Drucksache - DS/0958/V
Das Bezirksamt wurde ersucht Sozialhilfeberechtigten künftig im Sozialamt unaufgefordert eine kostenlose Lesekarte für die öffentlichen Bibliotheken anzubieten und zu prüfen, ob auf Wunsch die Anmeldung für den Bibliotheksausweis und seine Ausgabe direkt im Sozialamt vorgenommen werden kann. Das
Bezirksamt bittet die BVV Folgendes zur Kenntnis zu nehmen: Dem Anliegen der BVV, künftig Sozialhilfeberechtigten im Sozialamt kostenlose Lesekarten für die öffentlichen Bibliotheken anzubieten und auf Wunsch der Hilfeempfänger die Anmeldung für den Bibliotheksausweis und seine Ausgabe direkt im Sozialamt vorzunehmen, kann in der von der BVV vorgeschlagenen Form nicht gefolgt werden. Blanko-Benutzerausweise zu vergeben ist aus fachlicher Sicht und aus technischen und wirtschaftlichen Gründen nicht empfehlenswert. Es wird folgende Verfahrensweise angewandt: Sozialhilfeempfänger werden ab September 2004 von den
Mitarbeitern des Sozialamtes auf die Möglichkeiten und die persönlichen Vorzüge
der Bibliotheksbenutzung aufmerksam gemacht. Dazu wird das Bibliotheksamt
Informationsmaterial bereitstellen. Sozialhilfeempfänger erhalten einen Gutschein, der die
bisher notwendige Offenlegung seiner Bedürftigkeit ersetzt und in jeder
Lichtenberger Bibliothek zur Eröffnung eines Bibliothekskontos eingelöst werden
kann. Gutschein und Informationsmaterial, welche vom Bibliotheksamt derzeitig
entworfen werden, sollen ansprechend gestaltet sein und helfen, Hemmschwellen
abzubauen. Das Bibliothekskonto wird in der Bibliothek eingerichtet. Mit dem
Anmeldegespräch in der Bibliothek erfährt der Leser die berlinweit einheitlich
geltenden Nutzungsbedingungen und erhält ggf. notwendige Hilfe beim Ausfüllen
des Anmeldeformulars, mit dessen Unterzeichnung der Bibliotheksbenutzer einen
privatrechtlichen Vertrag eingeht. Der neue Leser erhält sofort den
Benutzerausweis für das personengebundene Bibliothekskonto und wird mit den
Angeboten der Bibliothek vertraut gemacht. Ein Anmeldegespräch in den
Bibliotheken geht auf die persönlichen Belange des Besuchers ein und sollte im
Interesse der BürgerInnen in der Bibliothek geführt werden. Das
kundenorientierte Anmeldegespräch ist eine wichtige Voraussetzung für die
konfliktfreie Bibliotheksbenutzung. Auch bereits angemeldete sozialhilfeempfangende
Bibliotheksbenutzer sollen den Gutschein erhalten, um die Bibliotheksbenutzung
auf die veränderten persönlichen Bedingungen einstellen zu können, wobei das
bestehende Bibliothekskonto bestehen bleibt. Berlin, den Emmrich W.
Nünthel Bezirksbürgermeisterin Bezirksstadtrat |
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