Auszug - Rechtsgutachten zum Bebauungsplanverfahren 11-103 (KGA „Falkenhöhe 1932“)
Der Beschlussempfehlung des Ausschusses für Ökologische Stadtentwicklung und Mieterschutz, den Antrag zur Beschlussfassung der Fraktion DIE LINKE. in der Fassung des Änderungsantrages der Bezirksverordneten von Bündnis 90/Die Grünen anzunehmen, wurde bei Stimmenthaltung der Fraktion der CDU ohne Aussprache zugestimmt.
Beschluss:
Das Bezirksamt wird ersucht, zeitnah eine rechtliche Prüfung zu veranlassen, unter welchen Voraussetzungen die nach Sachenrechtsbereinigungsgesetz (SachenRBerG) ausge-gliederten Parzellen in der Garten und Siedlungsanlage Falkenhöhe 1932 e. V. infolge der Zielsetzung des Bebauungsplanverfahrens 11-103 (Arbeitstitel: Kleingartenanlage "Falkenhöhe 1932 e. V.") nach Erlöschen des Bestandsschutzes in die kleingärtnerische Nutzung überführt werden können.
Ausdruck vom: 18.12.2018 Seite: 1/1 |
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