Drucksache - DS/0926/IX
Das Bezirksamt bittet die Bezrksverordnetenversammlung, Folgendes zur Kenntnis zu nehmen:
Das Bezirksamt hat in seiner Sitzung am 26.09.2023 das in der Anlage beigefügte strategische Zielsystem beschlossen sowie den Steuerungsdienst beauftragt, zusammen mit den OE Indikatorensets zur Messbarkeit zu entwickeln und diese in einem regelmäßigen Berichtswesen abzubilden. Begründung: In der vergangenen Wahlperiode konnte im Bezirksamt Lichtenberg erfolgreich ein Strategisches Steuerungssystem aufgebaut werden (siehe dazu DS 1291/VIII sowie DS 2238/VIII). Der Bezirk Lichtenberg ist damit Vorreiter in ganz Berlin. Das Steuerungssystem hat sich in den vergangenen Jahren als fundamentale Voraussetzung für erfolgreiche ressourcenorientierte Entscheidungsprozesse bewährt und ist u.a. in Haushalts- und Investitionsplanung oder der Erstellung von Fachplänen nicht mehr wegzudenken. Das Strategische Steuerungssystem umfasst unter anderem Strategische Ziele, die gemeinsam von den BA-Mitgliedern formuliert wurden. In der neuen Wahlperiode wurde erneut der Steuerungsdienst mit dem regelmäßig vorgesehenen Update der Ziele beauftragt. Neue strategische Ziele wurden gemeinsam mit den BA-Mitgliedern entwickelt (DS 0326/IX). Im nächsten Schritt wurden Konkretisierungen der Strategischen Ziele mit den Leitungen der Organisationseinheiten entwickelt. Diese Weiterentwicklung ist ebenfalls Gegenstand dieses Beschlusses (siehe Anlage 1). Alle strategischen Zielsetzungen stehen in ihrer Umsetzung unter dem Vorbehalt rechtlicher Rahmenbedingungen. Geplante und notwendige Fachpläne der Organisationseinheiten sollen in Verantwortung derselben entwickelt werden. Mögliche Zielkonflikte bei konkreten Vorhaben sind in einem kooperativen Prozess auszuhandeln. Im weiteren Verlauf wird der Steuerungsdienst gemeinsam mit der Fachebene Indikatorensets zur Messbarkeit der Ziele entwickeln und darauf aufbauend einen regelmäßig erscheinenden strategischen Bericht erstellen.
a) Auswirkungen auf die Umsetzung des strategischen Zielsystems: b) Auswirkungen auf die Digitalisierung der Verwaltungsleistungen: c) Auswirkungen auf den Haushaltsplan: d) Auswirkungen auf die KLR und das Budget:
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