Auszug - Grüne Höfe im Nibelungenviertel planungsrechtlich sichern
Der Dringlichkeitsantrag der Fraktion DIE LINKE. wurde als Priorität der Fraktion DIE LINKE. zusammen mit dem Dringlichkeitsantrag der Fraktion der SPD – DS/2084/VIII – aufgerufen.
Herr Wolf (Fraktion DIE LINKE.) begründete den Dringlichkeitsantrag seiner Fraktion.
Frau Feige (Fraktion der SPD) begründete den Dringlichkeitsantrag der Fraktion der SPD.
Im Rahmen der Aussprache äußerten sich:
Für das Bezirksamt nahm Herr Hönicke, stellv. Bezirksbürgermeister und Bezirksstadtrat für Stadtentwicklung, Soziales, Wirtschaft und Arbeit, Stellung.
Der Überweisungsantrag zum Dringlichkeitsantrag der Fraktion DIE LINKE. – DS/2078/VIII – wurde mehrheitlich abgelehnt.
Der Dringlichkeitsantrag der Fraktion DIE LINKE. – DS/2078/VIII – wurde mehrheitlich angenommen.
Der Überweisungsantrag zum Dringlichkeitsantrag der Fraktion der SPD – DS/2084/VIII – wurde mehrheitlich abgelehnt.
Der Dringlichkeitsantrag der Fraktion der SPD – DS/2084/VIII – wurde mehrheitlich abgelehnt.
Beschluss:
Das Bezirksamt wird ersucht, geeignete Maßnahmen zu ergreifen, um die grünen Höfe in der Atzpodienstraße 24-25a und der Gotlindestraße 67 planungsrechtlich zu sichern.
Hierzu ist unverzüglich ein Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan oder mehrere entsprechende Bebauungspläne zu fassen und die bezirkliche Planungsabsicht mit plansichernden Instrumenten, insbesondere Rückstellung und Veränderungssperre, zu sichern.
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