Drucksache - DS/0953/V
Die
Bezirksverordnetenversammlung hat in der 22. Sitzung am 21.04.2004 beschlossen: Das Bezirksamt wird ersucht bis zur BVV-Sitzung im Mai 2004
der BVV darzustellen, ob die Einrichtung zweier 7. Klassen am
Lichtenberg-Gymnasium im kommenden Schuljahr 2004/2005 ermöglicht werden kann,
ohne dass auf Grund dessen Standortkonsequenzen für andere Oberschulen im
Bezirk entstehen. Das Bezirksamt bittet die BVV, Folgendes zur Kenntnis zu nehmen: 1.
Schülerzahlentwicklung und Anmeldeergebnisse für das
Schuljahr 2004/05 Die Anmeldungen der 7. Klassen an Lichtenberger Oberschulen
haben nach Anmeldeschluss insgesamt folgenden Sachstand ergeben: 1.1.
Anzahl der aus den 6. Klassen der Lichtenberger Grundschulen in die 7.
Klassen übergehenden Schüler/innen Übergänger aus den 6. Klassen
Anmeldungen an den Lichtenberger
Oberschulen für 2004/05 insgesamt: 1.392
Schüler/innen 1.2.
Anmeldestand für alle Lichtenberger Oberschulen 2004/05 und Vergleich mit den Anmeldungen
2001/02, 2002/03 und 2003/04 s. Anlage 1 1.3. Schulwahlverhalten
bezogen auf die einzelnen Schularten s.
Anlage 2 Die aus den Anlagen ersichtlichen Entwicklungen
verdeutlichen -
einen
weiterhin stetigen Rückgang der Anmeldezahlen im gesamten Oberschulbereich ggü.
den Vorjahren und stabiler Verbleib der Schüler/innen der 6. Klassen im Bezirk
sowie -
ein
stabiles Nachfrageverhalten zur Wahl der Schulart im Oberschulbereich. 2.
Rahmenbedingungen Für die Einrichtung von 7. Klassen sind folgende wesentliche
Rahmenbedingungen zu berücksichtigen: - BA-Beschluss
116/03 –Schulentwicklungsplan (SEP) 2003-2007-
vom 05.06.2003. -
Schulgesetz
für Berlin vom 26.01.2004, besonders § 17 Abs. 5, § 56 Abs. 5 -
Richtlinien
für die Lehrerstundenzumessung und die Organisation der Berliner Schule ab
Schuljahr 2003/04, besonders Pkt. 1.1.5 Das Aufnahmeverfahren ist weiterhin geregelt durch: -
Rundschreiben
II Nr. 87/2003 Sen BJS, Übergang von der Grundschule zur Oberschule -
Schreiben
Sen BJS vom 15.12.2003 zur Einrichtung der ersten, fünften und siebten Klassen
sowie der elften Klassen in Aufbauform -
Rundschreiben
Nr.41/2003 Amt für Schule, Bildung und Sport Lichtenberg einschließlich
Ergänzung vom 26.02.2004 zum Übergang von der Grund- zur Oberschule
einschließlich Terminleiste und Schreiben an die Eltern der 6. Klassen der
Lichtenberger Grundschulen vom 26.02.2004 Für die
Einrichtung von 7. Klassen an den Gymnasien soll die Dreizügigkeit nicht
unterschritten werden. Über Ausnahmen entscheidet die Schulaufsichtsbehörde
(§17, Abs. 5 Schulgesetz).
Die
Klassenstärke wird lt. Organisationsrichtlinien Pkt. 1.1.5 und § 56 Abs. 5
Schulgesetz wie folgt bestimmt:
Einrichtungsfrequenz: 29
Schüler Maximalfrequenz: 32
Schüler. Im Ausnahmefall kann es aufgrund bestimmter inhaltlicher und
schulorganisatorischer Besonderheiten auch in Abstimmung mit der
Schulaufsichtsbehörde und den Schulleitern/innen Abweichungen von der
Einrichtungsfrequenz geben. Im Zuge der Klassenbildung kann es zu Umlenkungen von
Schülern kommen, diese müssen lt. Schulgesetz § 56 entsprechend den dort
bestimmten Kriterien vorgenommen werden: -
die
Wahl der angebotenen Sprachenfolge -
die
Fortsetzung einer bereits in der Grundschule begonnenen Ausbildung an musik-
oder sportbetonten Zügen -
die
Wahl eines angebotenen Wahlpflichtangebots oder des bestimmten Schulprogramms -
die
Bildungsgangsempfehlung oder -
die
Erreichbarkeit der Schule von der Wohnung unter Berücksichtigung der Lage der
Schule zu anderen Schulen mit demselben Bildungsgang. Besonderheiten an Lichtenberger Gymnasien, die für die
Einrichtung der 7. Klassen und auch bei möglichen Umlenkungen ggf. zu beachten
sind:
3.
Einrichtung von 7. Klassen an der
Georg-Christoph-Lichtenberg-Oberschule 3.1.
Modellvariante zwei 7. Klassen an der
Georg-Christoph-Lichtenberg-Oberschule Für die
Modellvariante zur Einrichtung von zwei 7. Klassen an der
Lichtenberg-Oberschule werden folgende Auswirkungen aufgezeigt: Ausgangspunkt: 78 Anmeldungen Einrichtungsfrequenz: 32 Schüler/innen (einschließlich voraussichtlich 2 von der
Schule gemeldeter Wiederholer) Damit wären 16
Umlenkungen notwendig, Zweit- und Drittwünsche sind: 5 x Georg-Forster-Oberschule 1
x Hans-und-Hilde-Coppi-Oberschule 5
x Oranke-Oberschule / Pestalozzi-Oberschule
1
x Siemens-Gymnasium (mit anderem Bezirk abgestimmt) 3
x Immanuel Kant-Oberschule 1
x noch zu klären, da Zweit- und Drittwunsch fehlen Ausgehend von den dargestellten Umlenkungsmöglichkeiten,
basierend auf den Zweit- und Drittwünschen der Schüler bzw. Eltern würden sich
für die Einrichtung der 7.Klassen an anderen Gymnasialstandorten des Bezirkes
folgende Konsequenzen ergeben: 3
Klassen bei
Oranke-Oberschule /Pestalozzi-Oberschule á 29 Schüler 3
Klassen bei
Barnim-Oberschule á 32 Schüler 3
Klassen bei
Georg-Forster-Oberschule 1 Klasse bei Immanuel-Kant-Oberschule (d.h.
14 Umlenkungen von Immanuel-Kant-Oberschule zur Hans-und-Hilde-Coppi-Oberschule
oder Georg-Forster-Oberschule) 2
Klassen (+1
Musikklasse) bei Hans-und-Hilde-Coppi-Oberschule. Rein
rechnerisch könnte in der Immanuel-Kant-Oberschule eine 7. Klasse eingerichtet
werden. Der Einrichtung nur einer 7. Klasse an einem Gymnasium wird seitens der
Senatsverwaltung auf Grund § 17 Abs. 5 Schulgesetz an diesem Standort nicht
zugestimmt. AuswirkungenFazit der
Modellvariante ist, dass insgesamt 62 Umlenkungen erfolgen müssten (44 zzgl. 2
Wiederholer Immanuel-Kant-Oberschule und 16
Georg-Christoph-Lichtenberg-Oberschule). In der aktuellen Schulentwicklungsplanung ist in Bezug auf
die künftige Entwicklung der Gymnasialstandorte in Lichtenberg-Mitte und -Süd
die Aussage getroffen worden, dass unter Beachtung der weiteren
Schülerzahlentwicklung, dem Erhalt von gewachsenen Profilen und inhaltlichen
Konzepten, unter Einbeziehung von neuen Überlegungen aus den künftigen
Schulprogrammen sowie den Standortgegebenheiten und Kostenaspekten
mittelfristig eine Entscheidung zum Erhalt bzw. zur Aufhebung von einem
weiteren Gymnasium getroffen wird. In Vorabsprachen wurde
mit den Schulleitern/innen der Kant-, Forster- und Coppi-Oberschule vereinbart,
dass nach Abschluss des Anmeldezeitraumes für 2004/05 Gespräche mit dem Ziel
aufgenommen werden, gemeinsam Lösungsvarianten zu entwickeln. Bei Umsetzung der o. g.
Variante würden die genannten Möglichkeiten der Entscheidungsfindung zur
weiteren Entwicklung im Gymnasialbereich unzulässig eingeschränkt, weil mit einer
solchen Entscheidung gegen die Einrichtung von 7. Klassen an der
Immanuel-Kant-Oberschule praktisch Vorentscheidungen zur Schulentwicklung
getroffen werden. Eine solche Entscheidung
würde ohne gründliche Abwägung und Diskussion auf die kurzfristige Ankündigung
einer Aufhebung oder Zusammenlegung von Schulen hinauslaufen. Damit wird den
betroffenen Schulen die Möglichkeit genommen, entgegen den Vorabsprachen an
diesem Abwägungsprozess mitzuwirken. Weitere Konsequenzen
wären: Die im BA-Beschluss 116/03 – SEP – benannte Raumkapazität
der Vierzügigkeit für das fusionierte Gymnasium aus Herder- und
Lichtenberg-Oberschule am Standort Franz-Jacob-Str. wird durch den Bezirk nicht
eingehalten, da die Herder-Oberschule in der Klassenstufe 6 (ab Schuljahr 2004/05
dann also Klassenstufe 7) bereits 4 Klassen hat, das würde eine 6-Zügigkeit in
den 7.Klassen des Schuljahres 2004/05 und entsprechende Fortsetzung in den
Folgejahren bedeuten. Daraus ergibt sich für
die Fusion der beiden Schulen eine weitere Verlängerung des Fusionsprozesses
und eine Erhöhung der für die Unterhaltung der Schulgebäude entstehenden
Kosten. -
Die
Fusion zwischen der Lichtenberg- und Herder-Oberschule verzögert sich zeitlich,
ohne dass diese Entscheidung den Prozess der “inneren, inhaltlichen” Fusion
befördern kann. -
Die
Lern- und Schulbedingungen für die Schüler/innen am Standort Paul-Junius-Str.
werden sich aufgrund der schon derzeitig sehr unbefriedigenden
Gebäudesituation weiter verschlechtern, da eine Sanierung und umfangreiche
Instandsetzungen in dem Gebäude aus Kostengründen in Anbetracht des Freizuges
des Gebäudes nicht mehr vertretbar sind. -
Durch
erhöhten Reparatur- und Instandsetzungsaufwand und die zu leistenden Bewirtschaftungskosten
entstehen bei einer noch längeren Betreibung des Gebäudes Paul-Junius-Str.
Kosten, die gerade unter Beachtung der Haushaltssituation nicht vertretbar
sind. Durch die damit verbundene Verringerung der zur Verfügung stehenden
Gesamthaushaltsmittel für den Schulbereich würde das auch faktisch zu Lasten
aller Lichtenberger Schulen gehen. 3.2.
Einrichtung einer 7. Klasse an der
Georg-Christoph-Lichtenberg-Oberschule Die
geplante Einrichtung einer 7. Klasse an der
Georg-Christoph-Lichtenberg.-Oberschule wirkt sich wie folgt aus: Ausgangspunkt: 78
Anmeldungen Einrichtungsfrequenz: 32 Schülern/innen (einschließlich
voraussichtliche Anzahl der von der Schule gemeldeten Wiederholer) Damit sind 48
Umlenkungen verbunden, davon: 13 x Oranke-Oberschule /
Pestalozzi-Oberschule (Elternwunsch) 12 x Georg-Forster-Oberschule
(Elternwunsch) 9 x Immanuel-Kant-Oberschule
(Elternwunsch)
7 x Hans-und-Hilde-Coppi-Oberschule (Elternwunsch)
2 x Siemens-Gymnasium (Mrz.-Hellersd.) (Elternwunsch) 4 x noch zu klären, da Zweit- und Drittwunsch
fehlen
1 x Jesse-Owens-Oberschule (Elternwunsch) Ausgehend von den dargestellten Umlenkungsmöglichkeiten
entsprechend der Zweit- und Drittwünsche werden an anderen Gymnasialstandorten
des Bezirkes 7. Klassen wie folgt eingerichtet: 2
Klassen bei
Immanuel Kant-Oberschule á 28 Schüler (+ Anfragen "Brandenburger") 3
Klassen bei
Georg-Forster-Oberschule á 26 Schüler (davon 15 x 1. Fremdsprache Französisch
und 40 x Mathe-Profil) + 8 x Französisch 1. Fs aus anderen Bezirken
angefragt (aus Friedrichshain-Kreuzberg und Mitte) 2
Klassen ( + 1 Musik
Klasse) bei Hans-und-Hilde-Coppi-Oberschule á 27 Schüler 3
Klassen bei
Oranke-Oberschule / Pestalozzi-Oberschule á 32 Schüler 3
Klassen bei
Barnim-Oberschule á 32 Schüler Auswirkungen: Durch Umsetzung dieser Einrichtungsentscheidung ist kein
Standort von einer Einzügigkeit betroffen. Weiterhin weist nur ein Standort
eine Zweizügigkeit auf. Die hierfür notwendige Ausnahmeentscheidung nach § 17
Abs.5 Schulgesetz wird durch die Schulaufsichtsbehörde erteilt. Insgesamt sind 48 Umlenkungen
(Georg-Christoph-Lichtenberg-Oberschule) notwendig. Die weitere Schulentwicklungsplanung im Bereich
Lichtenberg-Mitte und Süd kann gemäß den bereits unter Punkt 3.1. dargestellten
Überlegungen zeitlich angemessen und gemeinsam mit den betroffenen Schulen
vorbereitet werden. Die Einrichtung einer 7.
Klasse an der Georg-Christoph-Lichtenberg-Oberschule stellt keinen Nachteil für
den Fusionsprozess zwischen der Georg-Christoph-Lichtenberg- und der
Johann-Gottfried-Herder-Oberschule dar, sondern er trägt im Gegenteil dazu bei,
den BA-Beschluss 116/03 – SEP, Teil Gymnasien – im Interesse aller Gymnasien in
Lichtenberg verantwortungsbewusst und zügig umzusetzen. Der Bezirk muss auch in Abstimmung mit der Außenstelle Sen
BJS im Interesse der Schüler/innen und des wirtschaftlichen Einsatzes von
Haushaltsmitteln einen überschaubaren Zeitrahmen für die Dauer der äußeren
Fusion sichern. Damit wird auch dem vorliegenden Material aus dem
Steuerungsteam zu Vorstellungen bezüglich des Zeitrahmens (also der äußeren
Fusion) Rechnung getragen. Der in diesem Papier der Schulen vorgesehene
Zeitrahmen bis 2009 basiert auf einer Vierzügigkeit bei der Neueinrichtung von
Klassen. Zur Umsetzung einer Vierzügigkeit der künftigen fusionierten
Oberschule am Standort Franz-Jacob-Straße gab es auch die Überlegung, keine 7.
Klasse im Schuljahr 2004/05 an der Georg-Christoph-Lichtenberg-Oberschule
einzurichten. Dieser Überlegung ist der Bezirk aus inhaltlichen
Gesichtspunkten, bezogen auf die Verzahnung der Grundständigkeit mit dem
ökologischen Konzept nicht gefolgt. Allerdings gibt es die konkrete Erwartung
an das Steuerteam beider Schulen, insbesondere an die
Georg-Christoph-Lichtenberg-Oberschule als gegenwärtiger Träger dieses
ökologischen Konzepts, im Interesse der Schüler/innen und der Lehrer/innen sich
unverzüglich diesen inhaltlichen Fragen der Fusion zu zuwenden. Nur über die
Gestaltung der inhaltlichen Fragen (z. B. jetzt schon ein abgestimmtes
Kursangebot vorzubereiten, ggf. gemeinsame Arbeitsgemeinschaften anbieten, u.
ä.) als wesentliche Arbeitsgrundlage für eine Fusion und damit letztlich über
die gemeinsame Erarbeitung eines Schulprogramms ist es möglich, den von allen
gewünschten Erhalt des ökologischen Konzeptes in der gemeinsamen Schule zu
gewährleisten bzw. dieses Konzept konkret und sinnvoll auch in die
grundständigen Klassen zu integrieren. Es ist nicht das Anliegen des Bezirkes,
die ökologischen Schwerpunkte der neuen Schule nur für Regelklassen zu
zulassen. Eine Beschränkung der Aufnahmekapazität für grundständige
Züge und damit die Beschränkung auf zwei im Schuljahr 2004/2005 zu eröffnende
5. Klassen hat der Bezirk nicht vorgenommen. Die Weiterführung von
grundständigen Zügen im Rahmen des von der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend
und Sport genehmigten Umfanges wurde durch das Anmeldeverhalten bestätigt und
ist Prämisse der bezirklichen Schulentwicklungsplanung. Zur inhaltlichen Ausgestaltung wird von der zuständigen
Schulaufsicht folgende Einschätzung vorgenommen: Mit der Aufnahme einer 7.
Klasse wird eine Regelklasse in diesem Fall an vier bilinguale Klassen
angegliedert. Es entsteht ein fünfzügiger Jahrgang, der gute Voraussetzungen
für ein breites Fächerangebot in allen Aufgabenfeldern der Oberstufe liefert.
Im Wahlpflichtangebot für die Regelklassen kann ebenfalls sowohl ein
naturwissenschaftliches bzw. gesellschaftliches Fach oder eine dritte
Fremdsprache angeboten werden. Weitere Möglichkeiten, den Wahlpflichtbereich
durch besondere Angebote wie z.B. “Natur und Technik” zu erweitern, müssen
durch die Schule geprüft und entsprechend vorbereitet werden. Der Bezirk hat sich in Abstimmung mit der Außenstelle Sen
BJS für die Einrichtung einer 7.Klasse an der Lichtenberg-Oberschule im
Schuljahr 2004/05 entschieden. Die Gründe und Maßgaben zur Einrichtung einer 7. Klasse an
der Georg-Christoph-Lichtenberg-Oberschule wurden vor Beginn des
Anmeldezeitraumes mit der Schulleitung verbindlich erläutert. Das Bezirksamt musste zur Kenntnis nehmen, dass diese
verbindlichen Festlegungen zur Aufnahmekapazität im Anmeldeverfahren nicht
berücksichtigt wurden und bedauert die somit entstandene
“Konkurrenzsituation". Fazit: Die Entscheidung zur Einrichtung einer 7.Klasse trägt
den Beschlüssen des Bezirksamtes zur Schulentwicklungsplanung Rechnung, sowohl
zur perspektivischen Entwicklung in Lichtenberg-Mitte und Lichtenberg-Süd als
auch zur Fusion der Georg-Christoph-Lichtenberg-Oberschule und der
Johann-Gottfried-Herder-Oberschule. Diese äußere und innere Fusion muss im Interesse aller,
insbesondere der Schüler/innen, zügig vollzogen werden. Nicht die Einrichtung von
einer oder zwei 7. Klassen entscheidet über die Weiterführung des ökologischen
Konzeptes der Lichtenberg-Oberschule, sondern der Wille beider Schulen, dieses
Konzept in das künftige gemeinsame Schulprogramm zu integrieren und die
Schüler/innen der künftigen gemeinsamen Oberschule, damit auch die
Schüler/innen der grundständigen Klassen, für dieses Konzept im Rahmen des
Unterrichts oder außerunterrichtlicher Angebote zu interessieren. Die Bedingungen für das Ablegen eines Abiturs ohne
Einschränkungen auch bei einer 7. Klasse als Regelzug in der künftig
gemeinsamen Schule mit insgesamt 4 Zügen pro Jahrgang sind lt. eindeutiger
Aussage der Schulaufsichtsbehörde gegeben.
Die konkreten inhaltlichen Schwerpunkte des ökologischen
Konzepts, die in das Schulprogramm der neuen Schule integriert werden sollen,
müssen in den Steuerungsteams der Schulen diskutiert und dann nach der im
Schulgesetz vorgesehenen Bestätigung dieser Vorstellungen mit allen
Beteiligten in die Praxis umgesetzt werden. In diesem Zusammenhang muss auch
klar sein, dass es in Kürze eine Schule mit einem Schulprogramm
geben wird. Die Kräfte aller Beteiligten und die Ressourcen an Ideen und
Vorstellungen müssen deshalb im Hinblick auf die gemeinsame Schule gebündelt
werden. Mit der Entscheidung des Bezirkes wird gesichert, dass noch
zu vollziehende Veränderungen im Gymnasialbereich gründlich mit den davon
betroffenen Schulen und den Gremien vorbereitet und umgesetzt werden können. Die Entscheidung befördert die dringend notwendige
Verbesserung der räumlichen Bedingungen für die Herder-Schüler/innen und
minimiert den Einsatz von finanziellen Mitteln während der Filialzeit in der
Paul-Junius-Str. auf das unabdingbar Notwendige. Im Ergebnis dieser Darstellungen ist festzuhalten, dass die
Einrichtung zweier 7. Klassen an der Georg-Christoph-Lichtenberg-Oberschule
nicht ohne Standortkonsequenzen für andere Oberschulen erfolgen kann. Der Bezirk hält daher an seiner Entscheidung zur Einrichtung
von einer 7. Klasse an der Georg-Christoph-Lichtenberg-Oberschule fest. Wir bitten, den Beschluss damit als erledigt anzusehen. Emmrich Räßler Bezirksbürgermeisterin Bezirksstadtrat
1.Büro BzBm 2.Kopie BilSp AL 3.Wv BVV / z.d.A. EU
BzStR JugBilSp: |
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Legende
Ausschuss | Tagesordnung | Drucksache | |||
Bezirksparlament | Aktenmappe | Drucksachenlebenslauf | |||
Fraktion | Niederschrift | Beschlüsse | |||
Kommunalpolitiker | Auszug | Realisierung | |||
Anwesenheit | Kleine Anfragen |