Drucksache - DS/0953/V  

 
 
Betreff: Lichtenberg-Gymnasium
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion CDUBezirksamt
  BzStR JugBilSport,
Drucksache-Art:DringlichkeitsantragDringliche Vorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
21.04.2004 
29. Sitzung in der V. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin mit Änderungen in der BVV beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
19.05.2004 
30. Sitzung in der V. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlagen:
Dringlichkeitsantrag CDU PDF-Dokument
Dringl. Vorlage z. Ktn. BA (Abb.) PDF-Dokument

Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:

 

Die Bezirksverordnetenversammlung hat in der 22. Sitzung am 21.04.2004 beschlossen:

 

Das Bezirksamt wird ersucht bis zur BVV-Sitzung im Mai 2004 der BVV darzustellen, ob die Einrichtung zweier 7. Klassen am Lichtenberg-Gymnasium im kommenden Schuljahr 2004/2005 ermöglicht werden kann, ohne dass auf Grund dessen Standortkonsequenzen für andere Oberschulen im Bezirk entstehen.

 

 

Das Bezirksamt bittet die BVV, Folgendes zur Kenntnis zu nehmen:

 

 

1.      Schülerzahlentwicklung und Anmeldeergebnisse für das Schuljahr 2004/05

 

Die Anmeldungen der 7. Klassen an Lichtenberger Oberschulen haben nach Anmeldeschluss insgesamt folgenden Sachstand ergeben:

 

1.1.            Anzahl der aus den 6. Klassen der Lichtenberger Grundschulen in die 7. Klassen übergehenden Schüler/innen

 

Übergänger aus den 6. Klassen

  • 2004/05    =  1.366

 

  • 2005/06    =  1.274 (Prognose)
  • 2006/07    =  1.298 (Prognose)

 

Anmeldungen an den Lichtenberger Oberschulen für 2004/05 insgesamt:

      1.392 Schüler/innen

 

1.2.            Anmeldestand für alle Lichtenberger Oberschulen 2004/05 und

Vergleich mit den Anmeldungen 2001/02, 2002/03 und 2003/04  s. Anlage 1

 

1.3.      Schulwahlverhalten bezogen auf die einzelnen Schularten                 s. Anlage 2

 

Die aus den Anlagen ersichtlichen Entwicklungen verdeutlichen

 

-          einen weiterhin stetigen Rückgang der Anmeldezahlen im gesamten Oberschulbereich ggü. den Vorjahren und stabiler Verbleib der Schüler/innen der 6. Klassen im Bezirk sowie

-          ein stabiles Nachfrageverhalten zur Wahl der Schulart im Oberschulbereich.

 

2.             Rahmenbedingungen

 

Für die Einrichtung von 7. Klassen sind folgende wesentliche Rahmenbedingungen zu berücksichtigen:

 

-     BA-Beschluss 116/03 –Schulentwicklungsplan (SEP) 2003-2007-  vom 05.06.2003.

-          Schulgesetz für Berlin vom 26.01.2004, besonders § 17 Abs. 5, § 56 Abs. 5

-          Richtlinien für die Lehrerstundenzumessung und die Organisation der Berliner Schule ab Schuljahr 2003/04, besonders Pkt. 1.1.5

 

Das Aufnahmeverfahren ist weiterhin geregelt durch:

-          Rundschreiben II Nr. 87/2003 Sen BJS, Übergang von der Grundschule zur Oberschule

-          Schreiben Sen BJS vom 15.12.2003 zur Einrichtung der ersten, fünften und siebten Klas­sen sowie der elften Klassen in Aufbauform

-          Rundschreiben Nr.41/2003 Amt für Schule, Bildung und Sport Lichtenberg einschließlich Ergänzung vom 26.02.2004 zum Übergang von der Grund- zur Oberschule einschließlich Terminleiste und Schreiben an die Eltern der 6. Klassen der Lichtenberger Grundschulen vom 26.02.2004

 

Für die Einrichtung von 7. Klassen an den Gymnasien soll die Dreizügigkeit nicht unterschritten werden. Über Ausnahmen entscheidet die Schulaufsichtsbehörde (§17, Abs. 5 Schulgesetz).

Die Klassenstärke wird lt. Organisationsrichtlinien Pkt. 1.1.5 und § 56 Abs. 5 Schulgesetz wie folgt bestimmt:

 

Einrichtungsfrequenz: 29 Schüler

Maximalfrequenz:                    32 Schüler.

 

Im Ausnahmefall kann es aufgrund bestimmter inhaltlicher und schulorganisatorischer Beson­derheiten auch in Abstimmung mit der Schulaufsichtsbehörde und den Schulleitern/innen Abweichungen von der Einrichtungsfrequenz geben.

 

Im Zuge der Klassenbildung kann es zu Umlenkungen von Schülern kommen, diese müssen lt. Schulgesetz § 56 entsprechend den dort bestimmten Kriterien vorgenommen werden:

 

-          die Wahl der angebotenen Sprachenfolge

-          die Fortsetzung einer bereits in der Grundschule begonnenen Ausbildung an musik- oder sportbetonten Zügen

-          die Wahl eines angebotenen Wahlpflichtangebots oder des bestimmten Schulprogramms

-          die Bildungsgangsempfehlung oder

-          die Erreichbarkeit der Schule von der Wohnung unter Berücksichtigung der Lage der Schule zu anderen Schulen mit demselben Bildungsgang.


Besonderheiten an Lichtenberger Gymnasien, die für die Einrichtung der 7. Klassen und auch bei möglichen Umlenkungen ggf. zu beachten sind:

 

Georg-Christoph-Lichtenberg

Festlegung von fächerbezogenen ökologischen Schwerpunkten

 

Johann-Gottfried-Herder-

Oberschule

grundständiges Gymnasium - bilingual Deutsch / Englisch und Deutsch/Russisch, Aufnahme ab Klasse 5 / Quereinstieg in 7. Klassen bedingt möglich, wenn Sprachtest erfolgreich bestanden wird

“Schule besonderer pädagogischer Prägung” bei Senatsverwaltung Bildung beantragt

 

Immanuel Kant-Oberschule

2. Fremdsprache Latein

 

Georg-Forster-Oberschule

Mathem./naturwissenschaftl. Orientierung,

gehört seit Februar 2004 zu den 4 von Sen BJS benannten mathematisch-naturwissenschaftlichen Netzwerkschulen für Berlin,

einzige Oberschule im Bezirk, die Französisch als 1. Fremdsprache anbietet

 

Hans-und-Hilde-Coppi-Oberschule

1 musikbetonter Zug

 

Pestalozzi-Oberschule/ Oranke-Oberschule

Mathem./naturwissenschaftl. Orientierung,

2. Fremdsprache Russisch als einziges Regelgym­nasium im Bezirk,

2. Fremdsprache Latein.

 

Barnim-Oberschule

Gehört zu den vier seit Februar 2004 durch den Schulsenator bestätigten Schulverbünden, die sich der Hochbegabten-Förderung als einem Schwer­punkt  zuwenden, dazu Teilnahme am Schulver­such “Regionale Begabtengruppen” im Rahmen eines Schulverbundes, hier mit der Richard-Wagner-Grundschule Lichtenberg.

2. Fremdsprache Latein

 

 

3.             Einrichtung von 7. Klassen an der Georg-Christoph-Lichtenberg-Oberschule

 

3.1.            Modellvariante zwei 7. Klassen an der Georg-Christoph-Lichtenberg-Oberschule

 

Für die Modellvariante zur Einrichtung von zwei 7. Klassen an der Lichtenberg-Oberschule werden folgende Auswirkungen aufgezeigt:

 

Ausgangspunkt:                    78 Anmeldungen

Einrichtungsfrequenz:        32 Schüler/innen (einschließlich voraussichtlich 2 von der Schule gemeldeter Wiederholer)

 

Damit wären 16 Umlenkungen notwendig, Zweit- und Drittwünsche sind:

5 x Georg-Forster-Oberschule

                                                1 x Hans-und-Hilde-Coppi-Oberschule 

                                                5 x Oranke-Oberschule / Pestalozzi-Oberschule 

                                                1 x Siemens-Gymnasium (mit anderem Bezirk abgestimmt)

                                                3 x Immanuel Kant-Oberschule 

                                                1 x noch zu klären, da Zweit- und Drittwunsch fehlen

 

Ausgehend von den dargestellten Umlenkungsmöglichkeiten, basierend auf den Zweit- und Drittwünschen der Schüler bzw. Eltern würden sich für die Einrichtung der 7.Klassen an ande­ren Gymnasialstandorten des Bezirkes folgende Konsequenzen ergeben:

 

3 Klassen bei Oranke-Oberschule /Pestalozzi-Oberschule á 29 Schüler

3 Klassen bei Barnim-Oberschule á 32 Schüler

3 Klassen bei Georg-Forster-Oberschule

1 Klasse bei Immanuel-Kant-Oberschule (d.h. 14 Umlenkungen von Immanuel-Kant-Oberschule zur Hans-und-Hilde-Coppi-Oberschule oder Georg-Forster-Oberschule)

2 Klassen (+1 Musikklasse) bei Hans-und-Hilde-Coppi-Oberschule.

 

Rein rechnerisch könnte in der Immanuel-Kant-Oberschule eine 7. Klasse eingerichtet werden. Der Einrichtung nur einer 7. Klasse an einem Gymnasium wird seitens der Senatsverwaltung auf Grund § 17 Abs. 5 Schulgesetz an diesem Standort nicht zugestimmt.

 

 

Auswirkungen

 

Fazit der Modellvariante ist, dass insgesamt 62 Umlenkungen erfolgen müssten (44 zzgl. 2 Wiederholer Immanuel-Kant-Oberschule und 16 Georg-Christoph-Lichtenberg-Oberschule).

 

In der aktuellen Schulentwicklungsplanung ist in Bezug auf die künftige Entwicklung der Gym­nasialstandorte in Lichtenberg-Mitte und -Süd die Aussage getroffen worden, dass unter Beachtung der weiteren Schülerzahlentwicklung, dem Erhalt von gewachsenen Profilen und inhaltlichen Konzepten, unter Einbeziehung von neuen Überlegungen aus den künftigen Schulprogrammen sowie den Standortgegebenheiten und Kostenaspekten mittelfristig eine Entscheidung zum Erhalt bzw. zur Aufhebung von einem weiteren Gymnasium getroffen wird.

In Vorabsprachen wurde mit den Schulleitern/innen der Kant-, Forster- und Coppi-Oberschule vereinbart, dass nach Abschluss des Anmeldezeitraumes für 2004/05 Gespräche mit dem Ziel aufgenommen werden, gemeinsam Lösungsvarianten zu entwickeln.

 

Bei Umsetzung der o. g. Variante würden die genannten Möglichkeiten der Entscheidungsfin­dung zur weiteren Entwicklung im Gymnasialbereich unzulässig eingeschränkt, weil mit einer solchen Entscheidung gegen die Einrichtung von 7. Klassen an der Immanuel-Kant-Oberschule praktisch Vorentscheidungen zur Schul­entwicklung getroffen werden.

Eine solche Entscheidung würde ohne gründliche Abwägung und Diskussion auf die kurzfris­tige Ankündigung einer Aufhebung oder Zusammenlegung von Schulen hinauslaufen. Damit wird den betroffenen Schulen die Möglichkeit genommen, entgegen den Vorabsprachen an diesem Abwägungsprozess mitzuwirken.

 

Weitere Konsequenzen wären:

Die im BA-Beschluss 116/03 – SEP – benannte Raumkapazität der Vierzügigkeit für das fusionierte Gymnasium aus Herder- und Lichtenberg-Oberschule am Standort Franz-Jacob-Str. wird durch den Bezirk nicht eingehalten, da die Herder-Oberschule in der Klassenstufe 6 (ab Schuljahr 2004/05 dann also Klassenstufe 7) bereits 4 Klassen hat, das würde eine 6-Zügigkeit in den 7.Klassen des Schuljahres 2004/05 und entsprechende Fortsetzung in den Folgejahren bedeuten.

Daraus ergibt sich für die Fusion der beiden Schulen eine weitere Verlängerung des Fusions­prozesses und eine Erhöhung der für die Unterhaltung der Schulgebäude entstehenden Kosten.

 

-          Die Fusion zwischen der Lichtenberg- und Herder-Oberschule verzögert sich zeitlich, ohne dass diese Entscheidung den Prozess der “inneren, inhaltlichen” Fusion befördern kann.

 

-          Die Lern- und Schulbedingungen für die Schüler/innen am Standort Paul-Junius-Str. wer­den sich aufgrund der schon derzeitig sehr unbefriedigenden Gebäudesituation weiter verschlechtern, da eine Sanierung und umfangreiche Instandsetzungen in dem Gebäude aus Kostengründen in Anbetracht des Freizuges des Gebäudes nicht mehr vertretbar sind.

 

-          Durch erhöhten Reparatur- und Instandsetzungsaufwand und die zu leistenden Bewirt­schaftungskosten entstehen bei einer noch längeren Betreibung des Gebäudes Paul-Junius-Str. Kosten, die gerade unter Beachtung der Haushaltssituation nicht vertretbar sind. Durch die damit verbundene Verringerung der zur Verfügung stehenden Gesamthaushaltsmittel für den Schulbereich würde das auch faktisch zu Lasten aller Lichtenberger Schulen gehen.

 

3.2.            Einrichtung einer 7. Klasse an der Georg-Christoph-Lichtenberg-Oberschule

 

Die geplante Einrichtung einer 7. Klasse an der Georg-Christoph-Lichtenberg.-Oberschule wirkt sich wie folgt aus:

 

Ausgangspunkt:                    78 Anmeldungen

Einrichtungsfrequenz:        32  Schülern/innen (einschließlich voraussichtliche Anzahl der von der Schule gemeldeten Wiederholer)

 

Damit sind 48 Umlenkungen verbunden, davon:

 

13 x Oranke-Oberschule / Pestalozzi-Oberschule (Elternwunsch)

12 x Georg-Forster-Oberschule (Elternwunsch)

  9 x Immanuel-Kant-Oberschule (Elternwunsch)

  7 x Hans-und-Hilde-Coppi-Oberschule (Elternwunsch)

  2 x Siemens-Gymnasium (Mrz.-Hellersd.) (Elternwunsch)

                                                  4 x noch zu klären, da Zweit- und Drittwunsch fehlen

  1 x Jesse-Owens-Oberschule (Elternwunsch)

 

Ausgehend von den dargestellten Umlenkungsmöglichkeiten entsprechend der Zweit- und Drittwünsche werden an anderen Gymnasialstandorten des Bezirkes 7. Klassen wie folgt eingerichtet:

 

2 Klassen bei Immanuel Kant-Oberschule á 28 Schüler (+ Anfragen "Brandenburger")

3 Klassen bei Georg-Forster-Oberschule á 26 Schüler (davon 15 x 1. Fremdsprache Fran­zösisch und 40 x Mathe-Profil) + 8 x Französisch 1. Fs aus anderen Bezirken angefragt (aus Friedrichshain-Kreuzberg und Mitte)

2 Klassen ( + 1 Musik Klasse) bei Hans-und-Hilde-Coppi-Oberschule á 27 Schüler

3 Klassen bei Oranke-Oberschule / Pestalozzi-Oberschule á 32 Schüler

3 Klassen bei Barnim-Oberschule  á 32 Schüler

 

 

Auswirkungen:

 

Durch Umsetzung dieser Einrichtungsentscheidung ist kein Standort von einer Einzügigkeit betroffen. Weiterhin weist nur ein Standort eine Zweizügigkeit auf. Die hierfür notwendige Ausnahmeentscheidung nach § 17 Abs.5 Schulgesetz wird durch die Schulaufsichtsbehörde erteilt.

Insgesamt sind 48 Umlenkungen (Georg-Christoph-Lichtenberg-Oberschule) notwendig.

Die weitere Schulentwicklungsplanung im Bereich Lichtenberg-Mitte und Süd kann gemäß den bereits unter Punkt 3.1. dargestellten Überlegungen zeitlich angemessen und gemeinsam mit den betroffenen Schulen vorbereitet werden.

 

Die Einrichtung einer 7. Klasse an der Georg-Christoph-Lichtenberg-Oberschule stellt keinen Nachteil für den Fusionsprozess zwischen der Georg-Christoph-Lichtenberg- und der Johann-Gottfried-Herder-Oberschule dar, sondern er trägt im Gegenteil dazu bei, den BA-Beschluss 116/03 – SEP, Teil Gymnasien – im Interesse aller Gymnasien in Lichtenberg verantwortungsbewusst und zügig umzusetzen.

 

Der Bezirk muss auch in Abstimmung mit der Außenstelle Sen BJS im Interesse der Schüler/innen und des wirtschaftlichen Einsatzes von Haushaltsmitteln einen überschaubaren Zeitrahmen für die Dauer der äußeren Fusion sichern.

 

Damit wird auch dem vorliegenden Material aus dem Steuerungsteam zu Vorstellungen bezüglich des Zeitrahmens (also der äußeren Fusion) Rechnung getragen. Der in diesem Papier der Schulen vorgesehene Zeitrahmen bis 2009 basiert auf einer Vierzügigkeit bei der Neueinrichtung von Klassen.

 

Zur Umsetzung einer Vierzügigkeit der künftigen fusionierten Oberschule am Standort Franz-Jacob-Straße gab es auch die Überlegung, keine 7. Klasse im Schuljahr 2004/05 an der Georg-Christoph-Lichtenberg-Oberschule einzurichten. Dieser Überlegung ist der Bezirk aus inhaltlichen Gesichtspunkten, bezogen auf die Verzahnung der Grundständigkeit mit dem ökologischen Konzept nicht gefolgt. Allerdings gibt es die konkrete Erwartung an das Steuerteam beider Schulen, insbesondere an die Georg-Christoph-Lichtenberg-Oberschule als gegenwärtiger Träger dieses ökologischen Konzepts, im Interesse der Schüler/innen und der Lehrer/innen sich unverzüglich diesen inhaltlichen Fragen der Fusion zu zuwenden. Nur über die Gestaltung der inhaltlichen Fragen (z. B. jetzt schon ein abgestimmtes Kursangebot vorzubereiten, ggf. gemeinsame Arbeitsgemeinschaften anbieten, u. ä.) als wesentliche Arbeitsgrundlage für eine Fusion und damit letztlich über die gemeinsame Erarbeitung eines Schulprogramms ist es möglich, den von allen gewünschten Erhalt des ökologischen Konzeptes in der gemeinsamen Schule zu gewährleisten bzw. dieses Konzept konkret und sinnvoll auch in die grundständigen Klassen zu integrieren. Es ist nicht das Anliegen des Bezirkes, die ökologischen Schwerpunkte der neuen Schule nur für Regelklassen zu zulassen.

 

Eine Beschränkung der Aufnahmekapazität für grundständige Züge und damit die Beschränkung auf zwei im Schuljahr 2004/2005 zu eröffnende 5. Klassen hat der Bezirk nicht vorgenommen. Die Weiterführung von grundständigen Zügen im Rahmen des von der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Sport genehmigten Umfanges wurde durch das Anmeldeverhalten bestätigt und ist Prämisse der bezirklichen Schulentwicklungsplanung.

 

Zur inhaltlichen Ausgestaltung wird von der zuständigen Schulaufsicht folgende Einschätzung vorgenommen: Mit der Aufnahme einer 7. Klasse wird eine Regelklasse in diesem Fall an vier bilinguale Klassen angegliedert. Es entsteht ein fünfzügiger Jahrgang, der gute Voraussetzungen für ein breites Fächerangebot in allen Aufgabenfeldern der Oberstufe liefert. Im Wahlpflichtangebot für die Regelklassen kann ebenfalls sowohl ein naturwissenschaftliches bzw. gesellschaftliches Fach oder eine dritte Fremdsprache angeboten werden. Weitere Möglichkeiten, den Wahlpflichtbereich durch besondere Angebote wie z.B. “Natur und Technik” zu erweitern, müssen durch die Schule geprüft und entsprechend vorbereitet werden.

 

Der Bezirk hat sich in Abstimmung mit der Außenstelle Sen BJS für die Einrichtung einer 7.Klasse an der Lichtenberg-Oberschule im Schuljahr 2004/05 entschieden.

Die Gründe und Maßgaben zur Einrichtung einer 7. Klasse an der Georg-Christoph-Lichtenberg-Oberschule wurden vor Beginn des Anmeldezeitraumes mit der Schulleitung verbindlich erläutert.

 

Das Bezirksamt musste zur Kenntnis nehmen, dass diese verbindlichen Festlegungen zur Aufnahmekapazität im Anmeldeverfahren nicht berücksichtigt wurden und bedauert die somit entstandene “Konkurrenzsituation".

 

 

Fazit:

 

Die Entscheidung zur Einrichtung einer 7.Klasse trägt den Beschlüssen des Bezirksamtes zur Schulentwicklungsplanung Rechnung, sowohl zur perspektivischen Entwicklung in Lichtenberg-Mitte und Lichtenberg-Süd als auch zur Fusion der Georg-Christoph-Lichtenberg-Oberschule und der Johann-Gottfried-Herder-Oberschule.

Diese äußere und innere Fusion muss im Interesse aller, insbesondere der Schü­ler/innen, zügig vollzogen werden.

Nicht die Einrichtung von einer oder zwei 7. Klassen entscheidet über die Weiterführung des ökologischen Konzeptes der Lichtenberg-Oberschule, sondern der Wille beider Schulen, die­ses Konzept in das künftige gemeinsame Schulprogramm zu integrieren und die Schüler/innen der künftigen gemeinsamen Oberschule, damit auch die Schüler/innen der grundständigen Klassen, für dieses Konzept im Rahmen des Unterrichts oder außerunterrichtlicher Angebote zu interessieren.

 

Die Bedingungen für das Ablegen eines Abiturs ohne Einschränkungen auch bei einer 7. Klasse als Regelzug in der künftig gemeinsamen Schule mit insgesamt 4 Zügen pro Jahrgang sind lt. eindeutiger Aussage der Schulaufsichtsbehörde gegeben. 

 

Die konkreten inhaltlichen Schwerpunkte des ökologischen Konzepts, die in das Schulpro­gramm der neuen Schule integriert werden sollen, müssen in den Steuerungsteams der Schulen diskutiert und dann nach der im Schulgesetz vorgesehenen Bestätigung dieser Vor­stellungen mit allen Beteiligten in die Praxis umgesetzt werden. In diesem Zusammenhang muss auch klar sein, dass es in Kürze eine Schule mit einem Schulprogramm geben wird. Die Kräfte aller Beteiligten und die Ressourcen an Ideen und Vorstellungen müssen deshalb im Hinblick auf die gemeinsame Schule gebündelt werden.

 

Mit der Entscheidung des Bezirkes wird gesichert, dass noch zu vollziehende Veränderungen im Gymnasialbereich gründlich mit den davon betroffenen Schulen und den Gremien vorbe­reitet und umgesetzt werden können.

 

Die Entscheidung befördert die dringend notwendige Verbesserung der räumlichen Bedingun­gen für die Herder-Schüler/innen und minimiert den Einsatz von finanziellen Mitteln während der Filialzeit in der Paul-Junius-Str. auf das unabdingbar Notwendige.

 

Im Ergebnis dieser Darstellungen ist festzuhalten, dass die Einrichtung zweier 7. Klassen an der Georg-Christoph-Lichtenberg-Oberschule nicht ohne Standortkonsequenzen für andere Oberschulen erfolgen kann.

Der Bezirk hält daher an seiner Entscheidung zur Einrichtung von einer 7. Klasse an der Georg-Christoph-Lichtenberg-Oberschule fest.

 

Wir bitten, den Beschluss damit als erledigt anzusehen.

 

 

 

Emmrich                                                                                 Räßler

Bezirksbürgermeisterin                                                          Bezirksstadtrat

 

 

 

1.Büro BzBm

2.Kopie BilSp AL

3.Wv BVV / z.d.A.                EU BzStR JugBilSp:

 

 

 
 

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