Drucksache - DS/0889/V  

 
 
Betreff: Gewährleistung von Einkaufsmöglichkeiten im Wohngebiet Karlshorst Süd
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion Die Linke.PDSBezirksamt
  BzStRin Stadt,
Drucksache-Art:Antrag zur BeschlussfassungVorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
17.03.2004 
28. Sitzung in der V. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin vertagt   
21.04.2004 
29. Sitzung in der V. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
16.06.2004 
31. Sitzung in der V. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung

Sachverhalt
Anlagen:
Antrag PDS PDF-Dokument
Vorlage z. Ktn. BA (Abb.) PDF-Dokument

Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:

Das Bezirksamt wuirde gebeten zu prüfen, ob im Bereich Karlshorst Ehrlichstraße/Lehndorffstraße ein Einzelhandelsstandort auch künftig gewährleistet werden kann.

Begründung:

Im Jahr 2005 soll der Nutzungsvertrag für die Einkaufseinrichtung in der Ehrlichstraße/Ecke Lehndorffstraße in Karlshorst auslaufen. Für die dort ansässigen Bürger werden dann unverhältnismäßig lange Wege für Einkäufe des täglichen Bedarfs entstehen. Deshalb sollte geprüft werden, ob sich ein Investor für die weitere Nutzung oder einen möglichen Neubau der Verkaufseinrichtung findet.

 

 

Das Bezirksamt bittet die BVV, Folgendes zur Kenntnis zu nehmen:

 

Das Bezirksamt unterstützt das Anliegen, im Bereich Karlshorst, Ehrlichstraße/Lehndorffstraße auch künftig einen Einzelhandelsstandort zu betreiben.

 

Es sind dem Bezirksamtuns keine aktuellen Investitionsabsichten bekannt. Die derzeit vorhandene  Einzelhandelseinrichtung ist ist im Sinne des Bestandsschutzes dauerhaft planungsrechtlich zulässigmöglich. Wenn im Zuge eines Neubauvorhabens wesentliche Flächenerweiterungen vorgesehen werden, ist die Aufstellung eines Bebauungsplanes erforderlich.

 

 

 

 

Berlin, den           2004

 

 

 

 

 

Emmrich                                                            Lompscher

Bezirksbürgermeisterin                                      Bezirksstadträtin für Stadtentwicklung

 


Verfügung zur Bezirksamtsvorlage Nr.      /04 für die Sitzung am       . Mai 2004

 

 

 

4.  MS-Word-Datei der BA-Vorlage parallel zu 3. an das Büro der BzStR’in Stadt per E-Mail (mit Anlagen)

 

5.  Nach Unterschrift der BzStR’in Stadt vom BzBm-Büro, Tel.: 5504-3301, die Nr. der Beschlussfassung geben lassen und für die Leiterin der Abteilung 1 Kopie von dem EU-Original fertigen

 

6.  MS-Word-Datei der BA-Vorlage mit eingetragener Nr. und Anlagen an das Büro der BzBm’in per E-Mail

 

7.  1 Kopie und das EU-Original an das Büro der BzBm’in bis zum Donnerstag (10.00 Uhr) vor der BA-Sitzung am darauffolgenden Dienstag

 

8.  Stapl E 1  zK

 

9.  ZdA Grundstücksakte Ehrlichstraße 33

 

 

 

BzStR‘in Stadt EU zu 1. und 2.

 

 

 

 

 

  Stapl AL

 

  Stapl E

 

  Stapl E 2

 

 

 

 

 

 

 

N:\WinWord.DAT\Lichtenberg\Karlshorst Süd\Drs. V-899 Ehrlichstr. 33, 10.5.04.doc

Stapl E 2

Erstelldatum 13. Mai 2004 14:35

 

 
 

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