Auszug - BürgerInnenanfragen
Herrn Petermann ist eine Anfrage vorab angekündigt worden.
Frau Mühlau (BI Rettet den Ilse-Kiez) fragt, wie viele Wohneinheiten in der Rienzi-, Tannhäuser- und Wallensteinstraße entstehen werden?
Das Bezirksamt antwortet, dass: - für 237 Wohneinheiten (WE) im Ilse-Kiez ein Antrag auf Baugenehmigung gestellt wurde, - 134 WE auf dem Grundstück Tannhäuserstraße 3a genehmigt wurden und - für 193 WE in der Wallensteinstraße 65 ein Antrag auf Baugenehmigung derzeit geprüft wird. Es beantwortet die Frage nach zusätzlichen Kita- und Schulplätzen mit dem Hinweis, dass die Baugenehmigungen für die Vorhaben in der Tannhäuserstraße und der Wallensteinstraße nach § 34 BauGB zu beurteilen sind und daher kein Anspruch auf Ausgleichszahlungen für das Schaffen von Kita- und Grundschulplätzen besteht. Die Howoge plant im Ilse-Kiez Kita- und Schulplätze zu errichten. Eine Kita soll ebenfalls in der Wallensteinstraße 65 mit entstehen.
Herr Drewes regt an, eine Initiative aus der BVV zu starten, den § 34 BauGB zu ändern, so dass derjenige der baut, soziale Infrastrukturbedarfe ab einer bestimmten Anzahl an Wohneinheiten mitbauen muss. Herr Paulus sagt, dass § 34 BauGB Mist ist. Er weist auf das Prozedere des Bezirksamts im Umgang mit einem BVV-Beschluss in der Sache hin und hinterfragt den Erfolg, da eine Änderung des Baugesetzbuchs bundesrechtlicher Kompetenz obliegt. |
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