Vorfeld der Zustimmung aller 16 beteiligten Länder.

Der laufende Prozess wird vom Landesbeauftragten für Behinderte und der Senatsverwaltung für Gesundheit, Soziales und Verbraucherschutz auf der Fachebene begleitet, um sozial unzumutbare Änderungen zu verhindern.

 

 

Berlin, den

 

 

 

 

 

 

                                   

Emmrich                                                        W. Nünthel

Bezirksbürgermeisterin                                 Bezirksstadtrat

 

 
 

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