Drucksache - DS/0958/V  

 
 
Betreff: Lesekarten für Sozialhilfeberechtigte
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion SPDBezirksamt
  BzStR BüDSoz,
Drucksache-Art:Antrag zur BeschlussfassungVorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
19.05.2004 
30. Sitzung in der V. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin mit Änderungen in der BVV beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
18.08.2004 
32. Sitzung in der V. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlagen:
Antrag SPD PDF-Dokument
Vorlage z. Ktn. BA (Abb.) PDF-Dokument

Das Bezirksamt wurde ersucht Sozialhilfeberechtigten künftig im Sozialamt unaufgefordert eine kostenlose Lesekarte für die öffentlichen Bibliotheken anzubieten und zu prüfen, ob auf Wunsch die Anmeldung für den Bibliotheksausweis und seine Ausgabe direkt

Das Bezirksamt wurde ersucht Sozialhilfeberechtigten künftig im Sozialamt unaufgefordert eine kostenlose Lesekarte für die öffentlichen Bibliotheken anzubieten und zu prüfen, ob auf Wunsch die Anmeldung für den Bibliotheksausweis und seine Ausgabe direkt im Sozialamt vorgenommen werden kann.

 

Das Bezirksamt bittet die BVV Folgendes zur Kenntnis zu nehmen:

 

Dem Anliegen der BVV, künftig Sozialhilfeberechtigten im Sozialamt kostenlose Lesekarten für die öffentlichen Bibliotheken anzubieten und auf Wunsch der Hilfeempfänger die Anmeldung für den Bibliotheksausweis und seine Ausgabe direkt im Sozialamt vorzunehmen, kann in der von der BVV vorgeschlagenen Form nicht gefolgt werden. Blanko-Benutzerausweise zu vergeben ist aus fachlicher Sicht und aus technischen und wirtschaftlichen Gründen nicht empfehlenswert. Es wird folgende Verfahrensweise angewandt:

 

Sozialhilfeempfänger werden ab September 2004 von den Mitarbeitern des Sozialamtes auf die Möglichkeiten und die persönlichen Vorzüge der Bibliotheksbenutzung aufmerksam gemacht. Dazu wird das Bibliotheksamt Informationsmaterial bereitstellen.

 

Sozialhilfeempfänger erhalten einen Gutschein, der die bisher notwendige Offenlegung seiner Bedürftigkeit ersetzt und in jeder Lichtenberger Bibliothek zur Eröffnung eines Bibliothekskontos eingelöst werden kann. Gutschein und Informationsmaterial, welche vom Bibliotheksamt derzeitig entworfen werden, sollen ansprechend gestaltet sein und helfen, Hemmschwellen abzubauen. Das Bibliothekskonto wird in der Bibliothek eingerichtet. Mit dem Anmeldegespräch in der Bibliothek erfährt der Leser die berlinweit einheitlich geltenden Nutzungsbedingungen und erhält ggf. notwendige Hilfe beim Ausfüllen des Anmeldeformulars, mit dessen Unterzeichnung der Bibliotheksbenutzer einen privatrechtlichen Vertrag eingeht. Der neue Leser erhält sofort den Benutzerausweis für das personengebundene Bibliothekskonto und wird mit den Angeboten der Bibliothek vertraut gemacht. Ein Anmeldegespräch in den Bibliotheken geht auf die persönlichen Belange des Besuchers ein und sollte im Interesse der BürgerInnen in der Bibliothek geführt werden. Das kundenorientierte Anmeldegespräch ist eine wichtige Voraussetzung für die konfliktfreie Bibliotheksbenutzung.

 

Auch bereits angemeldete sozialhilfeempfangende Bibliotheksbenutzer sollen den Gutschein erhalten, um die Bibliotheksbenutzung auf die veränderten persönlichen Bedingungen einstellen zu können, wobei das bestehende Bibliothekskonto bestehen bleibt.

 

Berlin, den

 

 

 

 

Emmrich                                                                     W. Nünthel

Bezirksbürgermeisterin                                              Bezirksstadtrat

 

 

 
 

Legende

Ausschuss Tagesordnung Drucksache
Bezirksparlament Aktenmappe Drucksachenlebenslauf
Fraktion Niederschrift Beschlüsse
Kommunalpolitiker Auszug Realisierung
   Anwesenheit Kleine Anfragen