Auszug - Kriterien für die Vergabe der Mittel aus dem bezirklichen Kulturfonds  

 
 
31. Sitzung in der V. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin
TOP: Ö 11.2
Gremium: Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Beschlussart: mit Änderungen in der BVV beschlossen
Datum: Mi, 16.06.2004 Status: öffentlich
Zeit: 17:00 - 22:00 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Mehrzwecksaal
Ort: Große-Leege-Str. 103, 13055 Berlin
DS/0842/V Kriterien für die Vergabe der Mittel aus dem bezirklichen Kulturfonds
   
 
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion Die Linke.PDSKultur
   
Drucksache-Art:Antrag zur BeschlussfassungBeschlussempfehlung
 
Wortprotokoll
Beschluss

Antrag Fraktion SPD, Frau Nedwed, auf Änderung der Vorlage des Bezirksamtes zur Beschlussfassung im Abschnitt Auswahl- und Vergabeverfahren:

Antrag Fraktion SPD, Frau Nedwed, auf Änderung der Vorlage des Bezirksamtes zur Beschlussfassung im Abschnitt Auswahl- und Vergabeverfahren:

I. Über die Vergabe der Mittel entscheidet ein “Gemeinsamer Ausschuss für den Bezirkskulturfonds”, dem unter Vorsitz der Bezirksbürgermeisterin jeweils ein Vertreter des Kulturbeirates, des Kulturamtes, der Fraktionen und der Bezirksverordneten der FDP angehören.

Punkt II Ergänzung:

II. Die eingereichten Anträge werden nicht an den Antragsteller zurückgegeben.

Die Projektbeschreibungen sind zurückzugeben.

 

Die Abstimmung des Änderungs- und Ergänzungsantrages erfolgte getrennt zu Punkt I. und II.

 

Punkt I. wurde mit 27 Nein-Stimmen bei 21 Ja-Stimmen abgelehnt.

Punkt II. wurde mit 22 Ja-Stimmen bei 21 Nein-Stimmen angenommen.

 

Die Beschlussempfehlung des Ausschusses Kultur wurde mit Änderung mit 27 Ja-Stimmen bei 19 Nein-Stimmen und 2 Enthaltungen beschlossen.

Die vom Bezirksamt der BVV am 19

Beschluss:

Die vom Bezirksamt der BVV am 19.05.2004 vorgelegten “Kriterien für die Vergabe der Mittel aus dem bezirklichen Kulturfonds” wurden mit folgender Änderung zu beschlossen:

 

Der Abschnitt “Auswahl- und Vergabeverfahren” wird durch folgende Sätze ergänzt:

Die eingereichten Anträge sowie das Ergebnis des Auswahl- und Vergabeverfahrens sind dem Kulturausschuss zur Kenntnis zu geben.

 

Die eingereichten Anträge werden nicht an den Antragsteller zurückgegeben.

Die Projektbeschreibungen sind zurückzugeben.

 

 

 
 

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